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  Wie menschenverachtend darf es noch werden?
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Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
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  Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:24.07.10 11:36 IP: gespeichert Moderator melden


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...2b8fc65399.html

Also, als ich das gelesen habe, dachte ich, ich stehe im Wald...

Mal ernsthaft, ich finde es unter aller Würde, das schon zu Beginn einer Haftstrafe darüber entschieden werden soll, das der Straftäter unbelehrbar ist...
Wenn jemand für 10 Jahre eingesperrt ist, er sich aber nach 5 Jahren bessert und seinen Fehler einsieht und resozialiesiert wird, ist das in Ordnung. Finde ich. Aber einem Menschen von vorneherein dazu zu verurteilen, das er nicht mehr in das Soziale gefüge passt, das ist für mich das Menschenverachtendste, was ich jemals gehört habe.

Wie kann sich jemand erdreisten, für einen anderen Jahre im voraus in die zukunft sehen zu können. Damit wird bei jedem Richtern, die über einen Schwerverbrecher urteilen müssen, ja schon fast als Dauerzusatz einzufügen haben, das anschließende Sicherheitsverwahrung geprüft werden solle. Wenn das Schule macht, dann frage ich mich, wie weit der Rechtsstaat davon entfernt ist, jeden für schuldig zu halten, bis die unschuld bewiesen worden ist.

Denn eines muss man ganz klar sagen, das derjenige, der so etwas feststellt, womit ich das Urteil meine, das jede Straftat, die einen Verletzten oder Toten nach sich zieht, für diesen die Verantwortung übernehmen sollte. Denn es ist ein Unding, einem Menschen von vorneherein die Lernfähigkeit abzusprechen - das kann man immer erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen. Alles andere ist Menschenverachtend, denn der Mensch lernt aus seinen Fehlern und wächst mit ihnen....

Ich finde, hier tut nicht nur Nachbesserung not, sondern es sollte wirklich im Anschluß an die Strafe ein Verfahren stattfinden, das feststellt, ob die Strafe ein Wirkung gezeigt hat oder nicht. Das wäre für mich Menschenwürdig, sowohl für den Verurteilten als auch für die Allgemeinheit...
Der Verurteilte wird daran gehindert, weitere Verbrechen zu begehen un die Allgemeinheit wird geschützt. Denn der Gefängnisaufenthalt ist ja als Strafe gedacht und nicht als Schutzmaßnahme....

Was meint ihr dazu?

MfG

B_S
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Herrin_nadine Volljährigkeit geprüft
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gib jedem menschen seine würde

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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:24.07.10 13:40 IP: gespeichert Moderator melden


hallo betasklave,


hier geht es um täter bei denen eine krankhafte veränderrung vorliegt und sie dadurch gefährlich und unberechenbar sind. solche täter sind in der regel in einer haftanstalt mit psychiatrischer behandlung untergebracht. wenn solche dinge bei der verhandlung schon vorliegen dann sollte die anschließende sicherheitsverfahrung möglich sein. allerdings müßten die vorraussetzungen engmaschig ( 1 -2 Jahre) überprüft werden ob die sie noch vorliegen oder nicht.

ich bin auch für die nachträgliche anordnung der sicherheitsverwahrung wenn von strafgefangenen eine gefahr ausgeht.


dominante grüße von
Herrin Nadine

sucht die nicht vorhandenen igel in der kondomfabrik

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stiller172
Freak





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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:24.07.10 14:27 IP: gespeichert Moderator melden


@beta_sklave und herrin_nadine

Offen gesagt, finde ich es rührend, wie Ihr beiden Euch für einen gerechteren und somit auch "mneschlichen" Strafvollzug einsetzt. Aber leider ist es nun mal so, dass gerade der aktuelle Strafvollzug aus verschienen Gründen -- z.B. auch aus finanziellen wie Personalmangel -- wohl kaum mehr Wirkung zeigt, als den Verbrecher für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen und somit die -- aus welchen Gründen auch immer -- nicht straftätig gewordene Gesellschaft vor vergangenen und somit häufig auch zukünftigen Straftätern zu schützen.

