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  schon etwas älter Datum:08.04.01 02:44 IP: gespeichert Moderator melden


München (AP). Aus Eifersucht hat ein 34-Jähriger seiner elf Jahre jüngeren Freundin einen Keuschheitsgürtel angelegt. Der Schlosser gestand am Montag vor dem Münchner Landgericht, mit Hilfe von zwei Piercinglöchern bei seiner Freundin ein Vorhängeschloss angebracht und dieses zugesperrt zu haben. Der Mann muss sich wegen sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung verantworten. "Es war ein Spiel", sagte er bei seiner Vernehmung. Die 23-Jährige erklärte dagegen, dass sie nie einen Keuschheitsgürtel tragen wollte: "Ich war treu." Nach dem Vorfall im Sommer 1998 habe sie sich nicht sofort von ihrem Liebhaber getrennt. Erst nachdem er sie ein halbes Jahr später in einem Anfall von Eifersucht zusammengeschlagen und gewürgt habe, habe sie Schluss gemacht. Der Prozess dauert noch an.
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beitlamed
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sleeping in the midday sun

Beiträge: 892

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b_l_at  
  Strafbare Keuschheit? (was Re: schon etwas älter) Datum:09.04.01 09:55 IP: gespeichert Moderator melden


Ich bin ja kein Jurist, und zur Journaille gehöre ich auch nicht.

An dem Artikul selbst stelle ich folgendes eher amüsiert fest:

"ein 34-Jähriger seiner elf Jahre jüngeren Freundin..." --- ja und? Ich mein,
wenn er 25 gewesen wäre, dann wärs eventuell an sich schon strafbar, aber
so, ich mein, was solls bitteschön?

und zum Straftatbestand:
Ich glaube, uns allen ist zunächst mal klar, daß wir eine juristische Grauzone
betreten, wenn wir unsere PartnerInnen verschließen. Und ich würde auch
nicht in einen "Böse Justiz, gute Schlüsselhalter"-Chor einstimmen, denn
Mißbrauch, Vergewaltigung, psychische und physische Gewalt sind auch
bei den KGfreundInnen ernstzunehmende Delikte, oder?

Die Grenzen zwischen Spaß und Gesetzesbruch oder Spaß + Gesetzesbruch abzustecken, halte ich für eine ÄUSSERST interessante und wichtige Aufgabe
von Foren wie diesen, aber es wird recht wenig drüber diskutiert.

Äh. Zum eigentlichen Fall. Ich würde mal gern nachfragen:

Wie bringt man Piercinglöcher an seiner Freundin an, wenn die das nicht will? Hat er sie narkotisiert? Wenn nein, kann das wohl nicht Teil des Delikts
sein.

Was ist am Verschließen, bitte, sexuelle Nötigung? Ich dachte, sexuelle Nötigung wäre, wenn ich jemanden zu einem sexuellen Akt zwinge? Oder wurde das halt von der Anklagebehörde nur, hollodaro, auch gleich aufgenommen, weil die SMler
sind ja eh alle auch 1. Vergewaltiger, 2. Drogendealer, 3. überhaupt
böse Menschen?

Ich versteh ja die Körperverletzung, vor allem wenn er sie nachher zusammengeschlagen hat (war nicht DAS eher das eigentliche Delikt?), und die sexuelle Nötigung, wie gesagt, naja, aber man könnte natürlich sagen, es hat ihn erregt, das an ihr zu tun,
also wars ein sexueller Akt, aber - FREIHEITSBERAUBUNG? Darunter versteh
ich, daß ein Kontrollor in der U-Bahn mich an meinem Ärmel festhält. Sie konnt
ja alles tun, vermutlich sogar das Schloß aufbrechen und die Piercingringe
rausnehmen.

Im übrigen, nur um das klarzustellen - daß es Fälle gibt, wo jemand den/die
PartnerIn verschließt, ohne daß der/die das will, und das Opfer macht halt
mit, aus Liebe, aus Treue, aus mangelndem Selbstbewußtsein - schon klar.
Und daß solche Fälle verdammenswert sind, ist auch klar.

Ich halts eigentlich sogar für ziemlich plausibel, daß hier ein Journalist sich
ein bißchen in seiner eigenen Phantasie verstrickt hat. Ich kenn die Geschichte
ja sonst nicht, aber wars nicht so, daß vor Gericht das Zusammenschlagen
verhandelt wurde und die KGsache zur Vorgeschichte gehörte?

nun denn
lg
bL
Mein Tantra Blog: Skeptic Tantrika
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User ist offline
  Re: schon etwas älter Datum:09.04.01 23:38 IP: gespeichert Moderator melden


stand im Spiegel !
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marco
KG-Träger



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Beiträge: 237

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  Re: schon etwas älter Datum:10.04.01 00:05 IP: gespeichert Moderator melden


hallo
das ist schon ein merkwürdiger fall.
ich glaube ebenfals, daß der reporter etwas übertrieben hat.
wie soll man denn zwei piercings anbringen, ohne daß die partnerin das will.
ich kann mir eher vorstellen, daß die schon vorhanden waren.
er hat die dinger dann nur noch mit einem schloß versehen.
also körperverletzung und nötigung kann ich da sehen. aber freiheitsberaubung
das finde ich etwas überzogen.
na ja da sollen sich mal unsere richter den kopf zerbrechen.

wäre schön, zu wissen, wie das ausgeht.
gruß

marco
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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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Beiträge: 1075

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  Re: schon etwas älter Datum:11.04.01 19:28 IP: gespeichert Moderator melden


Hi beitlamed
Freiheitsberaubung: Als Freiheitsberaubung gilt jede Art der Einschränkung des Betroffenen. So gilt z.B das wegnehmen der Strassenkleidung eines Patienten als Freiheitsberaubung, da es den Patienten hindert, die Klinik zu verlassen (Schamgrenze). Auch wenn man lediglich behauptet, das Patientenzimmer sei abgeschlossen, ist das Freiheitsberaubung, auch wenn die Türe vom Patienten jederzeit geöffnet werden könnte. Bin ja auch nicht Experte für Jura, aber so habe ich das gelesen in Artikeln über "führsorgerischer Freiheitsentzug" (Das steht wirklich so im schweizer Gesetzbuch!), Zwangseinweisung und Zwangstherapie e.t.c.

Allerdings stimme ich dir zu, das wohl die Körperverletzung die Hauptverhandlungssache ist. Mit der Freiheitsberaubung wird es die Frau allerdings schwer haben, da sie so lange gewartet hat. Denn wenn Zustimmung, auch stilschweigende, besteht, kann der Tatbestand der Freiheitsentziehung nicht geltend gemacht werden.
Aber schlussendlich kann ich nur den Juristenspruch wiederholen: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Grüssli
Lord Grey
I am the Lord of Leva, don't mess up with me!
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albert
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Beiträge: 54

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  Re: schon etwas älter Datum:08.05.01 23:47 IP: gespeichert Moderator melden


beitLamed, ich verstehe "sexuelle Nötigung" in diesem Fall so, dass der Mann die sexuelle Integrität der Frau verletzt hat.

Albert
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