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  Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat)
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Adriana0306
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:13.04.25 18:26 IP: gespeichert Moderator melden


Schön, dass es eine Aussöhnung gegeben hat
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ZdBdLa
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:16.04.25 13:12 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 36: Was mit den anderen Internatsschülerinnen geschah

Nachdem es die Schülerinnen des Internat in Montreux abgelehnt hatten, nach Neuchatel zu gehen, stellte sich die Frage, was mit den ehemaligen Schülerinnen des dortigen Internats geschehen soll. Nahezu alle ehemaligen Schülerinnen befanden sich nach wie vor in der Obhut des schweizerischen Staates bzw. des Familiengericht mit Herrn Prof. Dr. Brinkmann als deren Vormund.

Einige Schülerinnen hatten eine WG gegründet und besuchten die örtliche Schule. Die restlichen Schülerinnen waren immer noch im ehemaligen Berghotel untergebracht und wurden dort unterrichtet.

Es folgte eine ganze Reihe von Konferenzen, auf denen darüber beraten wurde, wie es weiter gehen soll.
Schließlich trafen sich alle Beteiligen im Speisesaal des abgelegenen ehemaligen Hotels. Neben Vertretern von diversen schweizerischen Behörden, nahmen Annabelle und Jessica als Vertreter der Schülerinnen, deren Anwalt, der von der örtlichen Schulbehörde entsandte Direktor, der Vorsitzende des Trägervereins sowie Herr Brinkmann und ich an dieser teil.
Irgendwie muss ich in letzter Zeit einen guten Job gemacht haben. Denn die Schülerinnen haben ausdrücklich darum gebeten, dass auch ich an der Sitzung teilnehme. Annabelle und Jessica hatten sich im Vorfeld mit den übrigen Schülerinnen zusammen gesetzt und sich über deren Vorstellungen informiert.

Allen Beteiligten waren sich relativ schnell darüber einig, dass die jetzige Unterbringung der Schülerinnen in ehemaligen Berghotel nur eine Übergangslösung sein kann. Annabelle und Jessica wiesen zudem darauf hin, dass die entsandten Lehrkräfte zwar ihr bestes tun würden und sie ihnen für ihr Engagement danken würden, jedoch sich die fehlenden Räumlichkeiten – mit dem Speisesaal stand nur ein halbwegs adäquater Raum zur Verfügung – deutlich bemerkbar machen würden. Der Direktor bestätigte dies.

Der Vertreter der Schulbehörde erklärte, dass die örtlichen Schulen keineswegs alle Internatsschülerinnen aufnehmen können. Auch sei die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten vor Ort kurzfristig nicht zu realisieren und solche auch nicht in der näheren Umgebung zur Verfügung stehen würde. Somit sei auch kein Shuttle-Service möglich. Zur Diskussion stand dann die Rückkehr an das Internat in Neuchatel. Es folgte eine lebhafte mitunter kontroverse Diskussion, ob es für die Schülerinnen nicht zu gefährlich sei, wenn diese an den Ort, an denen ihnen so großes Leid zugefügt worden sei, zurück kehren würde.

Herr Brinkmann räumte ein, dass diese Gefahr durchaus bestehen würde. Allerdings würden die Erfahrungen aus Montreux darauf hindeuten, dass junge Erwachsene ihr Trauma in der Regel sehr schnell überwinden, wenn sie an den besagten Ort zurückkehren und sich dort die Verhältnisse grundlegend geändert hätten. Die sei bisher noch nicht abschließend erforscht worden. Allerdings sein eine entsprechenden Studie unter seiner Federführung bereits in Arbeit.

Schließlich ergriff Annabelle das Wort. Sie erläuterte, dass sich die Schülerinnen mit dem Vorsitzenden des Trägervereines zusammengesetzt hätten und abgestimmt haben, unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehr der Schülerinnen ins Internat denkbar wäre. Man wäre zu einem für beide Seiten tragfähigen Kompromiss gekommen. Der Vorsitzende des Trägervereines bestätigte dies und versicherte, dass die meisten der vereinbarten Maßnahmen innerhalb von 48 Stunden umgesetzt werden können. Lediglich für die Anfertigung der neuen Internatskleidung würde bis zu vier Wochen benötigt werden. Er bot an, dass die Schülerinnen für eine Übergangszeit Alltagskleidung oder die bisherige Internatsuniform in modifizierter Weise tragen könnten.

Letztendlich wurde beschlossen, allen Schülerinnen anzubieten zu den verhandelten Bedingungen zum Internat zurück zu kehren. Schülerinnen, die das Angebot nicht annehmen, können die Schule vor Ort besuchen und übergangsweise im Hotel weiter wohnen bleiben. Allerdings hat die Schule die Möglichkeit, nur noch maximal 10 Schülerinnen aufzunehmen.