Und leider gibt es bis heute noch kein probates und somit unfehlbares Mittel, während der Haftstrafe aus Straftätern wieder sozial verträgliche "Normalos" zu machen und noch viel weniger gibt es irgend welche Methoden, die zuverlässig vorher sagen könnten, welche Straf-- und vor allen Dingen Triebtäter, -- denn diese sind am meisten von Verwahrungsmassnahmen betroffen -- nach wie viel Zeit und/oder Therapie nicht mehr rückfällig werden. Und da die heutige Gesellschaft immer mehr auf Sicherheit und Unfehlbarkeit aus ist, geht eben das Wohlergehen des Individuums vor die "Vermenschlichung" des Straftäters.
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Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:24.07.10 15:49 IP: gespeichert Moderator melden


Tja, stiller172, was soll ich sagen...

Es geht sich nicht um das wegschließen, sondern um den Bestand, das eine nachträgliche Sicherungsverwahrung Menschenverachtend ist. Diese Einstellung finde ich Menschenverachtend, denn sie sagt ja aus, das von vorneherein ein lernen oder ein umdenken des Straftäters nicht gegeben ist. Das ist in meinen Augen das verwerfliche an dem Urteil. Denn hier wird einfach davon ausgegangen, das im Urteil eine solche eingebunden werden muss, um dies zu ermöglichen. Dies bedeutet aber, das ein dazulernen zwar möglich ist, aber eben nicht angenommen wird. Diese Haltung ist nachgerade menschenverachtend in meinen Augen, denn der Mensch ist in der Regel lernfähig. Ihm diese Lernfähigkeit in einem Urteil abzusprechen zeugt von einer unglaublichen Unverfrorenheit... Das regt mich so auf...

MfG

B_S
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Ösiland




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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:24.07.10 18:09 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Tja, stiller172, was soll ich sagen...

Es geht sich nicht um das wegschließen, sondern um den Bestand, das eine nachträgliche Sicherungsverwahrung Menschenverachtend ist. Diese Einstellung finde ich Menschenverachtend, denn sie sagt ja aus, das von vorneherein ein lernen oder ein umdenken des Straftäters nicht gegeben ist. Das ist in meinen Augen das verwerfliche an dem Urteil. Denn hier wird einfach davon ausgegangen, das im Urteil eine solche eingebunden werden muss, um dies zu ermöglichen. Dies bedeutet aber, das ein dazulernen zwar möglich ist, aber eben nicht angenommen wird. Diese Haltung ist nachgerade menschenverachtend in meinen Augen, denn der Mensch ist in der Regel lernfähig. Ihm diese Lernfähigkeit in einem Urteil abzusprechen zeugt von einer unglaublichen Unverfrorenheit... Das regt mich so auf...

MfG

B_S


Die Sicherheitsverwahrung ist ja nur ein Vehikel, um die Gesellschaft vor nachweislich kranken Menschen zu schützen, wenn der "normale" Strafrahmen ausgeschöpft ist. Wenn ein Typ (oder eine Typin wegen des Delikts nur mit dem maximal möglichen Strafrahmen verknackt werden kann und damit nach sagen wir maximal 10 Jahren wieder heraußen ist, dann kommt eben die Sicherheitsverwahrung dazu. Denn auch Lebenslänglich ist ja in der Praxis nicht lebenslänglich, sondern bedeutet 20, höchstens 25 Jahre. "Normale", nicht kranke Verbrecher kommen bei guter Führung nach 12, allerspätestens nach 15 Jahren wieder heraus.

Nach Deiner Theorie von der Heilbarkeit (einer Krankheit) der Täter müßtest Du ja fast schon von einem Schuldausschließungsgrund ausgehen, den Täter freisprechen und einer Therapie übergeben.

Nein, hier werden kranke Menschen weggesperrt. Die Frage ist, ob die ihre Sicherheitsverwahrung überhaupt erleben. Denn wie sagte ein Wiener Richter, dem der zulässige Strafrahmen zu wenig war, einmal zu einem Kinderschänder: "Nicht die fünf Jahre, die ich Ihnen gegeben habe, sind Ihre Strafe, sondern wie Sie diese fünf Jahre erleben werden!" Denn Kinderschänder haben es im Knast nicht sehr lustig. Die Selbstmordrate in Strafhaft ist ziemlich hoch, wird totgeschwiegen.


