Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von sauereien am 08.10.17 16:07
letzter Beitrag von Experimentierer am 31.01.18 10:59

1. gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von sauereien am 08.10.17 16:07

Hallo,
beim stöbern im Netz bin ich auf diesen Artikel gestoßen.
Kann da jemand dazu weitere Informationen geben? Gibt es weitere Infos zu den Modellen, Art der Ausführung, Material, bzw. Webseiten oder Onlineshops?
Ist ja überaus interessant zu wissen, was eine so alles Burka versteckt.....

Artikel:

gesetzlicher Zwang einen Keuscheitsgürtel zu Tragen

Andere Länder andere Sitten. Das gilt besonders für Orient und Okzident. Während hierzulande kein Mensch auf die Idee käme, Frauen das Tragen eines Keuschheitsgürtels zu verordnen, fordert das Emirat Dubai von den Frauen des Landes das Tragen eines solchen Bekleidungsstücks in der Öffentlichkeit. Für den Fall der Zuwiderhandlung muss frau damit rechnen, bei einer Vergewaltigung im Gefängnis zu landen, denn außerehelicher Sex ist in dem arabischen Emirat verboten.

So verrückt es auch klingt, aber selbst eine ausländische Besucherin war vor solch einem Blödsinn nicht gefeit. Die Norwegerin Marte Deborah Dalev, aus Tønsberg, lebte und arbeitete für eine Inneneinrichtungsfirma in Katar. Anlässlich eines Aufenthaltes in Dubai war sie mit einigen Kollegen nach einer Feier auf dem Rückweg in ihr Hotel. Auf dem Hotelflur passierte es dann. Ein Kollege zerrte Mate Dalev in sein Hotelzimmer und vergewaltigte sie.

Wegen angezeigter Vergewaltigung im Gefängnis

Wie nicht anders zu erwarten erstattete die junge Frau Anzeige. Doch statt ihren Peiniger zu belangen, nahmen die Beamten die Norwegerin fest. Bei dem anschließenden Gerichtsverfahren wurde die Ausländerin zu 16 Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen außerehelichem Sex. Natürlich schlug das Urteil hohe Wellen. Die norwegische Regierung intervenierte und letztendlich wurde Marte Dalev nach einiger Zeit vom Emir begnadigt.

Trotzdem ist dieser Fall der beste Beleg dafür, dass man sich eingehend informieren sollte, bevor man fremde Länder und Kulturen bereist. Das gilt umso mehr, wenn man dort sogar lebt und arbeitet. Unter dem Vorwand Frauen vor Vergewaltigungen schützen zu wollen, gelten im Emirat Dubai offensichtlich Rechtsvorstellungen, die von den unsrigen völlig abweichen.

Also, vor dem nächsten Aufenthalt in einem Wüstenstaat unbedingt einen Keuschheitsgürtel kaufen und den auch anlegen, wenn frau in die Öffentlichkeit geht. Ansonsten kann der Besuch zu einem schlimmen Ende führen, wie man am Fall der Norwegerin Marte Dalev sieht.

2. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von Bulli31 am 08.10.17 17:40

Nein, das ist keine Vorschrift.

Es ist nur die literarisch formulierte logische Konsequenz der Gesetzgebung in Dubai.

Feministinnen haben einige solche Texte verfasst.
Dass es keine Vorschrift ist einen KG zu tragen steht schon im ersten Absatz.

Der Artikel geht davon aus, dass eine Frau vergewaltigt wird und dann zur Polizei geht, um das anzuzeigen.
Dann entwickelt die AutorIn eine Möglichkeit wie man europäische Freiheit und Selbstbestimmung durch rechtlich mögliche Sperren herstellen kann. Die für die AutorIn wichtigen Selbstverwirklichungsmöglichkeiten werden dabei eingeschlossen. Das ist anscheinend das selbstbestimmte Leben einer unverschleierten Frau ohne Begleitung.

In der heutigen Zeit wissen Christen in Deutschland, dass muslimische Frauen nur mit einem Mann an ihrer Seite raus gehen dürfen. Warum? Die Vollverschleierung und der männliche Begleiter verhindern Vergewaltigung. Sollte jemand die Frau trotz Schleier doch so anziehend finden, dass er sie vergewaltigen will, so gibt es den Begleiter, der sich todesmutig dazwischen wirft. Außerdem ist er ein Zeuge bei späteren Prozessen, der verhindert, dass gesagt werden kann: "Die Frau erfindet eine Vergewaltigung, weil sie rachsüchtig ist". Auch kontrolliert er die Kommunikation, damit später niemand sagen kann: "Die Frau hat um Geschlechtsverkehr gebeten." Zwei wichtige Punte, die in Deutschland immer wieder dazu führen, dass Vergewaltigungsanzeigen nicht angenommen werden oder im Freispruch wegen Aussage gegen Aussage enden.
Aber auch sonst ist es eine andere Nummer. Dadurch, dass der Begleiter schon beim Vergewaltigungsversuch dazwischen geht - also keiner vollzogenen Vergewaltigung - , ist die Sache eher ein tätlicher Angriff oder Raub auf die Frau, die dann von ihrer Familie/Sippe gegen den Angriff geschützt wird. Ob es nachträglich durch die Überwältigung des Begleiters zu einer vollzogenen Vergewaltigung kam ist dabei nicht wichtig und braucht somit nicht zur Anzeige zu kommen. Ich verstehe dass die Frau auch nicht so viel Lust hat gegen den Vergewaltiger auszusagen. Viel wichtiger ist es durch Finanzielle Zuwendungen und Ablaßzahlungen zwischen der Familie des Vergewaltigers und der Familie mit der entehrten Frau eine Familienfehde zu verhindern. Dafür gibt es muslimische Streitschlichter, die solche Fehden und die Toten daraus verhindern wollen.