Der Vorsitzende des Trägervereins verlor keine Zeit. Noch am selben Tag beauftragte er uns - sprich das Institut und den Lehrstuhl von Herrn Brinkmann - mit der Betreuung der Internatsschülerinnen. Ausdrücklich vereinbart wurde, dass wir die Betreuung in den Räumlichkeiten des Internats und solange diese notwendig ist, anbieten.

Mit der Schulbehörde kam er überein, dass der entsandte Direktor und die weiteren Lehrkräfte weiterhin die Schülerinnen unterrichten werden. Weiter wurden regelmäßige Kontrolle durch die Schulbehörde auf Kosten des Internats vereinbart.

Schließlich sandte er Frau vom Schaumbourg und den Lehrkräften, die sich nachweislich an Misshandlungen von Schülerinnen beteiligt waren, deren Kündigungsschreiben zu.

Der neue Direktor und der Vorsitzende des Trägervereines machten sich direkt ans Werk und erstellten zusammen mit Annabelle und Jessica eine neue Schulordnung. Dabei wurde weitgehend die Schulordnung für die staatlichen schweizerischen Schulen übernommen.

Nahezu alle Schülerinnen nahmen das Angebot an und fuhren wenige Tage später zurück nach Neuchatel. „Wir haben soviel zusammen durchgemacht, da werden wir jetzt doch keine getrennten Wege gehen“, bekam ich mehrfach zu hören. Nur Nicole, die sich zum damaligen Zeitpunkt noch bei uns in Behandlung befand, zog es vor, in Montreux zu bleiben. Auch die Schülerinnen, die eine WG gegründet hatten und die Schule im Ort besuchten, entschieden sich, nicht ins Internat zurück zu kehren.

Hinsichtlich der Internatskleidung war man übereingekommen, den Rock mit einer weißen Bluse und schwarzen Schuhen zu kombinieren. Je nach Wetterlage können die Schülerinnen - nach eigenem Ermessen - die Weste und/oder den Blazer bzw. weitere Kleidungstücke aus der Internatskleidung dazu anziehen.

An ersten Morgen versammelten sich alle Schülerinnen erstmals zum gemeinsamen Frühstück. Anschließend traten der Vorsitzende des Trägervereines und der „neue“ Direktor von die versammelte Mannschaft.

Beide begrüßten die anwesenden Schülerinnen und besonders Annabelle und Jessica – als deren Sprecherinnen. Der Vorsitzende der Trägervereins entschuldigte sich bei den Schülerinnen für das Leid, was diese nachweislich hier erleiden mussten. Dann informieren die beiden Herren über die Einführung der neuen Schuldordnung. „Im Ergebnis haben wir weitgehend die Schulordnung für staatliche Schulen der Schweiz übernommen. Dies ist schließlich ein Internat und weder ein Gefängnis noch eine Besserungsanstalt.“

Anschließend erläuterte der neue Direktor, wie er sich die Fortsetzung des Unterrichtes, nachdem das Provisorium im abgelegenen Berghotel beendet ist, vorstellt. Er würde das Unterrichtskonzept des Internats gerne fortführen, zumindest was die reine Wissensvermittlung betrifft.

Der Benimm-Unterricht wird weiterhin auf freiwilliger Basis – jedoch im deutlich reduzierten Umfang - angeboten. Er konnte die Dame, die diese bereits im Berghotel übernommen hatte, dauerhaft für das Internat gewinnen. Zusätzlich wird den Schülerinnen angeboten, verschiedener sozialer Einrichtungen zu besuchen. Er habe mit einem derartigen sozialen Engagement an seiner bisherigen Schule sehr gute Erfahrungen gemacht.

Besonders beliebt war bei den Schülerinnen in diesem Zusammenhang die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Schülerrinnen waren sich selbstverständlich bewusst, dass sie aufgrund der finanziellen Verhältnisse ihrer Familien ein privilegiertes Leben genießen konnten. Was es aber konkret bedeutet, wenn man als Jugendlicher von einem regelmäßigen warmen Mittagessen oder einem Ausflug in die Berge oder gar einem Urlaub nur träumen kann, erfuhren sie erst durch ihre soziale Arbeit.

Schließlich eröffneten in den ehemaligen Ballräumen, die abseits im Park lagen, den Club Chateau und boten dort die Betreuung von Kinder und Jugendlichen aus sozial schwächeren Schichten dort an.
Das Angebot des Clubs erweiterten sie fortlaufend. Begonnen hatten sie mit einem gemeinsamen warmen Mittagessen, Hilfe bei den Hausaufgaben und Nachhilfe sowie gemeinsamen Spielen danach. Später umfasste dann das Angebot auch noch sportliche Aktivitäten, gemeinsame Ausflüge und Urlaube und nicht zuletzt waren da auch noch die legendären Feten. Aber auch bei Problemen in der Schule oder mit den Eltern vermittelten die Schülerinnen.