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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:25.07.10 18:12 IP: gespeichert Moderator melden


@Beta

Sicherungsverwahrung bedeutet doch, dass regelmäßig geprüft wird. Es ist ja keine automatische Verlängerung der Strafe. Wenn es heißt 15 Jahre plus Sicherungsverwahrung muss doch trotzdem die Minimale Chance bestehen, dass ein vorbildlicher Gefangener nach 15 Jahren frei kommt, nämlich dann, wenn seine eigentliche Strafe abgesessen ist. Er muss nur die Prüfungskommission überzeugen.

Andersherum stellt sich mir die Frage, wie oft denn über die nachträgliche Sicherungsverwahrung überhaupt entschieden wird? Das darf eben nicht daran hängen, ob ein JVA-Beamter ein Hundertprozentiger ist und das beantragt, weil der Gefangene den Boden nicht aufwischen wollte. Andersherum drückt mancher Beamte vielleicht beide Augen zu, weil er den Papierkrieg fürchtet und lieber mal 5 Minuten weg sieht. Da ist es mir fast lieber, der Richter macht das in einem Aufwasch gleich bei der Verhandlung mit.

Insgesamt finde ich es schon richtig, dass zu dem reinen Absitzen der Zeit und im Knast nicht wieder straffällig werden (als negative Auswahl) auch eine positive Auswahl hinzukommt im Sinne von: Überzeug uns, dass Du Dich gebessert hast. Für uns normale Menschen sollte es halbwegs einfach sein, das Vertrauen so einer Kommission zu gewinnen. Aber wer dann nicht mitspielt und lieber gegen die Wand rennt, obwohl ihm wenige Meter weiter eine angelehnte Tür angeboten wird, bitte schön, da hab ich wenig Mitleid.

LG
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:26.07.10 10:38 IP: gespeichert Moderator melden


Äh, habe ich jetzt was falsch verstanden oder zu unklar ausgedrückt? Wenn ich den Artikel zugrunde lege, so ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung Menschenverachtend. Das heist doch, das bei der Verurteilung die weitergehende Sicherungsverwahrung mit in das Urteil aufgenommen werden muss, oder? Das heisst doch, das der Richter entweder für die Allgemeinheit ein Urteil fällen muss, Sicherungsverwahrung ist nach der Haft zu prüfen, oder derjenige, der verurteilt wird ohne Sicherungsverwahrung, ist rauszulassen, ob er jetzt geistig gestört und als gemeingefährlich eingestuft ist oder nicht.
Der zweite Fall ist jetzt ständig in den Schlagzeilen....,
doch ich finde den ersten Fall zum Teil viel krasser für denjenigen, der ihn erlebt. Denn ihm wird ja zum Teil lange, bevor es soweit ist, gesagt, das er fast nicht mehr am gemeinleben teilhaben soll, das ihm aberkannt wird, das er lernfähig sei...

Und Mitleid? Wer hat Mitleid mit dem Opfer, wenn ein Täter nach Jahren wieder rauskommt und es ein weiteres Opfer gibt? Wenn alle gesagt haben, er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit... und derjenige freigelassen wurde, nur weil im ursprünglichen Urteil von keiner Sicherungsverwahrung ausgegangen wurde...

Was ist jetzt, vor diesem Hintergrund Menschenverachtender? Eine mögliche Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe, weil man während der Haftstrafe gezeigt hat, das man nicht gewillt ist, andere zu tolerieren? Oder bei Haftantritt gesagt zu bekommen, du bist ein unverbesserlicher, du wirst am Ende erst noch beweisen müssen, das du am sozialen Leben wieder teilnehmen darfst.

Diese Frage habe ich gestellt...

Nicht nach dem Sinn und Zweck der Sicherungsverwahrung, sondern nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe.... denn wie gesagt, einem Menschen die Lernfähigkeit über Jahre hinweg abzusprechen, ohne seine Entwicklung bewerten zu wollen über den Zeitraum, halte ich für .... viel gefährlicher!

