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  Die Züchtigung eines Sklaven (Moderatoren: Staff-Member)
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bert2004
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Beiträge: 17

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  Sklavenvertrag Datum:30.11.07 14:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo

Es gab ja schon des öfteren Diskussionen über Sklavenverträge. Manche finden sie gut, andere wieder nicht. Diejenigen, die dem nichts abgewinnen können, sollten besser nicht weiter lesen.

Aber auch die, die solche Verträge interessant finden, messen Ihnen unterschiedliche Bedeutung bei. Überwiegend ist solch ein Vertrag nur eine spannende Ergänzung einer Beziehung, ohne wirkliche rechtliche Bedeutung.

Einige wenige wünschen sich aber, dass sie auf diesem Wege wirklich und rechtlich unanfechtbar und unabänderlich in ein Sklavenverhältnis gelangen. Ob dies wirklich anstrebenswert ist (für mich nach heutiger Sichtweise eher nicht) soll nicht der Punkt sein, um den es mir geht.

Vielmehr ist es doch so, dass Sklavenverträge rechtlich nicht durchsetzbar sind, da mit einer ganzen Reihe von gesetzlichen Vorschriften in Deutschland nicht vereinbar.

Ich denke, vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, sich in ein totales Abhängigkeitsverhältnis wie es bei einem Sklaven vorliegt, zu bringen – und dies ganz legal und unanfechtbar – durch entsprechende Vertragsgestaltung. Hier mein Vorschlag (für Ehesklaven):

1. Abschluss eines Ehevertrags mit folgenden Vereinbarungen:
- Gütertrennung
- im Falle einer Trennung verpflichtende Zusage von Unterhalt an die Eheherrin (Höhe das gesamte Einkommen bis auf einen Selbstbehalt in Höhe des dann geltenden Sozialhifesatzes)
- sollte auf Grund fehlenden Einkommens ein Unterhaltsanspruch des Sklaven an die Eheherrin entstehen, Begrenzung auf Sozialhilfeniveau

2. Schenkung aller Gegenstände, die sich in Besitz des Sklaven befinden an die Eheherrin, Auflösung der Konten des Sklaven und Abgabe aller Kredit- und Geldkarten. Das Einkommen des Sklaven fließt auf das Konto der Eheherrin, der Sklave hat keine Kontoberechtigung.

3. Erstellung von zwei notariellen Schuldanerkenntnissen in Höhe von 100.000,00 EUR zu Gunsten der Eheherrin, fällig und vollstreckbar bei Vorlage.

4. Erteilung einer unbefristeten und unwiderruflichen Generalvertretungsvollmacht an die Eheherrin.

5. „Dienstleistungsvertrag“ Der Sklave beauftragt die Eheherrin, ihn zu demütigen, bestrafen, quälen usw.. Der Vertrag enthält die Formulierung, dass Widerspruch oder Bitten um Beendigung nicht ernst gemeint sind, sondern der Sklave damit nur um Verschärfung der Behandlung bittet. Um die Eheherrin zu zwingen, sich an diese Vereinbarung zu halten, müßte sie im Falle des Abbruchs einer entsprechenden Handlung auf Wunsch des Sklaven an diesen eine zu vereinbarende Summe zahlen.

6. „Freibrief“ Der Sklave entbindet die Eheherrin von der ehelichen Treuepflichten, wünscht die Aufnahme sexueller Beziehungen der Eheherrin zu anderen Männern.

7. Geheimvertrag – enthält Pflichten des Sklaven, die nicht einklagbar sind:
- Erfüllung aller Aufgaben, die die Eheherrin einfordert, Ertragen entsprechender Behandlung, Keuschheit usw., Ausschluss der Scheidung auf Verlangen des Sklaven
- Recht der Eheherrin, jederzeit die Scheidung einzureichen, gegebenenfalls zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens Bestätigungen über bereits abgelaufene Trennungszeiten abgeben
- Verzicht auf Durchsetzung von Ansprüchen
- Verpflichtung, nach Trennung keine neuen Partnerschaften aufzunehmen
- Verpflichtung, nach Trennung eine Person zu den gleichen Bedingungen zu heiraten, die mit der Eheherrin galten, soweit die Eheherrin dies verlangt (Damit im Prinzip Verkauf möglich)
- Im Fall des Verstoßes kann die Eheherrin die Schuldscheine (3.) einfordern

8. Generalklausel. Bestätigung, das alle in anderen Verträgen festgelegten Benachteiligungen des Sklaven ausdrücklich durch diesen so gewünscht wurden und er sich über die Konsequenzen bewusst ist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teilvertrag ungültig oder nichtig sein, soll dies keine Auswirkung auf die übrigen Verträge oder Bestimmungen haben.


