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  Re: Der Keuschhaltungs-Vertrag zwischen mir und meiner Frau
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 Autor Eintrag
Peter
Gast



  Der Keuschhaltungs-Vertrag zwischen mir und meiner Frau Datum:16.04.99 00:00 IP: gespeichert Moderator melden


=====================


Folgende Vereinbahrung erfolgt im beiderseitigen Einverst?ndnis der Ehepartner

Petra und Peter XY. Mit der Unterschrift erkl?ren sich beide Partner bereit,

die Regeln und Ma?nahmen ernsthaft anzuerkennen und zu befolgen.


Im nachfolgenden Text werden bezeichnet:

Petra als "steuernde Frau und Schl?sselw?chter" kurz: Frau

Peter als "keuschzuhaltender und zu erziehender Mann" kurz: Mann.


Hintergrund:

Durch ein stark unterschiedliches sexuelles Verlangen kommt es im ehelichen

Zusammenleben zu unn?tigen Spannungen und Disharmonie. Durch seine

exzessive Masturbation und (in der Vergangenheit) gelegentlichen Bordellbesuche

f?hlt sich der Mann vom Wohlwollen der Frau unabh?ngig und zeigt sich deshalb ihr

gegen?ber ?fters unwillig, unsensibel, zu wenig r?cksichtsvoll oder fordernd.


Zielsetzung:

Harmonisierung des ehelichen (Sexual-)Lebens durch zeitweise Keuschhaltung des

Mannes nach Ermessen der Frau. Dies erfolgt zun?chst in einem Versuchszeitraum

von sechs Monaten ab heute. Die G?ltigkeit dieses ersten Vertrages beschr?nkt sich

deshalb auch auf diesen Versuchszeitraum. Anschlie?end wird neu verhandelt.


Ma?nahmen:

Durchsetzung der zeitweisen Keuschhaltung durch das strikte Befolgen der Regeln

dieses Vertrages, unterst?tzt durch mechanische Hilfsmittel (Keuschheitsg?rtel KG

und -R?hre KR sowie Utensilien f?r eine k?rperliche Fesselung und/oder strenge

Z?chtigung).




Der Mann anerkennt folgende Regeln und verpflichtet sich:

=========================================================


1. zu widerspruchslosem Gehorsam hinsichtlich dieser Regeln. Er leistet keinen

Widerstand und f?hrt alle W?nsche und Anordnungen der Frau aus, die im

Zusammenhang mit seiner Keuschhaltung stehen.



2. der Frau die vollst?ndige Kontrolle ?ber sein Sexualleben zu geben, d.h. ?ber

seine Sexualorgane, deren Funktion und Verwendung in ihrem Sinne.



3. der Frau vollst?ndig die exklusiven Besitz- und Nutzungsrechte zu ?bertragen

betreffend seinen Penis, seine Hoden und sein Sperma.



4. der Frau vollst?ndige Handlungsfreiheit zu gew?hren in Bezug auf ihre Kontrolle

?ber die H?ufigkeit, den Zeitpunkt, die Art und Intensit?t seiner Orgasmen

und/oder Ejakulationen.



5. auf jegliche Handlungen zu verzichten, welche prinzipiell geeignet sind (egal ob

mit oder ohne Keuschheitsg?rtel) sich selbst heimlich oder unerlaubt sexuelle

Befriedigung und/oder Erleichterung zu verschaffen (Orgasmen/Ejakulationen).



6. angewendete Unterst?tzungsma?nahmen willig hinzunehmen, d.h. KG/KR ganz

nach Ermessen der Frau zu tragen und jegliche Versuche zu unterlassen, sich

ohne Erlaubnis der Frau daraus zu befreien, egal ob mit oder ohne Schl?ssel.


7. angewendete Erziehungs- und/oder Disziplinierungsma?nahmen bei Verst??en

gegen diese Regeln ergeben zu dulden, und diese der Frau sp?ter nicht nachzu-

tragen (z.B. k?rperliche Z?chtigungen) oder vorzuwerfen.



8. w?hrend der Zeiten seiner erzwungenen Keuschhaltung die Frau nicht ohne ihr

Einverst?ndnis ungefragt mit sexuellen W?nschen zu bedr?ngen, z.B. hinsichtlich

seiner n?chsten "Freilassung", dem n?chsten gew?hrten Orgasmus bzw. Samen-

ergu? oder der n?chsten irgendwie gearteten sexuellen Aktion, unabh?ngig ob

diese alleine oder gemeinsam stattfindet.