MfG

B_S
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nowalic
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Je länger ich über manche Dinge nachdenke, umso häufiger bin ich nicht mehr meiner Meinung.

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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:27.07.10 13:29 IP: gespeichert Moderator melden


nach meinem Rechtsempfinden kann und darf es in einem so genannten "Rechtsstaat" nicht sein, dass irgendwann ein Gesetz beschlossen wird, das einen beispielsweise zu 10 Jahren Knast Verurteilten nach dem 8. oder 9. Knastjahr plötzlich zu einem lebenslänglich Verurteilten macht.
Ich bin mir bewusst, dass es schwierig ist, wenn jetzt Richter gezwungen sind, derartige Knacki´s per Gerichtsurteil in die Freiheit zu entlassen, aber in diesem unserem Lande gilt nun mal der Rechtsgrundsatz, wonach von einem Gesetz Betroffene einen Anspruch auf Rechtssicherheit haben - im positiven wie negativen Sinne.

Da bleibt nichts anderes, als eben bereits bei der Verurteilung solcher Täter bereits über eine Sicherungsverwahrung zu beschließen und diese in das Ersturteil aufzunehmen.
Aber nachträglich - oftmals nach vielen Jahren plötzlich daher zu kommen und zu sagen: "du wärst jetzt eigentlich für die Entlassung fällig, aber du hast Pech gehabt, wir haben vor 2 Jahren die Gesetze geändert"? Nein! So kann es in einem Rechtsstaat nun mal nicht zugehen. Auch wenn uns das in diesem Fall nicht passen sollte.

Meint
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SteffenMuc
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:27.07.10 14:54 IP: gespeichert Moderator melden


.... denkt auch mal einer an die Opfer, wie die sich fühlen?

Aus der Distanz läßt sich argumentieren, aber wenn man selbst Betroffener ist, oder einen Familienangehörigen hat, der davon betroffen ist, redet man recht schnell ganz anders.

Steffen
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BaldJean
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JeanisBald  JeanisBald  
  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:27.07.10 18:29 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
@beta_sklave und herrin_nadine

Offen gesagt, finde ich es rührend, wie Ihr beiden Euch für einen gerechteren und somit auch \"mneschlichen\" Strafvollzug einsetzt. Aber leider ist es nun mal so, dass gerade der aktuelle Strafvollzug aus verschienen Gründen -- z.B. auch aus finanziellen wie Personalmangel -- wohl kaum mehr Wirkung zeigt, als den Verbrecher für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen und somit die -- aus welchen Gründen auch immer -- nicht straftätig gewordene Gesellschaft vor vergangenen und somit häufig auch zukünftigen Straftätern zu schützen.

Und leider gibt es bis heute noch kein probates und somit unfehlbares Mittel, während der Haftstrafe aus Straftätern wieder sozial verträgliche \"Normalos\" zu machen und noch viel weniger gibt es irgend welche Methoden, die zuverlässig vorher sagen könnten, welche Straf-- und vor allen Dingen Triebtäter, -- denn diese sind am meisten von Verwahrungsmassnahmen betroffen -- nach wie viel Zeit und/oder Therapie nicht mehr rückfällig werden. Und da die heutige Gesellschaft immer mehr auf Sicherheit und Unfehlbarkeit aus ist, geht eben das Wohlergehen des Individuums vor die \"Vermenschlichung\" des Straftäters.

Lies mal Tucholsky! Wie sagt er so schön in seinem "Merkblatt für Geschworene": "Glaub nicht an die abschreckende Wirkung eures Spruchs; eine solche Abschreckung gibt es nicht. Noch niemals hat sich ein Täter durch angedrohte Strafen abhalten lassen, etwas auszufressen. Glaub ja nicht, dass du oder die Richter die Aufgabe hätten, eine Untat zu sühnen – das überlaß den himmlischen Instanzen. Du hast nur, nur, nur die Gesellschaft zu schützen. Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz." Ganz genau so ist es.