Was denkt ihr – könnte das funktionieren? Wo sind Schwachstellen? Oder was könnte ergänzt werden?

Bert
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Latex_Michel Volljährigkeit geprüft
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 14:38 IP: gespeichert Moderator melden


Sorry,

aber dieser Beitrag ist schade um die Zeit und die Mühe, die du dir damit gemacht hast.

Dieser Vertrag ist das Kopfkino eines... Nein, ich sage es nicht. Aber im Ernst: Wenn man das so liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Zahl in deinem Usernamen das Geburtsdatum ist, wenn dies technisch möglich wäre....

Aber sorry, so was geht nicht.

Meine Lady und ich haben auch einen Vertrag, aber der ist durchführbar, verstößt nicht gegen irgendwelche Menschenrechte und lässt jedem Luft zum atmen.

Sorry, aber dieser Beitrag ist m.E. krank. Sorry....

Gruß

Michel
Sklave und Diener meiner geliebten Lady
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darkchild
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 15:03 IP: gespeichert Moderator melden


Kann mich da nur Michel anschließen...Da hatte ja bald noch jeder Sklave auf einer Plantage mehr Rechte...
Wenn du so einen Vertrag für dich möchtest..bitte tu dir keinen Zwang an...
Aber so in der Richtung als Ehesklavenvertrag der
via Notar abgeschlossen wird..Nein danke und wer sich auf Grund dessen so abhängig macht..ist in meinen Augen Krank..
Sorry,aber das ist meine Ansicht...

Dark
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Latex_Michel Volljährigkeit geprüft
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 15:08 IP: gespeichert Moderator melden


....reines Kopfkino eben, reines Kopfkino.....

kopfschüttel.......
Sklave und Diener meiner geliebten Lady
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Steffi Volljährigkeit geprüft
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 18:39 IP: gespeichert Moderator melden


... und wieder wird ein Diskussionsbeitrag platt gemacht.

Schade.

Gruß,
Steffi
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ehesklave
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 18:48 IP: gespeichert Moderator melden


Ob Kopfkino oder nicht, mich hat es sehr angesprochen!!!
Der Herrin treu ergeben, ist der Sinn in meinem Leben
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Latex_Michel Volljährigkeit geprüft
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 19:36 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

... und wieder wird ein Diskussionsbeitrag platt gemacht.

Schade.

Gruß,
Steffi


Hallo Steffi,

ich habe hier gar nichts platt gemacht. Lediglich meine Meinung dazu gesagt.

Wenn das Thema dem Verfasser wichtig ist, wird er hier sicher weiterschreiben....

... und darauf bin auch ich gespannt.

Gruß

Michel
Sklave und Diener meiner geliebten Lady
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ladyZ
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 19:40 IP: gespeichert Moderator melden


Also ich kann das auch absolut nicht nachvollziehen!!!!
Ist das denn wirklich ernst gemeint
Das ist ja..... mir fehlen die Worte....


ladyZ
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knecht42
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Es macht den Devoten aus, dass er sich Gedanken um die Wünsche seiner Herrin macht und nicht um seine eigenen.

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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 19:57 IP: gespeichert Moderator melden


Aber gnädige Lady,

Was ist denn daran so erschütternd für die Ohren einer Frau?? Mal abgesehen davon, dass es eben eine Phantasie ist und sonst nichts.

fragt sich ernsthaft
der knecht, der das eher harmlos findet )
Der König ist tot. Es lebe die Königin!
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jumping_dac
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  RE: Sklavenvertrag Datum:30.11.07 20:51 IP: gespeichert Moderator melden


ich sag nur:

Do not feed the troll >:->>
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Robocop
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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 05:13 IP: gespeichert Moderator melden


ein klein wenig muss ich Steffi recht geben, denn eine Diskussion findet hier nicht wirklich statt, sondern lediglich kollektive Ablehnung.

