Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von sub am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von Gugl-Gugl am 28.05.04 00:36

1. Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von sub am 26.05.04 17:57

" Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang"

Auszug aus der Pressemitteilung des BGH


"..........................................
Der Senat hat entschieden, daß sadomasochistische Handlungen, die zu tatbestandsmäßigen Körperverletzungen führen, nicht bereits wegen ihrer sexuellen Motivation einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen. Frühere anderslautende Entscheidungen des Reichsgerichts sind infolge gewandelter allgemeiner Moralvorstellungen als überholt anzusehen. Maßgebend für das Sittenwidrigkeitsurteil im Bezug auf sadomasochistische Handlungen sind Grad und Gewicht der drohenden Rechtsgutsverletzung. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist deshalb jedenfalls dann überschritten, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird. In diesem Fall scheidet eine Rechtfertigung der Tat allein durch die Einwilligung des Verletzten aus. Ein solcher Fall lag angesichts des höchst gefährlichen Vorgehens des Angeklagten hier vor.


Die Revision des Angeklagten hat der Senat verworfen, da das Urteil keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufwies.


Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03

Karlsruhe, den 26. Mai 2004 "

Zur Beachtung und ggbf. Diskussion. Aus meiner Sicht eine sehr erfreuliche und richtige Entscheidung. Es gibt Grenzen und es muss Grenzen geben. Wenn diese so gezogen werden wie es der Bundesgerichtshof gemacht hat, können wir BDSM er damit gut leben.

Gruss georg
2. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von MartinII am 26.05.04 18:18

...wollen wir hoffen, daß das nächste Gericht nicht wieder drei Schritte zurückrudert!
3. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von _Tanja_ am 26.05.04 22:46

Hallo …

also bei dem BGH-Urteil ging es ja wohl um einen Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Das würde ich jetzt nicht so einfach auf alle Fälle übertragen.

Grundsätzlich begehst Du wenn Du jemanden anderen körperlich misshandelst immer eine Körperverletzung mach § 223 I StGB. Nur das im Falle von BDSM er die Einwilligung des Verletzten nach § 228 StGB vorliegt schließt die Verfolgung der KV aus.

Außerdem ist eine einfache KV eh ein Antragsdelikt nach § 230 I StGB und wenn der Sub keinen Antrag stellt wird die Tat eh nicht verfolgt.

Und MartinII … wovor hast Du denn Angst, dass das nächste Gericht drei Schritte zurückrudern soll?

LG
Tanja
4. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Torquemada am 27.05.04 01:47

Nun, unter zu Hilfenahme von Gerten, Rohrstock ect. ist es ne gef. KV, Branding oder Cutting evtl. ne schwere KV und das sind Offizialdelikte und können auch ohne Strafantrag verfolgt werden.

Ferner hört die Einwilligung des "Verletzten" dort auf, wo ein ernst gemeintes Nein oder Stop, der Sub ertönt.
Insgesammt aber ein erfreuliches Urteil und jeder Dom muss sich halt im Klaren sein, was er nem anderen Menschen/Sub zufügt
5. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von lady-sm am 27.05.04 12:50

Hallo,
schon seit langer Zeit sind freiwillige Sadomasoschistische Praktiken unter Erwachsenen
nicht Strafbar.
Kommtes jedoch trotz Einwilligung zu ( schweren )
Verletzungen dann kann nach §228 BGB geurteilt werden.
Es kann auch nach §229 verurteilt werden, der die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe stellt.
Und das ist auch gut so.
Es gibt genug SM Info sowie SM Stammtische,und
das in jeder Stadt von Deutschland.
Dazu meine Meinung , erst Info dann SM

Freundl. Gruss
Lady SM
6. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von lady-sm am 27.05.04 13:22

Aber Hallo!
1. Im SM gibt es keine Täter!
2.Und auch keine Opfer!

Freundl.Gruss

Lady SM
7. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Bulli31 am 27.05.04 13:45

Zitat
Das Urteil sollte recht eindeutig ausfallen, oder?


Ja, subby kommt in die Psychiatrie und Dom ins Gefängnis.

Der Staat hat die Aufgabe die Bürger vor destruktiven Handlungen zu schützen, auch wenn die Beteiligten das nicht wollen (die Beteiligten wissen nämlich nicht was gut und richtig für sie ist).