Hier ist übrigens ein Link zum kompletten Text von Tucholsky, der höchst lesenswert ist:
Merkblatt für Geschworene

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von BaldJean am 27.07.10 um 18:37 geändert
BaldJean
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oxymoron Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:27.07.10 23:44 IP: gespeichert Moderator melden


Moin moin

So wie ich das bisher verstanden habe, liegt das Problem darin, daß man die Sicherheitsverwahrung nicht ohne ein weiteres Gerichtsverfahren verhängen kann, wenn sie nicht direkt beim ersten Verfahren beschlossen wurde. Zeigt sich ein Täter als nicht therapierbar, muß man ihn deshalb nach Verbüßung der Strafe trotzdem freilassen.
Wurde Sicherheitsverwahrung verhängt, erfolgt in Abständen eine Überprüfung.
"Menschenverachtend" wäre es, wenn eine Verlängerung der Haft automatisch ohne Prüfung des Verhaltens erfolgen würde.

oxymoron
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:30.07.10 08:03 IP: gespeichert Moderator melden


So wie ich es verstanden habe, darf es nachträglich nicht verhangen werden, oxymoron.... und das finde ich einfach als weit unter der Gürtellinie...

Denn jetzt muss sich jeder Richter und jeder Staatsanwalt bei einem Wiederholungstäter vorsorglich eine Sicherungsverwahrung anstrengen... oder die Folgen einer Wiederholung oder einer noch schlimmeren Tat übernehmen... Und das unter umständen Jahre vor der Entlassung.
Und genau das ist meines Erachtens das verwerfliche an dem Urteil, weil man hier im Endeffekt nicht den Gedanken der Resozialisierung ausdrückt, sondern von vorneherein unterstellt, das der Täter wahrscheinlich nicht wieder in die Gesellschaft zurückkehren wird, er also vom Richter und vom Staatsanwalt als unbelehrbar angesehen wird. Das ist die konsquenz aus dem Urteil. Und wenn man als Täter schon so etwas bei Haftantritt vor den Kopf gehämmert bekommt... will man dann etwas ändern? Oder sagt man sich frei nach dem Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich ganz ungeniert? Was soll es, dann habe ich meine Ruhe...

Erstaunlich ist, das diese Leute sagen, man muss Kinder loben, um positives hervorzuheben. Das es nicht nur bei Kindern funktionieren kann, darüber denkt keiner nach. Und jemandem, wenn auch indirekt zu sagen, das er unbelehrbar ist, ist nicht gerade lobenswert...

Die Prüfung sollte auf jeden Fall erfolgen, aber sie sollte erst am Ende der Haft erfolgen, um zu sehen, ob ein Umdenken erfolgt ist. Und dann sollte entschieden werden, ob die Gesellschaft geschützt werden muss oder nicht. Das wäre fair. Nicht am Anfang der Haft sagen, du wirst weiterhin beobachtet und wenn du entlassen werden sollst, wird das nochmal geprüft... Hier wird in meinen Augen das Menschenverachtende voll ausgereizt.

MfG

B_S

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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:30.07.10 15:35 IP: gespeichert Moderator melden


Wie wäre es denn besser?

Möchtest Du pauschal für alle Haftstrafen egal wie mickrig vor der Entlassung eine Prüfung auf Sicherungsverwahrung vorschreiben? Gleiches Recht für alle, also einen Pauschalverdacht für alle?

Oder sagt man, z.B. der Tierquäler, der nur 7 Jahre sitzen muss, braucht nicht auf Sicherungsverwahrung geprüft werden, aber der Vergewaltiger, der 10 Jahre saß, muss definitiv geprüft werden?

Oder kommt da doch wieder so ein Nasenfaktor rein: Dem JVA-Beamten ein Bein gestellt *zack* Sicherungsverwahrung. Immer nett gelächelt und nur schmutzig gedacht: Vorzeitig entlassen wegen guter Führung.

Welche Regelung würdest Du Dir in einer idealen Welt wünschen ... OK ... in einer nicht ganz so idealen Welt, in der es noch Straftaten gibt *g*

Fakt ist, man kann den Menschen nur bis vor die Stirn sehen. Wer kann also besser einschätzen, ob eine Sicherungsverwahrung nötig ist? Der Richter, der auch schon alle Facetten der grausigen Tat in allen Einzelheiten kennt, oder ein Gremium, dass sich kurz vor der Entscheidung mal ne halbe Stunde eine staubige Akte anguckt, während im Nebenraum die Wärter Fußball gucken?