Dieser Meinung schließe ich mich auch an, wobei ich dir ein paar Gründe nennen will.

1. wird ein solcher Ehevertrag sicherlich keine Gültigkeit haben

2. Wäre es nicht sogar gefährlich die Ehe oder die Partnerschaft als ein Rollenspiel SM-Spiel zu sehen? Wenn dem so wäre, wäre es keine Liebesbeziehung sondern eine reine sexuelle Beziehung zwischen euch.

3. Was wäre wenn sich eure Ehe zum Schlechten entwickelt und ihr entscheidet euch zu trennen? Dann bekommste neben dem Trennungsschmerz auch noch so manch andere zusätzliche Bauchschmerzen.

Also ich selbst bin auf jeden Fall für einen "Sklavenvertrag", jedoch mehr in Form eines Regelwerkes, wo die Rahmenbedingungen von beiden Seiten festgelegt werden.
Wichtig finde ich dabei auch, dass die Kommunikation zwischen Dom und Sub gut funktioniert und der Sub im Falle einer Grenzüberschreitung durch dem Dom sich gegebenfalls auch bemerkbar machen kann. Es nützt ja nix wenn der Sub den Spaß und die Motivation an der Sache verliert, weil z.B. der Dom nicht weiß wie weit er gehen kann und wo die Grenzen sind.

Natürlich weiß jeder hier im Forum, dass jegliche Sklavenverträge keine rechtlichen Grundlagen haben, doch manchmal genügt auch das Ehrgefühl als Verbindlichkeit.
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Dienach Volljährigkeit geprüft
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Mal dev. mal dom, so geh' ich rum

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dienach  
  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 06:18 IP: gespeichert Moderator melden


Ja o ist das...
Man kann hineinschreiben was man will,
es ist immer anfechtbar oder ungültig.
Und reines Kopfkino.
Ich würde in so einem Vertrag trotzdem nichts über das Recht meines Vermögens, Wechsel etc. reinschreiben. Bei mir spielt in meinem Kofkino bei diesem finanziellen Bereich keine Rolle...
Suche nette Kontakte, gerne auch real.
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Muggle
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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 09:37 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen !

zunächst möchte ich mal sagen, wie schei*e ich das finde, wenn man hier im Forum einfach platt gemacht wird, obwohl nur etwas zur "Diskussion" gestellt wird !

Natürlich ist dieser Vertrag nur Kopfkino ! Aber davon lebt dieses Forum ! ...oder ?

Ausserdem wollte Bert ja nur wissen, ob es denn theoretisch möglich wäre, durch verschiedene, ineinander greifende Verträge den Gesamtinhalt zu legalisieren und damit auch (teilweise) gesetzeskonform zu machen.

@bert2004:
Nein Bert, Dein Bestreben ein solches Gesamtvertragswerk ist nicht möglich zu legalisieren.
Denn: Im Streitfalle auch nur eines einzelnen Vertrages würde durch die Aufzeigung der anderen Verträge der Sinn des gesamten Ensembels aufgedeckt und damit gegen allemöglichen Gesetze einschließlich des Grundgesetzes verstossen und damit unwirksam werden.

Die einzelnen Verträge, z.B. Generalvollmacht, Bankvollmachten etc. haben durchaus rechtlichen Bestand.
Ein Vertrag, der jedoch das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung einschränkt ist völlig unwirksam.

In dieser von Dir genannten Konstellation würde ich jedoch von "rechtlich wirksamen" Verträgen dringend abraten, da hierfür die nötige Vertrauensbasis offenbar nicht vorhanden ist.

Aber ich denke, Du bist sicherlich erwachsen genug, um diese Dummheit nicht zu forcieren.

Also: Lass im Kopfkino die Lichter an, aber handle um Gottes willen nicht danach !

I.d.S.
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Girgl
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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 12:52 IP: gespeichert Moderator melden


Da hat sich einer ganz schön Gedanken gemacht.