9. alleinig f?r die Pflege und Instandhaltung sowie die ordnungsgem??e Funktion der

Hilfsmittel/Erziehungsmittel zu sorgen. Etwaige Sch?den oder Vorkommnisse, die

dazu f?hren k?nnten, da? diese Utensilien nicht uneingeschr?nkt verwendet

werden k?nnen, sind der Frau sofort zu melden.



10. der Frau auch w?hrend seiner Keuschhaltung in vollem Umfang, aber ganz nach

ihrem Ermessen, zur Erf?llung ihrer sexuellen Bed?rfnisse zur Verf?gung zu

stehen; dies umfa?t z.B. die Gestaltung und Durchf?hrung tantrischer Abende,

Massagen, Oralsex oder manuelle Stimulation f?r sie, Kuscheln oder jede Form

von sexueller Handlung, sofern sie auf Wunsch der Frau geschieht. Selbst

Geschlechtsverkehr kann gefordert werden (ohne KG/KR), wobei aber dem Mann

Orgasmus und/oder Ejakulation verboten sind. Dieses Verbot ist nur seitens der

Frau durch ausdr?ckliches Erkl?ren des erreichten Endes einer von ihr ange-

ordneten Keuschhaltungsperiode aufhebbar.




Die Frau anerkennt folgende Regeln und verpflichtet sich:

=========================================================


1. sich stets des Zwecks, Sinns und der Tragweite dieser Ma?nahmen und Regeln

bewu?t zu sein. Zusammen mit der gro?en Macht ?ber den Mann hat sie auch

eine gro?e Verantwortung ?bernommen. Das zwangsweise Tragen von KG/KR

beeinflu?t auch seine allgemeine Bewegungsm?glichkeit (Radfahren, Sitzen),

weshalb darauf zu achten ist, wann was angemessen ist.



2. sich stets klar zu machen, da? dieser Versuch/Vertrag ihr die einzigartige

M?glichkeit bietet, sich in ihrem eigenen Tempo und ihrer ganz pers?nlichen

Weise in ihrer Sexualit?t neu und weiter zu entfalten, ohne sich vom Mann

bedr?ngt zu f?hlen. Gleichzeitig kann sie ihre eigene St?rke in der Beziehung neu

erfahren und ausbauen.



3. ernsthaft an der genannten "Harmonisierung" zu arbeiten und die Dinge nicht

"schleifen zu lassen". Da vieles ausschlie?lich in ihrem alleinigen Ermessen steht,

tr?gt sie auch die alleinige Verantwortung f?r das Gelingen, d.h. sie sollte auf

die zeitweilige, auch l?ngerfristige Keuschhaltung des Mannes wert legen, um

positive Verhaltens?nderungen als unmittelbare Folge daraus an ihm bemerken zu k?nnen.



4. auf die k?rperliche/sexuelle Gesundheit des Mannes zu achten. Es kann nicht im

Interesse der Frau liegen, die sexuelle Leistungsf?higkeit des Mannes (H?ufigkeit,

Dauer und Qualit?t seiner Erektionen, F?higkeit zu mehrmaligem oder h?ufigem

Geschlechtsverkehr, Regenerationszeit f?r die Spermaneubildung bzw. Menge an

Sperma) zu verschlechtern, sondern sie sich in kontrollierter Weise nutzbar zu

machen. Ziel des ganzen soll ja auch ein f?r die Frau sch?neres (Sexual-)Leben

sein in den Zeiten, in denen sie sich ihres "freien" Mannes bedient.


5. dem Mann intensive Zeiten der Keuschheit nach ihrem eigenem Ermessen anzuordnen

und ihn dazu zu zwingen, indem sie ihn stets einschlie?t (KG/KR), die Schl?ssel

niemals aus der Hand gibt und diese sicher ohne Kenntnis des Mannes verwahrt.



6. den Mann regelm??ig dahingehend zu kontrollieren, da? er seine Regeln einh?lt.

Dies umfa?t z.B. die Pr?fung der Hilfsmittel (KG/KR, Schl?sser, Versteck der

Schl?ssel), Zustand seiner Hoden (Schwellung als Zeichen des Reifegrads des

Spermas bzw. der begleitenden Samenfl?ssigkeit), Zustand seiner Genitalregion

(Penis), insofern diese durch das Tragen von KG/KR in Mitleidenschaft gezogen

worden sein k?nnte.



7. den Mann bei Verst??en gegen die Regeln in geeigneter Weise zu bestrafen und

dies als unerl??liches Vorgehen zu verstehen. Die Ahndung etwaiger Verst??e ist

gesondert beschrieben. Als begleitende Ma?nahmen der Erziehung des Mannes

sollte die Frau sich Gedanken dar?ber machen, was f?r (sexuelle) Dienste sie

vom eingeschlossenen Mann fordern kann, um sich daran zu erfreuen, ihn ihre

Macht sp?ren zu lassen und seine Keuschhaltung f?r ihn besonders unangenehm

zu gestalten (indem sie ihn z.B. sexuell erregt ohne ihm Erleichterung zu g?nnen).