Aber eine Frau ohne Begleitung hat den Schutz eines Mannes (nicht einer Frau) nicht dabei. Um ein Szenario zu konstruieren, in dem die Frau alleine unterwegs sein kann, nicht vergewaltigt werden kann und doch ein anderer Mann überfallen werden muss, damit der Angreifer die Frau vergewaltigen kann, geht es logischerweise nur mit einem Keuschheitsgürtel.

Also Frau ... alleine ... unterwegs ... irgendwo ... dann ist der einzig mögliche Schutz ein nicht zerstörbarer KG dessen Schlüssel sie nicht erreichen kann. Der Schlüssel hat bei einem Mann zu lagern, den der Angreifer erst überfallen muss, um den Schlüssel zu erbeuten.

Das wäre das logische Szenario, das dem Artikel zugrunde liegt.

Hört sich eigentlich logisch an, ist aber kein vollständiger Ersatz für die in muslimischen Ländern übliche Praxis der männlichen Begleitung, denn nur die vaginale und vielleicht anale Vergewaltigung ist vermeidbar. Außerdem muss die Entteuschung des Vergewaltigers mit berücksichtigt werden, dem in der Moshee gepredigt wurde, dass vor Vergewaltigung die Verschleierung und die männliche Begleitung schützt. Da findet er eine vergewaltigungswillige Frau - vergewaltigungswillig weil sie ohne männliche Begleitung und ohne Schleier ist - und dann kann er nicht an sie ran kommen, wie sie ihm das durch den fehlenden männlichen Begleiter bzw. die unverschleierten Haare versprochen hat.

Es scheint kein Vorurteil zu sein - in einigen Moscheen wird anscheinend so gepredigt, als ob eine unverschleierte und unbegleitete Frau eine Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf nehmen würde.

Das es gerade eine Norvegerin getroffen hat, wo in einer Schule sogar symbolische Keuschheitsslips gebastelt wurden.

Aber, was will man machen ... andere Länder, andere Sitten. Da hätte die Norvegerin einen Anstandsmann aus ihrer Familie mitnehmen müssen.
Anscheinend gab es in den Ländern kaum Klagen gegen diese Gesetzgebung.
3. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von fiasko am 08.10.17 17:42

Ob das hier reichen würde?

https://vimeo.com/8484138487008


4. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von Ihr_joe am 08.10.17 18:01

Ich habe keine Ahnung ob das, was Du beschreibst den Tatsachen entspricht, aber als Okzident wird das Abendland bezeichnet und erstaunlicherweise ist das bei uns. Der Orient, das Morgenland, ist eigentlich im Osten, da wo die Sonne aufgeht. Dass das keine genaue Angabe ist, ist mir bewusst. Gehen wir von der Endstation des Orient-Express aus war die in Istanbul. Gut das mag noch zu Dubai passen. Nur südlicher.

Ich frage mich ob bei soviel Wissen nicht auch der Rest eine Ente ist.

Ihr_joe
5. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von Mark70 am 08.10.17 18:39

In solchen Ländern würde ich kein Urlaub machen und arbeiten erst recht nicht!
Man sieht ja wie die dort ticken!
Vor allem die vergewaltigte Frau noch zusätzlich mit Gefängnis zu bestrafen!

So sollen Urlauber dort wirklich vorher die dortigen gesetze erkunden.
Und Frau nicht alleine dort raus gehen.
Ggf. Wirklich einen kg anlegen.

Irgendwo hatte ich einen Artikel gelesen kg für Kinder als Vergewaltigung Schutz mit arlarm aus stabielen schnittfesten stoff.
Weis aber nicht mehr wo. Wäre sicherlich für solche ländet interessant zu nutzen!
6. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von private_lock am 08.10.17 21:05

@Mark

Meinst Du die Safeshorts oder anti-rape wear?

LG
private_lock
7. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von Mark70 am 09.10.17 05:59

Ja genau die meine ich.
Das ist für den Träger bestimmt angenehmer zu tragen gegenüber Metall.
8. RE: gesetzliche KG-Pflicht in Dubai

geschrieben von Experimentierer am 31.01.18 10:59

Also Frau würde ich mir sowas einführen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rape-aXe

Ich würde auf eine Anzeige dann verzichten.


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