1. Gütertrennung ist kein Problem und nach der Scheidung sagt Vater Staat sowieso, wieviel dem "Sklaven" bleibt.

2. Mein Vater war zwar nicht der Sklave meiner Mutter und sie hatten ein gemeinsames Konto, aber die Finanzen regelte sie. Als sie auf Kur war wollte er in der Bank Geld holen. Nachdem er dort unbekannt war, musste er erst nochmal nach Hause um seinen Personalausweis zu holen

3. Ist ohne weiteres machbar.

4. Aber nur mit einer Patientenverfügung *g*

5. Kann tödlich für den Sklaven ausgehen....kommt natürlich auf die Summe an.

6. Der Sklaventraum schlechthin.

7. >>Ausschluss der Scheidung auf Verlangen des Sklaven - Verpflichtung, nach Trennung keine neuen Partnerschaften aufzunehmen - Verpflichtung, nach Trennung eine Person zu den gleichen Bedingungen zu heiraten, die mit der Eheherrin galten, soweit die Eheherrin dies verlangt<<

Ist so in Deutschland nur leider nicht durchführbar.

8. Auch diese Generalklausel würde vor Gericht nicht gelten, da der Richter schon alleine beim durchlesen der anderen Verträge den Kopf schüttelt



Aber ansonsten wäre sowas für den ambitionierten Sklaven eine feine Sache.
Von allen sexuellen Verirrungen ist die Keuschheit die abwegigste
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isegrimm4
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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 14:17 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Leute,

also zuerst einmal:

ich finde es auch nicht gut, dass - wie wirklich oft im Forum - jemand "platt gemacht" wird. Der Autor hat eine Idee ein- und zur Diskussion gestellt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, die eine möglichst vollständige und unumkehrbare Versklavung suchen, auch wenn das für die meisten Forumsmitglieder nicht das wahre Ding ist.

Und ich glaube auch, dass sich durch entsprechend gestaltete Verträge in der Praxis schon eine ziemlich wirksame Versklavung erreichen läßt. Sicher nicht durch einen "General-Sklavenvertrag", der rechtlich keinen Bestand haben würde, sondern eher durch einzelne, für sich legale und wirksame Verträge. Wobei der vom und für den Slaven beabsichtigte Zwang eigentlich nur über die finanzielle Schiene laufen kann.

Wenn die Herrin den Sklaven über diese finanzielle Schiene in der Hand hat, hat sie sicher auch ausreichend Möglichkeiten, ihn zu den verschiedenen anderen Dingen zu zwingen.

Was aber bisher nicht angesprochen wurde: Wie kann die Herrin gegen körperliche Gewalt durch den Sklaven abgesichert werden? Was nützen Schuldscheine und Eigentumsüberschreibungen, wenn der Sklave keine Lust mehr hat, Sklave zu sein, gegen die Herrin gewalttätig wird und sie - im Extremfall - sogar ums Leben bringt?

Gruß an alle

isegrimm
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conny
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sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 14:51 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Was denkt ihr – könnte das funktionieren? Wo sind Schwachstellen? Oder was könnte ergänzt werden?



Hallo Bert

Ich finde Deinen Beitrag wunderbar.

Dir geht es um eine bestimmte Form eines Lebensstils, der genauso zu respektieren ist, wie jede andere Art. Ich kenne einige FemDom-Lifestyle-Beziehungen, bei denen es sehr gut funktioniert.

Ich glaube, das wichtigste Sexualorgan des mannes ist letztlich sein Geld, weshalb eine ultimative Abhängigkeit (Versklavung) diesen Aspekt unbedingt miteinbeziehen muss.

Da es hier um die entscheidende Machtfrage geht, wird Geld und Besitz, sowie dessen Kontrolle auch eine so hohe Bedeutung in vielen FemDom-Lifestyle-Ratgebern beigemessen.

Es ist relativ einfach, auch tatsächlich rechtswirksam die Verfügung bzw. Kontrolle über Geld oder sonstigen Besitz abzugeben.
Hier hast Du schon einige Punkte genannt wie Kontoverfügung, Schuldscheine, Verpfändungen, Schenkungen, etc..

Der wesentliche Punkt, den du beachten solltest, ist, dass du klar trennst, zwischen tatsächlich rechtswirksamen Verträgen, Erklärungen, usw... und sogenannten "sklavenverträgen". zB darf in einer Schenkung nichts von "sklave" stehen, sondern hier schenkt "Herr xy" an "Frau xy" sein Haus, Auto, usw....