Vielleicht ist es ja nur ein Vorurteil von mir: Aber ich könnte mir vorstellen, dass ne Truppe weichgespülter Psychologen die Zahl der Sicherungsverwahrungen spielend auf null gedrückt bekäme, wenn man sie denn lassen würde. Was man mit einer schweren Kindheit nicht alles wegerklärt kriegt ist erstaunlich.

Zu guter Letzt möchte ich Dich noch fragen, ob Du je einen Menschen im Knast besucht hast? Mit denen kannst Du schon in einem gewissen Rahmen über die Tat reden. Aber wenn es ans Eingemachte geht, dann mauern sie. Da setzt sich über die Jahre eine verklärte Weltsicht zusammen, in der alle anderen und vor allem die bösen Umstände Schuld sind. Oder es werden so rationale Gedankenspielchen gemacht: Wenn ich direkt nach der Tat noch ne Flasche Korn getankt hätte, wäre ich vielleicht mit "Affekt" weggekommen. Es geht also vielfach nicht um Reue, sondern um die "ungerechte Strafe". Ich weiß nicht, wie ich unter den Umständen abschätzen soll, ob es eine Wiederholungsgefahr gibt. Vielleicht hat er ja auch nur gelernt, was er beim nächsten Mal anders machen muss, damit sie ihn nicht dafür dran kriegen.

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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:01.08.10 10:44 IP: gespeichert Moderator melden


Ich möchte mich der Meinung von Beta_Sklave nicht anschließen.
Eine Prüfung vor Ende der Haftzeit, ob „ein Umdenken“ stattgefunden hat, oder nicht, erscheint mir in diesem Zusammenhang nicht relevant.
Bei dieser Art von Tätern handelt es sich um kranke Menschen, bei denen in der Regel ein Umdenken gar nicht stattfinden kann bzw. nicht wirklich effektiv sein kann.
Insofern muss m.E. bereits vor der originären Verurteilung festgestellt werden, ob die Veranlagung des Täters krankhaft und damit durch Umdenken oder Umerziehen nicht zu beheben, oder ob sie nicht krankhaft und damit „nur“ verbrecherisch und durch geeignete erzieherische Maßnahmen zu ändern ist.

Aber auch bei krankhaft veranlagten Menschen muss nicht unbedingt im vorhinein und vorsorglich eine Sicherungsverwahrung auf Lebenszeit angeordnet werden. Hier kann im Urteil ohne weiteres verankert werden, dass rechtzeitig vor Ende der Haftzeit eine Untersuchung stattzufinden und das weitere Vorgehen vom Ergebnis dieser Untersuchung abhängig zu machen ist. Dies kann dann evtl. sein, dass dem Täter bei anhaltender Gefährlichkeit die Wahl gelassen wird zwischen einer Sicherungsverwahrung oder einer evtl. möglichen Hormonbehandlung, freiwilligen Kastration etc. bei der Aussicht auf zeitgerechte Haftentlassung bei positiver ärztlicher/gutachterlicher Prognose

meint
nowalic
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:03.08.10 11:29 IP: gespeichert Moderator melden


@ private_lock
Wenn du etwas besser lesen könntest, würde dir auffallen, das ich etwas wesentliches gesagt habe, was schon fast sehr auffällig bei dir wird: Lernfähigkeit..., die ich vermisse...
Das ist, wenn man nach einiger Zeit erkennt, das man an einer bestimmten Stelle etwas falsch gemacht hat oder etwas begreift... durch Nachdenken oder durch LERNEN....

Und das Urteil stellt dieses in Abrede. Das ist doch das was ich hier anprangere. Nicht die Verwahrung selber, sondern das frühe Festlegen dieser Sicherungsverwahung.

@nowalic
Bitte berichtige mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe....
eine Haftstrafe soll doch eine Art Strafe für ein vergangenes Verbrechen sein, oder? Also kann ich doch nicht am Anfang der Strafe das Ende offen lassen...
Und die Sicherungsverwahrung sagt ja nur aus, das die Allgemeinheit vor jamanden geschützt werden soll...
Wenn man nur darüber nachdenkt, wird es für JEDEN Rechtsstaat eng... Jemanden wegsperren wegen seiner Überzeugung. Aber wenn dieser jemand seine Überzeugung gegen den Willen anderer Durchsetzen will, so sollten die anderen vor ihm geschützt werden.