Die Bestrafung ist unnachgiebig und mit aller gebotenen Sch?rfe durchzuf?hren.



8. dem Mann nach angemessener Keuschhaltungsdauer (einige Tage bis maximal

acht Wochen) sexuelle Befriedigung/Erleichterung zu gestatten in Form eines(!)

Orgasmus mit Ejakulation. Die Form bleibt dabei der Frau ?berlassen; wenn sie

also keine Lust hat, so kann sie dem Mann auch (zur Wahrung seiner Leistungs-

f?higkeit) das Masturbieren erlauben bzw. befehlen.



9. dem Mann die regelm??ige K?rperpflege (auch und besonders die Intimpflege) zu

erm?glichen. Nach ihrem Ermessen soll der Mann dazu mindestens einmal t?glich

zum Duschen "freigelassen" werden; strebt sie eine l?ngerdauernde Keusch-

haltung an (z.B. zwei Wochen oder l?nger), so sollte sie das Duschen oder andere

Zeitr?ume der "Freiheit" ?berwachen (keine Verf?hrung zum Regelversto?).



10. besondere Rahmenbedingungen zu achten, welche ein zeitweiliges "Nicht-tragen-

k?nnen" von KG/KR nahelegen, wie z.B. Arztbesuche, Sauna, Radfahrten, etc. Durch

geschickte Wahl der jeweiligen Keuschhaltungsperioden kann ohne weiteres sicher-

gestellt werden, da? auch in diesen "Frei-Zeiten" der Mann seine Regeln befolgt.

Au?erdem kann die Frau vor- und nach diesen Aktivit?ten die Hoden des Mannes

auf erlaubte Entleerung kontrollieren.




Unverbindliche Vorschl?ge f?r das Tragen des KG und der KR:

===========================================================


Konstruktionsbedingt ergeben sich Unterschiede zwischen KG und KR, auch wenn

beide gleicherma?en "ausbruchssicher" sind und jegliche sexuelle Aktivit?t des

Mannes gleich gut verhindern.


Der KG schr?nkt die Bewegungsfreiheit wesentlich mehr ein und eignet sich deshalb

f?r die Nacht. Da das Sitzen fast unm?glich ist, kann er nur sehr schlecht w?hrend

der B?roarbeit getragen weden. Zu "Strafzwecken" ist aber auch das Tragen

ganzt?gig denkbar, z.B. an Wochenenden, Feiertagen und im Urlaub.


Die KR ist gut tags?ber tragbar, auch in der Arbeit. Bei Ankunft zu Hause bzw.

sp?testens am Abend sollte gepr?ft werden, ob der Penis noch richtig in der R?hre

steckt; tut er das nicht, so ist das ein Indiz f?r einen Ausbruchsversuch/Regelversto?.

Das Liegen mit der KR ist unangenehm, weshalb sie nachts nur zu Strafzwecken

angeordnet werden sollte. Die Frau sollte einmal pro Tag einem vom Mann

ge?u?erten Wunsch nach Wechsel zwischen KG/KR nachgeben. Es liegt in ihrem

Interesse, durch m?glichst k?rpervertr?gliche Tragegestaltung auch l?ngerdauernde

Keuschhaltungsperioden m?glich zu machen.


Um Mi?verst?ndnisse auszuschlie?en, soll die Frau den Beginn und das Ende der

von ihr nach eigenem Ermessen festgelegten Keuschhaltungsperiode jeweils klar

aussprechen und ank?ndigen. Das Ende mu? dabei nicht von Beginn an feststehen;

vielmehr soll der Mann dar?ber im Unklaren gelassen werden.




Unverbindliche Vorschl?ge f?r Bestrafungen f?r Regelverst??e:

=============================================================


Verst??e k?nnen unterschiedlich schwerwiegend eingestuft werden. K?rperliche

Z?chtigungen machen dann Sinn, wenn sie nicht im Zusammenhang mit sexueller

Erregung des Mannes erfolgen. Ggf. soll die Frau dazu den Mann sich selbst fesseln

und knebeln lassen, dann f?hrt sie einen Samenergu? herbei (z.B. durch dessen

Vibrator) und erst danach(!) z?chtigt sie ihn kr?ftig mit Peitsche oder Rohrstock auf

den nackten Hintern. Hierbei k?nnen bzw. sollen deutlich sichtbare Striemen entstehen,

die somit den Mann auch w?hrend der folgenden Zeit an sein Vergehen erinnern.

