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xrated Volljährigkeit geprüft
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Leben & Leben lassen...

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  Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:15.01.05 14:21 IP: gespeichert Moderator melden


Sagt mal,

gibs eigentlich rechtliche Bedenken, wenn man selbst übersetze Geschichten aus dem englischen ins deutsche postet?

A) wie siehts aus wenn eine Kontaktemailadresse des Originalschreibers vorliegt. Muss ich den Autor um Erlaubnis bitten?

B) wie siehts aus, wenn keine Kontaktemailadresse vorhanden ist. Hierbei den Autor um Erlaubnis bitten dürfte wohl unmöglich sein.

Ich übersetze gerade 1 Geschichte die mir gefällt, wo kein Ansprechpartner vorhanden ist. Ich habe lediglich eine Quelle im WWW wo sie in english zu lesen ist.

Vielen Dank, freue mich auf Eure Tips und Antworten.

Xrated
(Diese Nachricht wurde am 15.01.05 um 14:21 von xrated geändert.)
Aller Anfang ist schwer * Und wer Rechtschreib- und Grammatikfehler von mir findet darf sie entweder überlesen oder für sich behalten, da bin ich grosszügig
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xrated Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:15.01.05 17:42 IP: gespeichert Moderator melden


Naja in dem Fall tritt Punkt B in Kraft mit einigermassen Aufwand hab ich sowohl den Webmaster per Email zu erreichen, als auch den Autor, alles beeide ist mir fehlgeschlagen. Autor keine Email, des Webmaster seinee Email konnt ich auch nicht ausfindig machen.

In dem Fall, und hab die Geschichte auch etwas deutsch lesbarer gemacht, möchte nicht sagen ausgeschmückt, werd ich sie mal der allgemeinen Leserschaft zugänglich machen.

Nichts desto trotz, können sich hier auch andere aktive Schreiber zu dieser Thematik zu Wort melden, um mir und anderen ihre Meinung kund zutun.

Xrated
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Why-Not Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:15.01.05 19:50 IP: gespeichert Moderator melden


Nach deutschem Urheberrecht liegen die Veröffentlichungsrechte zunächst ausschließlich beim Autor. Er kann sie veräußern (z. B. exklusiv an einen Verlag) oder auch (evtl. mit Auflagen, z. B. nur nicht-kommerziell) komplett freigeben. Wenn keine Angaben vorliegen, gilt die Standard-Annahme, daß der Urheber einer Veröffentlichung nicht zustimmt. D. h. wenn Du den Autor nicht erreichst, darfst Du seine Werke nicht veröffentlichen. In den anderen westlichen Ländern ist es vergleichbar geregelt.

Ob das Werk irgendwo ohne Copyright- oder Autorenvermerk zu finden ist, hat keine Bedeutung. Denn eine Urheberrechtsverletzung (z. B. unerlaubte Veröffentlichung mit oder ohne Nennung des Urhebers) führt nicht dazu, daß jede weitere Rechtsverletzung damit erlaubt wäre.

Beispiel: Ich habe schon einen Teil meiner Landor-Story in einer "wilden Geschichtensammlung" gefunden - natürlich ohne meine Erlaubnis, nicht einmal mit meinem Autorenname. Wenn man dort den Webmaster gefragt hat, meinte er, daß alle bei ihm veröffentlichten Stories frei von Urheberrechten seien. Das war natürlich eine glatte Lüge. (Nachdem mehrere Autoren dagegen vorgegangen sind, ist diese Seite vom Netz gegangen.)

Übersetzungen haben übrigens auch (zusätzlich) ein eigenes Copyright. D. h. bei der Veröffentlichung einer Übersetzung müssen sowohl der Autor als auch der Übersetzer zustimmen. Aber das nur am Rande.

Fazit: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors ist eine Veröffentlichung illegal. Und eine Veröffentlichung ist im Internet beispielsweise das Stellen auf eine Webseite, das Posten in Foren oder Newsgroups oder auch das Anbieten via Filesharing.

Du kannst die Story für Dich übersetzen und auch an persönlich bekannte Personen weitergeben, aber veröffentlichen darfst Du sie ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht.

Why-Not
(Diese Nachricht wurde am 15.01.05 um 19:50 von Why-Not geändert.)
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xrated Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:15.01.05 20:01 IP: gespeichert Moderator melden


Danke WhyNot für Deine ausführliche Stellungnahme zum Thema.