Zusätzlich kannst du natürlich sklavenverträge machen. Diese sind aber vor einem realen Gericht selbstverständlich nicht rechtswirksam und können sogar kontraproduktiv sein, weil sie dir noch eine kleine, wenn auch vage, Hintertüre offen lassen. Denn um die Abhängigkeit wasserdicht zu machen, sollte der sklave niemals im Besitz irgendwelcher möglichen Beweisstücke sein, durch welche dann die tatsächlich wirksamen Veträge einmal angefochten werden könnten. Deshalb sind einseitige sklavenerklärungen wesentlich besser, die natürlich auch nur von FemDom aufbewahrt werden dürfen und für den sklaven - auch in Kopie -unzugänglich sind.

Dann bist du auf Gedeih und Verderb absolut abhängig.
Ultimativ heißt eben Endgültig.

Einen Kritikpunkt möchte ich aber anmerken: Meiner Meinung nach hat in einer ultimativen sklavenerklärung nichts verloren, was FemDom alles tun darf, denn es muss bei so einer Beziehungsform ohnehin selbstverständlich, dass "Sie tun kann, was immer Sie will."

Liebe Grüsse
conny
sklave von Herrin Rebeka
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domaS
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  RE: Sklavenvertrag Datum:01.12.07 22:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo.

Sklavenvertrag finde ich wichtig.Weil es ist etwas endgültiges und feierliches einen Sklavenvertrag zu unterschreiben.
Außerdem kann man alle Tabus und Neigungen und Regeln festhalten.

doma*S
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isegrimm4
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Beiträge: 121

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  RE: Sklavenvertrag Datum:02.12.07 12:09 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Bert2004,
hallo Leute,

ich habe mir nocheinmal ein paar Gedanken zu dem von Bert aufgeworfenen Thema gemacht. Um es nocheinmal zu sagen: unser Herrgott hat einen großen Tiergarten und jedem Tierchen sein Pläsierchen. Reden wir also nicht darüber, dass die meisten Leute eine totale Versklavung für abwegig halten, sondern akzeptieren wir, dass es Leute gibt, die das für sich gut finden und sich eine totale Versklavung wünschen.

Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, kann das meiner Meinung nach in der Hauptsache nur über die finanzielle Schiene erfolgen. Dabei müssen aber ein paar Dinge berücksichtigt werden. So darf sich der finanzielle Zwang nicht (nur) auf die Herrin stützen, sondern muß mit Druck von dritter Seite abgesichert werden. Der finanzielle Zwang muß von einer Seite kommen, die ihn im Falle des Falles auch durchsetzen kann.

Zuallererst kann natürlich das vorhandene Vermögen des Sklaven auf die Herrin übertragen werden. Bei der "Pfändung" seines Verdienstes wird es schon schwieriger. Natürlich kann der Sklave seinen Lohn auf ein Konto überweisen lassen, über das nur die Herrin die Verfügungsgewalt hat. Aber es wird schwierig sein, ihn daran zu hindern, sich ein weiteres Konto zuzulegen und seinen Verdienst dann dahin zu überweisen.

Also müßte eine Situation geschaffen werden, in der der Sklave z.B. als Bürge für Zahlungsverpflichtungen der Herrin unterschreibt. Etwa so, dass die Herrin einen Kredit aufnimmt (den sie eigentlich nicht nötig hat, und auch ohne Probleme wieder zurückzahlen könnte) für den aber der Sklave dann haften muß, wenn sie ihre Zahlungen nicht einhält. Dies nur als eine von vielen Möglichkeiten.

Für eine totale Versklavung müßten halt solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Herrin, ohne dass der Sklave dies verhindern kann, ihn in den finanziellen Ruin treiben kann.

Was weiter zu bedenken wäre:
1.) die Konstruktion müßte so sein, dass der Sklave keine Ausfluchtmöglichkeit hat,
solange die Herrin geschäftsfähig (!) ist,
2.) es muß eine Sicherung eingebaut sein, die den Sklaven aus seinem Zwang entläßt, wenn die Herrin ihre Geschäftsfähigkeit verlieren sollte (psychische Krankheit, Demenz, Tod),
3.) es muß für die Herrin eine Sicherung eingebaut sein, die sie davor schützt, dass der Sklave diesen Wegfall der Geschäftsfähigkeit herbeiführen kann.