Dieses zu entscheiden öffnet viele Türen für Greultaten, und das sollte man sich wirklich gut überlegen. Und man sollte dieses so spät wie möglich ansetzten, nicht aber Jahre im voraus...

Deshalb finde ich es gegenüber den Leuten, über denen sowas verhängt werden soll, gemeingefährlich, als auch gegenüber denen, die es entscheiden sollen. Und das empfinde ich ganz persönlich als Menschenverachtend, jemanden so früh, wir sprechen immerhin von Jahren, zu einer dauerhaften Sicherungsverwahrung zu verurteilen, mit ständiger Prüfung, immerhin, aber trotzdem...

Deshalb finde ich es in jedem Fall schon gefährlich in einem Rechtsstaat, Sicherungsverwahrung anordnen zu können, aber das es schon bei dem Urteil für die Strafe geschehen soll, geradzu Tollkühn Menschenverachtend, denn wie gesagt, lernen kann jeder... wie man mit seinem Wissen und dem erlernten dann weiterleben kann oder will, das steht auf einem anderen Blatt... und ist hier nicht gefragt worden!

Mit freundlichen Grüßen

B_S

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nowalic
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:18.08.10 19:20 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Beta-Sklave,
wenn du die beiden letzten Sätze meines Beitrags nochmals aufmerksam durchliest, wirst du feststellen, dass es bei meinem Vorschlag ausschließlich darum geht, im ursprünglichen Urteil zu verankern, dass vor Beendigung der eigentlichen Haftstrafe eine Prüfung dahingehend zu erfolgen hat, ob der Verurteilte eine positive oder negative Prognose bei einer Haftentlassung erwarten lässt.
Und es geht weiter darum, anhand dieser Prognose dann über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.

Viele Grüße
nowalic
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:01.06.11 02:32 IP: gespeichert Moderator melden


Moment mal, das Problem hat der Europäische Gerichtshof ja in unsere Gesetzgebung eingebracht. Im Jahr 2010 würde Deutschland aufgefordert das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung abzuändern, denn das entspreche nicht dem Rechtstaat.
Sie können sich vielleicht noch erinnern als Schwerverbrecher , die Sicherungsverwahrung nachträglich erhalten haben, freigelassen wurden und seit dieser Zeit die Polizei sie auf Schritt und Tritt bewacht, was dem Steuerzahler pro Verbrecher fast 100.000€ pro Monat kostet.
Also bleibt den Richter ja nur die sofortige Anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen übrig. Das verdanken wir dem europäischen Gerichtshof. Aber gut, hat er sich in der Zeit resozialisiert dann kommt er eh frei und hat er nichts dazugelernt bleibt er in Verwahrung. Aber dafür sollten ja neue, mehr psychologische Kliniken als Gefängnis gebaut werden.
Unsere Gesetzgebung war gut, hat einer nichts für seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft getan konnte die Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden. Aber das gefiel den europäischen Gerichtshof nicht, bitteschön….

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M.J.
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:01.06.11 07:16 IP: gespeichert Moderator melden


Nunja....
In unserer Bundesrepublik wird so lange nachträglich an etwas herumgestrickt, bis es einem in den Kram passt!!!!

Daß dies nicht funktionieren kann und darf, dies stellt der Europäische Gerichtshof UND deutsche Gerichte fest.

Wir leben in einem Rechtsstaat.
Da müssen auch mal Dinge ausgehalten werden, die einem nicht in den Kram passen.

Wenn ein Verbrecher eine Straftat begeht und erwischt wird: Verhaften, Verurteilen, Absitzen und Entlassen.
Von mir aus auch gleich mit im Urteil angeordneter Sicherungsverwahrung. NUR: Dies wird alle 5 Jahre überprüft. Ist die Prognose gut, kommt er ja nach 5 Jahren über der nominellen Haftstrafe raus.
Wenn das nicht in den Kram passt, wird getrickst.....