Hmm, nun hab ich schon begonnen mit der Veröffentlichung, natürlich mit Original-Quellenangabe. Allerdings habe ich die Geschichte etwas modifiziert. Sollte sich jemand hieran aufziehen verschwindet sie sofort wieder hier. Wie gesagt, ich konnte niemand erreichen, weder den Autor noch den Webmaster, auf deren Webspace die Geschichte gehostet ist um nachzufragen. Ich gehöre ansonsten zu der Sorte, die da nix ungefragt macht.

VG Xrated
(Diese Nachricht wurde am 15.01.05 um 20:01 von xrated geändert.)
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danijelle Volljährigkeit geprüft
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es gibt viele Menschen die über mich urteilen, aber nur wenige Menschen die mich wirklich kennen (Michael Schumacher)

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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:16.01.05 17:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo xrated,

ich als Juristen kann den beiden Herren (Gerry und Why not) nur ein Kompliment machen, absolut korrekt erklärt.

So isses!

Liebe Grüße
Danijelle




Juristen wissen alles, nur leider selten etwas ganz genau




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Bulli31
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:17.01.05 22:36 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo xrated,

hast du schon einmal das www nach Links gesucht, die auf die Geschichte verweisen? Vielleicht steht irgendwo ein Kommentar des Autors zum Thema Urheberrecht mit einem Link auf seine Geschichte.

Wenn die Geschichte schon älter ist, kann dir vielleicht eine Suche im UseNet weiterhelfen.

Ohne ausdrückliche Einwilligung oder einen Auftrag des Rechteinhabers würde ich die Geschichte nicht veröffentlichen.
Viele Grüße
bulli

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bibo Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:04.05.05 23:34 IP: gespeichert Moderator melden


Hi,

wo liegt das Problem:

Einfach dieses c 2005 etc. by **** (machen schon Einige!!!) reinposten, dann ist alles klar!

Dann ist dies der Autor, im Guten wie im Schlechten!


Könnt mich dann hauen, schlechte Story, miese Handlung...


...aber von MIR!



bibo



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Why-Not Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:05.05.05 00:57 IP: gespeichert Moderator melden


Hi bibo,

ich habe bei meinen Stories das (C) zwar auch reingesetzt, aber rechtlich ist das gar nicht nötig. Wer eine Story geschrieben und veröffentlicht hat (z. B. hier im Forum), hat das Urheberrecht darauf. Es ist weder ein (C)-Vermerk noch eine Registrierung (wie bei Markenzeichen) nötig. Veröffentlichen darf nur der Autor oder ein vom Autor ausdrücklich Autorisierter. Ein (C)-Statement ist zwar ein Hinweis darauf, wer der Urheber (oder derjenige mit Verwertungsrechten) ist. Das Fehlen dieses Copyright-Hinweises bedeutet aber nicht, daß der Text Allgemeingut sei.

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oxymoron Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:05.05.05 08:18 IP: gespeichert Moderator melden


Moin moin

Ich frage mich gerade, wie denn der Nachweis gelingen mag, daß ich der Autor einer im Internet veröffentlichten Story bin. "Cut and Paste" und Speichern ist schnell gemacht, so daß ich mir im Moment nur den Zeitstempel vorstellen kann, der an der Geschichte hier im Forum (oder anderswo) steht.

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MaryMarena
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Wenn du nich willst was ich dir tu dann füg ich's halt nem andern zu... (oder so)

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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:05.05.05 10:57 IP: gespeichert Moderator melden


das zu beweisen wird ganz schon schwer. der timestamp des forums hier würde warscheinlich nicht genügen, weil manipulierbar. es gibt aber glaube ich tools, bzw. webservices, mit denen du z.b. ein signiertes word-dokument richtig zeitsempeln lassen kannst.
[sup]Autorin von: Spotlight[/sup]&&&&
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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:05.05.05 11:28 IP: gespeichert Moderator melden


Die eigene Autorenschaft beweisen:

Ich denke, das Beitragsdatum in einem oder mehreren Foren (die man nicht selbst betreibt) ist schon mal ein Indiz. Zumal, wenn die Stories noch mit zeitgestempelten Kommentaren Dritter angereichert sind.

Weitere Möglichkeiten erschließen sich bei ernsthaften Rechtsstreitereien über Gutachter.