Über diese finanziellen Druckmittel wird die Herrin sicher viele Dinge dem Sklaven gegenüber durchsetzen können.
Wenn der Sklave eine bestimmte Stellung im öffentlichen Leben hat, finden sich sicher weitere Möglichkeiten für die Herrin, Druck auszuüben.

Körperliche Möglichkeiten:
Hier könnte mit Erfindergeist - und dem nötigen Kleingeld zur Realisierung - auch noch einige Dinge gemacht werden:
Für den Sklaven wird ein speziell ausgestatteter KG entwickelt. Dieser enthält eine Erektionsüberwachung (Erektionen werden erfaßt und die Daten an die Herrin übermittelt. Die Herrin hat die Möglichkeit über Fernsteuerung eine Bestrafung über ein Reizstromgerät auszulösen) (Eine solche Idee findet sich auf der Homepage von Neosteel) Dieser KG wird jetzt noch weiterentwickelt. Es wird ein zweites Reizstromgerät angebracht (natürlich so, dass der Sklave es nicht entfernen kann) dessen Aufgabe es einzig ist, sicherzustellen, dass der Sklave das Haupt-Überwachungsgerät bei guter Funktion hält, also auch dafür sorgt, dass der Akku immer gut geladen ist. Funktionsweise etwas so, dass beim Laden (z.B. in der Nacht) beide Akkus gleichzeitig geladen werden. Da der zweite Akku in der Regel nicht beansprucht wird, wird er immer voll sein. Sinkt nun die Ladung des Hauptakkus unter einen gewissen Wert ab, so erhält der Sklave über das zweite Gerät so lange so starke E-Schocks, bis er das Ladegerät gerne wieder anschließt. Die Herrin kann auch die Funktion so einstellen, dass sie z.B. zu regelmäßigen Zeitpunkten ein Signal auslösen muß, damit die E-Schocks NICHT erfolgen (vergl. ´Totmannknopf´ im Lokomotiv-Führerstand). Das Steuergerät für das Reizstromgerät muß mit Codes arbeiten, so dass der Sklave die Bestrafung auch dann nicht abstellen kann, wenn er sich z.B. mit Gewalt das Steuergerät verschafft.

O.K., alles Kopfkino. Aber Möglichkeiten gibt bzw. gäbe es einige. Vielleicht habe ich ja hier jetzt ein paar Anregungen zur Diskussion gegeben.

Gruß

Isegrimm
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conny
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sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Sklavenvertrag Datum:02.12.07 12:35 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Aber es wird schwierig sein, ihn daran zu hindern, sich ein weiteres Konto zuzulegen und seinen Verdienst dann dahin zu überweisen.



Hallo Isegrimm

Zumindest in meinem Lande (Österreich) benötigt man für eine Kontoeröffnung in der Regel irgendeinen Ausweis, Pass, usw.
Wenn sklave keinen Zugang zu seinen Dokumenten hat, ist das Problem gelöst.

Liebe Grüsse
conny
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Steffi Volljährigkeit geprüft
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  RE: Sklavenvertrag Datum:02.12.07 13:06 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

ich glaube, dass insbesondere nach Connys Beiträgen klar geworden ist, dass es hier einige Möglichkeiten gibt, die weit über bloßes "Kopfkino" hinausgehen.

Ich halte die Idee weder für verwerflich noch unumsetzbar. Sie beschreibt eine Übergabe der Macht und somit die Aufgabe der Selbstbestimmung, wie sie in einer D/S oder TPE-Beziehung angestrebt wird.

Grundlage ist absolutes Vertrauen, wie es sich z.B. aus einer langen Partnerschaft entwickeln kann. Für kürzlich gemachte Bekanntschaften würde ich diese Spielvariante nicht empfehlen

Ein erster Schritt kann die Nutzung eines gemeinsamen Kontos, der 2. die alleinige Verfügungsgewalt der Herrin über die Finanzmittel, ein Weiterer die Übergabe aller Ausweisdokumente (wie auch Conni schon angeführt hat) an die Herrin sein.

Danach können verschiedene der o.g. Varianten folgen.

Ich selbst bin im Zweifel, ob ich das wollte, verstehe aber den ultimativen Kick, der für den Sklaven aus diesem umfassenden Kontrollverlust erwächst.

Viele Grüße,
Steffi
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