Eine solche notwendige Ejakulation kann von der Frau so geplant werden, da? sie

damit ihr "Soll" gem?? Regel #8 erf?llt; damit ergibt sich kein "Vorteil" f?r den

Mann.


Geringe Verst??e (20 Hiebe oder andere Strafen):

Jene diversen unangenehmen Verhaltensweise des Mannes, welche die Frau st?ren

und die sie gerne abstellen m?chte. Hierzu z?hlen z.B., sie nicht ausreden zu lassen,

?ber sie zu bestimmen, ihr Vorhaltungen wegen der Haushaltsf?hrung zu machen

oder sich ?ber sie lustig zu machen. Ebenso geh?rt hierzu das Betteln um seine

"Freilassung" und Orgasmen/Ejakulationen, oder Fragen nach dem geplanten Ende

einer Keuschhaltungsperiode. Als Strafe f?r diese Verst??e bietet sich auch an, das

angek?ndigte Ende einer Keuschhaltungsperiode je Versto? um einen Tag weiter zu

verz?gern, was auch ?ber die Maximalgrenze von acht Wochen zul?ssig ist. Des-

weiteren d?rfte es f?r den Mann nach bereits wenigen Tagen erzwungener Keusch-

heit sehr unangenehm sein, von der Frau zum Zwecke kleinerer Bestrafungen

sexuell erregt zu werden, ohne dann "kommen zu d?rfen", wenn er z.B. der Frau oral

dient.


Kleinere Verst??e (50 Hiebe):

Widerspenstiges Verhalten gegen?ber Anordnungen jeder Art oder mehrmalige

Weigerungen, der Frau zu Diensten zu sein.


Mittlere Verst??e (100 Hiebe):

Weigerung, sich in KG/KR schlie?en zu lassen, wenn kein triftiger Grund vorliegt,

oder ein Versuch (erfolglos oder erfolgreich), sich dennoch sexuell selbst zu

befriedigen und Orgasmen/Ejakulationen ohne Erlaubnis der Frau herbeizuf?hren.


Schwere Verst??e (200 Hiebe, in mehreren "Runden"):

Ausbruchsversuche aus KG/KR, Zerst?rung oder Besch?digung derselben, absicht-

liches regelwidriges Verhalten bis zum Versuchsabbruch.




Ort XY, den ............


Unterschriften:

................................ ................................







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wolf
Gast



  Re: Der Keuschhaltungs-Vertrag zwischen mir und meiner Frau Datum:30.04.99 00:00 IP: gespeichert Moderator melden


servus peter,


ich habe diesen vertrag ausgedruckt und meiner freundin als

beispiel vorgelegt.


bis dato ist es mir nicht gelungen ihr das werkzeug (hab einen neosteel

gurt) n?herzubringen; zu meiner ?berraschung hat sie gleich darauf

gedr?ngt den vertrag zu unterschreiben. deine formulierung in dem text

ist vorbildlich !! - mir ist das ein jahr lang nicht gelungen ihr den

sinn zu vermitteln. vielen, vielen dank daf?r!


nunmehr bin ich den dritten tag ohne unterbrechung eingeschlossen und

sie geniesst mein bestreben ihr alles recht zu machen. bin neugierig wie

lange sie das spiel treibt.


wir haben in der beziehung seit geraumer zeit ein gesetzbuch eingef?hrt

welches den umgang miteinand regeln soll. hierbei ist auch ein strafmasz

angef?hrt wobei meine freundin leider nicht konsequent genug ist dies

durchzusetzen.


dabei w?rde ich mir nichts sehnlicher w?nschen als dass sie ihre

machtstellung konsequent ausbaut, bestehende regeln hart exekutiert und

mich dauerhaft auf die knie zwingt usw...


also nochmals danke f?r den teilerfolg )









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nurzu
Gast



  Re: Der Keuschhaltungs-Vertrag zwischen mir und meiner Frau Datum:26.11.99 16:29 IP: gespeichert Moderator melden


Warum kommen immer wieder so unsinnige Berichte von Bestrafungen. 50 oder mehr Rohrstockhiebe !!! -- Probiert das mal in der Praxis aus. Nach h?chstens einem Dutzend richtig gef?hrter Schl?ge platzt die Haut auf. Alles weitere w?re dann eine bluttriefende Orgie. -- M.e. stammen alle diese Geschichten von Leuten, die zwar eine bl?hende Fantasie aber keine praktische Erfahrung haben. - Nichts f?r ungut! - Tsch??!






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