Tricksen darf nicht funktionieren!!!!

Eine andere, sehr wichtige Frage, für die jedoch kein Gericht der Welt zuständig ist:
Wohin mit den entlassenen Straftätern, die ihre Strafe abgesessen haben und somit alle Rechte besitzen, sich niederzulassen sowie eine Beschäftigung aufzunehmen, eben zu leben?
Seit über 32 Jahren SM und Faible für ungewöhnliche Klamotten.Neben Dom bin ich nun auch Sub und Pet, gehöre TexasTasha.Das Leben ist zu kurz, um graue Maus zu sein und die verschiedenen Graustufen auszuleben.Ich mag es bunt, queer, trubelig und nach vorn gerichtet.Lasse mich in keine Schublade quetschen.
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Schwabenländle


Je länger ich über manche Dinge nachdenke, umso häufiger bin ich nicht mehr meiner Meinung.

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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:01.06.11 14:30 IP: gespeichert Moderator melden


Ähnlich menschenverachtend empfinde ich das Gerichtsurteil vom 31.05.2011, mit welchem Wetterfuzzi Kachelmann mangels Beweisen freigesprochen wurde.
Ein Freispruch mangels Beweisen ist nach allgemeinem Verständnis ein Freispruch 2. Klasse und besagt im Klartext so etwas wie: "wir glauben, dass der Angeklagte schuldig ist, aber wir können ihn nicht verurteilen, weil wir nichts beweisen können.

Ein derartiger "Freispruch" ist nach meiner Ansicht verfassungswidrig, denn nach unserem Grundgesetz hat ein Angeklagter so lange als unschuldig zu gelten, bis er rechtskräftig verurteilt und schuldig gesprochen wurde.
Wenn ein derartiges Urteil mangels Beweisen nicht möglich ist, kann der Angeklagte nicht schuldig gesprochen werden und hat somit auch nach dem richterlichen Freispruch als unschuldig zu gelten und nicht nur als "wahrscheinlich aber leider nicht beweisbar schuldig".
Ob das der Feministen-Lobby im vorliegenden Fall nun passen mag, oder nicht!

Meint
nowalic

Nach meinem schwarzen Freitag vom 2.9.2004 freiwillig und dauerhaft eingeschlossen; zuerst im inzwischen verschrotteten CB3000 und 1 Jahr zeitweise im CB6000 (auch schon verschrottet). Seit Anfang 2008 dauerhaft im "Schlaffi" aus massivem Edelstahl.
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M.J.
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  RE: Wie menschenverachtend darf es noch werden? Datum:01.06.11 15:06 IP: gespeichert Moderator melden


Leider läßt sich der Unterschied "Freispruch aus mangels an Beweisen" und "Freispruch aus erwiesener Unschuld" wohl niemals abschaffen, weil es ihn eben gibt!

Das sind ja Tatsachen.

Macht schon einen Unterschied, ob nun die Unschuld bewiesen ist, oder einfach keine Beweise für die Schuld vorliegen.

Mit dem Urteil müssen alle Beteiligten leben. Bei einem Freispruch aus erwiesener Unschuld gibt es einen großen Gewinner. Alle anderen Beteiligten haben verloren.

Beim Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt es rundherum nur Verlierer. UND die An- und Nebenklage stehen als strengst moralisierende, dramatisierende, intrigante, rachsüchtige Lügner da, während der Angeklagte nicht völlig reingewaschen ist, ihm immer noch Restzweifel anhaften.
Dies jedoch entspricht eh der Realität.

Denn auch bei einem Freispruch aus erwiesener Unschuld wird gern von der Gegenseite immer noch Zweifel gesät. Und die Medien machen ganz zuvorderst mit.....
Seit über 32 Jahren SM und Faible für ungewöhnliche Klamotten.Neben Dom bin ich nun auch Sub und Pet, gehöre TexasTasha.Das Leben ist zu kurz, um graue Maus zu sein und die verschiedenen Graustufen auszuleben.Ich mag es bunt, queer, trubelig und nach vorn gerichtet.Lasse mich in keine Schublade quetschen.
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