Wenn man beispielsweise seine Stories mit Word von Winzigweich schreibt, sammelt sich in dem Dokument einiges an Änderungshistorie an. Meines Wissens sogar dann, wenn man nicht die Änderungsverfolgung eingeschaltet hat. Der Besitz eines solchen, "organisch entstandenen" Dokuments dürfte ein recht starkes Indiz für die eigene Urheberschaft sein - insbesondere, wenn die Gegenpartei nicht über so etwas verfügt. (Welcher Plagiateur macht sich die Mühe, so etwas nachträglich aufzubauen?)

Die meisten Plagiateure sammeln Stories von mehreren Autoren an (wie hier neulich bei gr_mann) und veröffentlichen sie wild. Es sollte für einen linguistischen Gutachter nicht zu schwer sein festzustellen, daß die Stories von unterschiedlichen Autoren stammen, womit es für den Plagiateur wieder eng wird, falls er tatsächlich behauptet, die Geschichten stammten von ihm.

Über linguistische Analysen sollte es auch möglich sein, anhand spontan entstandener Textproben der möglichen Autoren festzustellen, wer der wirkliche Urheber ist. Und wenn jemand tatsächlich in der Lage ist, einen fremden Stil perfekt zu kopieren, wird er auch in der Lage sein, seinen eigenen Stil zu entwickeln und es nicht nötig haben, sich mit anderer Leute Geschichten zu schmücken.

Die Gutachter-Nachweise sind natürlich teuer. Allerdings für denjenigen, der den Prozeß verliert. Mit einer guten Rechtschutzversicherung, die die Kosten vorfinanziert, sollte das machbar sein. Wann solch ein Weg angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt.

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schmidtchen Volljährigkeit geprüft
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nicht nur gut drauf, auch gut drunter ...

Beiträge: 184

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  Re: Rechtliche Frage (Copyrights) Datum:05.05.05 14:13 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Leute,
erst mal einen schönen Vatertag

Es ist schon erstaunlich, wo die Geschichten dieses Forums auftauchen.

Zunächst habe ich natürlich beim lesen einer Geschichte das volle Vertrauen, dass der Autor auch die Rechte an der Story hat. Und so, wie die meisten Geschichten hier veröffentlicht werden, ist es auch durchaus glaubhaft.

Die unberechtigte Veröffentlichung ist schon deshalb nachzuweisen, dass diese Webseiten Plagiate von vielen Autoren beinhalten ind deshalb die Beweislast umzukehren ist, da die Unschuldsvermutung hier nicht greift. Im Zweifel hat ein Verlag die Rechte an einer Geschichte nachzuweisen, die Urheber zu benennen und zu belegen.

Bei der Webseite aus http://www.kgforum.org/board/YaBB.pl?board=generalboard&action=display&num=6998 ist dies dem Betreiber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich.

Die Frage, die sich jedoch stellt ist: Warum tut der das ? Was hat der Inhaber der Webseite davon, wenn er fremde Inhalte ohne die nötigen Rechte veröffentlicht ?

Der nervige Werbebanner kann es nicht sein, eine Pay-Site ist es auch nicht. Also warum begibt er sich so auf das Glatteis ?

Ich selbst hab meine Stories auch schon gefunden, Google sei Dank. Die Welt ist halt klein und ein Plagiat ist heutzutage schnell enttarnt. Schmimmer ist jedoch, wenn die gedruckte Ausgabe plötzlich in Buchform im Sexshop auftaucht. Der Verlag eine Briefkastenfirma im Ausland ist und die Kosten für das Rechtsverfahren in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.

Und damit sind wir schon beim nächsten Problem: Auch wenn ein anderer mit unserem geistigen Eigentum Gewinn macht, machen wir noch lange keinen Verlust und erleiden einen Schaden. Doch genau dieser ist schließlich der Streitwert in einem Rechtsstreit - wie würden wir diesen beziffern ?

Es bleibt letztlich nur die Zusammenarbeit mit einem Anwaltsbüro, der abmahnt, abkassiert und mit uns teilt. Dann können wir uns über jede unrechtmäßige Publikation freuen.

Wollen wir es anpacken - es gibt viel zu tun. Warum gehen wir nicht den gleichen Weg wie Telefonkonzerne, Landkartenverlage, Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln, S....ix, T-...m, F..k etc. ?

Wär doch schön, wenn wir uns zusammentun und ein bischen Geld machen ...

Schmidtchen
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