Glücklicherweise leiden die Gefängnisse und geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen aber an chronischer Überbelegung, so dass man die Gesetze zwangsweise liberaler auslegen muss.

Ein Hoch auf die Überbelegung.


PS: Inhalt dem Verlauf des Threads angepasst.
(Diese Nachricht wurde am 27.05.04 um 13:45 von Bulli31 geändert.)
8. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von lady-sm am 27.05.04 14:58

Hi Bulli31,
Also den Ablauf,in der Sache mit den Perversen,habe ich nicht verstanden. Aber das will bei mir nichts heissen,ich verstehe recht wenig oder,um die Warheit der Ehre zu geben-so gut wie nichts mehr; Pervers ist also, wenn einem der Spass vergeht?
Dann sind ja nicht die Sadomisten pervers, sondern eben jene, die keinen Spass an den Sachen SM haben. Oder wie darf ich sonst deine Aufteilung der
Schupkästen verstehen.
9. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von am 27.05.04 15:39

@hallo
Neben den diskutierbaren Inhalten dieses Urteils, hat diese Entscheidung noch eine ganz andere Dimension.
Wenn sich der BGH/ST mit der inhaltlichen Regelung von BDSM-Verbindungen auseinander setzt, bekommen diese quasi von richterlicher Seite eine *Berechtigung* im Alltag, werden einem allgemein-gesellschaftlichen Lebenshintergrund hinzugefügt.
Ihr Status verändert sich damit erheblich.
Vielleicht vergleichbar mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die früher schlichtweg nicht relevant waren und heute durch zahlreich erfolgtes Richterrecht bis in ihre Feinheiten rechtlich ausgearbeitet und abgesichert sind.
Ähnlich auch homosexuelle Verbindungen, das Recht unverheirateter Väter oder andere Bereiche.

Sie alle sind durch BGH- Rechtsstatus auch gesellschaftlich zur *Normalität* geworden.
Ob man nun mit der Entscheidung d accord geht oder nicht, aber dieses Urteil hat wichtige Außenfunktion. BDSM ist nach dieser Entscheidung nicht mehr nur noch straflos, sondern einfach auch kein Tabu mehr, dass sich rechtlicher Ausgestaltung völlig entziehen würde.
Gruß
ChariSMa
(Diese Nachricht wurde am 27.05.04 um 15:39 von ChariSMa geändert.)
10. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Bulli31 am 27.05.04 20:02

Hallo Lady SM,

den Beitrag habe ich angefangen zu schreiben, als beitlamed noch nicht geantwortet hatte. Der Post bezieht sich also auf den hypothetischen Fall, den Gerryxxx in seinem Beitrag entwarf. Gerry setzte mit seiner rhetorischen Frage voraus, dass die Aussagen der Beteiligten vom Gericht als glaubwürdig bewertet werden. Das muss jedoch nicht sein, denn auch im BDSM gibt es Abhängigkeiten, die über das "Normalmaß" hinausgehen können.

In meinem Beitrag bin ich also den Weg gegangen, der die Bewertung "beide unglaubwürdig" voraussetzt. Ich habe den Richter dafür in die Schublade des "Missionarsstellungs-Vollziehers" bzw. asexuellen Menschen gesteckt.

Damit mein Szenario nicht ganz so düster wirkt, habe ich noch einen der Gründe angegeben, die das negative Ergebnis abmildern könnten. Die stetige Verringerung des Strafmaßes seit den 60ern wurde schon vor ein paar Jahren in einem Artikel (vergessen wann und wo) direkt mit den ökonomischen Erfordernissen im Staatswesen (indirekt also im Justizwesen) im Zuge der andauernden Wirtschaftskrise in Deutschland seit Ende der 60er in Verbindung gebracht.


Im Prinzip habe ich also nur dem extrem positiven Szenario von Gerryxxx ein extrem negatives entgegengesetzt (so "Richtr Schill"-mäßig). Ich muss zugeben, dass ich die Schubladen nicht durch Paragraphen oder Dienstanweisungen ersetzen kann.


Zum Verständnisproblem kann ich nur sagen, dass auch ich Probleme habe. Ich hoffe, dass obige Erklärung Klarheit schafft. Wie schon im letzten Beitrag geschrieben, passte der ursprüngliche Beitrag gar nicht in den Verlauf des Threads. Ich wollte ihn aber auch nicht wieder löschen, sondern habe ihn mit heißer Nadel umgestrickt (war vielleicht ein Fehler).

Mal ganz nebenbei - was ist ein Sadomist? Habe zwei Lexika sowie dieses Forum durchsucht und gegoogelt. Nur acht Treffer und keine Erklärung. Ist das ein Sadomasochist? *immergerndazulern*

(Diese Nachricht wurde am 27.05.04 um 20:02 von Bulli31 geändert.)
11. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Gugl-Gugl am 27.05.04 21:21

Hallo Bulli,

Zitat

Mal ganz nebenbei - was ist ein Sadomist? Habe zwei Lexika sowie dieses Forum durchsucht und gegoogelt. Nur acht Treffer und keine Erklärung. Ist das ein Sadomasochist? *immergerndazulern*

Das Wort "Sadomist" existiert nicht. Falls Du das irgendwo gelesen hast, wird es wohl falsch geschrieben worden sein. "Sodomisten" (englisch) bzw. "Sodomiten" (deutsch) gibt es nämlich durchaus. Ich habe mal ein paar Definitionen rausgesucht:

Die Bedeutung der englischen Wörter habe ich aus dem Internet. Es scheint dabei Sodomisten im weiteren Sinne (= Leute, welche ungesetzliche Sexualpraktiken ausüben) und Sodomisten im engeren Sinne (= Leute, die Analverkehr praktizieren) zu geben. Welche dieser Definitionen gebräuchlicher ist, entzieht sich dabei meiner Kenntnis.
Im deutschen hat der Begriff wohl eine noch engere Bedeutung, und beschränkt sich auf den (Anal?) Verkehr mit Tieren. Das habe ich im Fremdwörterbuch der Duden-Redaktion nachgeschlagen - sollte daher richtig sein.

Im Übrigen: Interessantes Thema hier, dem ich aber vorläufig nichts hinzuzufügen habe (bin kein Jurist und bin immer wieder froh über Gerichtsurteile, welche dem gesunden Menschenverstand entsprechen - was leider nicht immer der Fall ist).

Viele Grüße,
Monika




Formatierung ein wenig geändert
(Diese Nachricht wurde am 27.05.04 um 21:21 von Gugl-Gugl geändert.)
12. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Bulli31 am 27.05.04 23:48

Hallo Monika,

danke, ja, Sodomie ist Unzucht mit Tieren (lt. meinen deutschsprachigen Lexika).
Sodomisten habe ich dann einfach mal als Personen angenommen, die Tiere v****n. Das Wort Sodomisten gibt aber im Zusammenhang keinen Sinn.
Das Wort Sadomist hatte Lady SM in der Plural-Form (Sadomisten) benutzt. Zumindest habe ich das so verstanden. Vielleicht ist "Sadomisten" ein Trendausdruck/Slangausdruck und deshalb in der Schriftsprache nicht bekannt? Ich bin da nicht mehr so auf dem laufenden.

Danke nochmal für die Arbeit, die du dir für mich gemacht hast.

Auch ich finde es schön, dass es sinnvolle Gerichtsurteile gibt. Die Gefahr besteht ja jetzt von Seiten der Nachahmer / Ausnutzer.
*schwarzseh*


(Diese Nachricht wurde am 27.05.04 um 23:48 von Bulli31 geändert.)
13. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von lady-sm am 28.05.04 00:02

Hallo Bulli31,
Ich will dich nicht im unklaren darüber lassen,was ich mit den von mir pers.Begriff "Sadomisten" meinte.Ich verwende diesen Begriff, meine aber damit "Sadomasoschisten".
Auf jedenfall keine Sodomisten!

Gruss
Lady SM
14. Re: Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken

geschrieben von Gugl-Gugl am 28.05.04 00:36

Hallo Bulli,

sorry für mein Missverständnis, aber da habe ich den Beitrag von lady-sm nicht gründlich genug durchgelesen . Dass sie den Begriff Sadomisten eingeführt hatte, war mir deshalb nicht bewusst. Inzwischen hat sie ja auch selbst erklärt, was sie darunter versteht .

Zitat

Danke nochmal für die Arbeit, die du dir für mich gemacht hast.

Keine Ursache. Jetzt weiß ich wenigstens darüber Bescheid, dass das Wort Sodomist in der englischen Sprache eine andere Bedeutung als in der deutschen hat (war mir vorher nicht klar).
*auchimmergerndazulern* .

Viele Grüße,
Monika


Impressum
© all rights reserved, 2024