Die Wiedereröffnung des Internats war von der Presse mit äußerster Skepsis verfolgt worden. Einige Journalisten glaubten die Veränderung nicht und andere mutmaßten, dass die reichen Kinder ihr Luxusleben abgeschirmt von der realen Welt wieder haben wollten.

Annabelle und Jessica riefen den Reporter an, dem sie seinerzeit das Interview gegeben hatten. Sie zeigten ihn den Räumlichkeiten und erläuterten die Aktivitäten. Auch wiesen sie darauf hin, dass der Club ausschließlich von den Schülerinnen selbst finanziert wird.

Was sich allerdings nur sehr langsam änderte, waren die Vorbehalte von der Öffentlichkeit, die insbesondere von kritischen Berichten in der restlichen örtlichen Presse hervorgerufen wurden. Zuerst meldeten sich die Lehrer von Neuchatels sogenannter Problemschule zu Wort. Sie erklärten, dass sich die schulischen Leistungen ihrer Schüler signifikant verbessert haben, während die Konflikte deutlich zurück gegangen seien. Sie bedankten sich ausdrücklich bei den Schülerinnen für die geleistete Arbeit.

Wenig später fanden die Stadtmeisterschaften statt. An diesen nahm plötzlich eine Sportgemeinschaft „Club Chateau“ teil und konnte einige Achtungserfolge verbuchen. Die Internatsschülerinnen traten übrigens als Betreuerinnen auf, nahmen aber auch als Aktive an den Wettkämpfen teil.

Auch ich nahm als Zuschauerin an den Wettkämpfen teil. Was mir direkt auffiel, war der Zusammenhalt zwischen den betreuten Jugendlichen. So befanden sich die Jugendlichen, die gerade keine Wettkämpfe hatten, auf den Zuschauerrängen, um ihre Mannschaften lautstark anzufeuern. Eine Tatsache, die übrigens nicht nur mir aufgefallen ist.

Höhepunkt stellt traditionell die Rennen der Ruder-Achter auf den See dar. In den letzten Jahren wurden die Rennen von örtlichen Ruderclub klar dominiert. In diesem Jahr trat der Damen-Achter des Club Chateau an und lieferte sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Das Boot, welches mit Internatsschülerinnen und mit von ihnen betreuten Jugendlichen besetzt war, musste ich letztendlich nur knapp dem Boot des Ruder-Clubs geschlagen geben.

Dieser und die anderen Achtungserfolge änderten dann sowohl die Wahrnehmung des Internats als auch von der bisherigen Problemschule.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ZdBdLa am 17.04.25 um 09:28 geändert
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ZdBdLa
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:22.04.25 23:04 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 37: Das zweite Reitturnier

Auch Annabelle war ins Internat zurück gekehrt. Hierüber freuten sich besonders ihr Pferd und die Angestellten des internatseigenen Reitstalls. Schließlich hatte Termi Annabelle vermisst und dies deutlich allen gezeigt.

Kurz nach ihrer Ankunft in Neuchatel nahm Annabelle Kontakt mit dem Vorsitzenden des örtlichen Reit- und Springvereines auf. Sie wurde direkt zum Vereinspräsidenten durchgestellt, der gleichzeitig auch Direktor des örtlichen Grand-Hotels ist. Der Herr war offensichtlich im Stress. Seine Stimmung änderte sich aber schlagartig, als er Annabelle erkannte, er begrüßte sie herzlich und fragte, was er für mich tun könne. Sie antwortete, dass sie wieder gerne am diesjährigen Turnier teilnehmen würde. Der Vorsitzende sagte ihr dies verbindlich zu. Auch für ihre Eltern reservierte sie zwei Plätze auf der Ehrentribüne.

Danach holte sie sich vom neuen Direktor die Erlaubnis ein, mit der neuen Reituniform des Internats antreten zu dürfen. Zwei Tage später erzählten ihr einige Mitschülerinnen, dass in ganz Neuchatel mit ihr auf Plakaten für das Reitturnier geworben wird. Auch rief sie den Vorsitzenden des Reit- und Springvereins zu Hannover an. Sie fragte, ob sein Verein wieder in der Villa zu Schaumbourg absteigen werde und ob man sie und ihr Pferd wieder zum Turnier mitnehmen könne. Verlief der Vorverkauf der Tickets zuerst sehr schleppend, so waren – nachdem Annabelles Teilnahme feststand – alle Tickets innerhalb von wenigen Stunden vergriffen. Irgendwie hatte sie sich bereits durch ihren letzten Auftritt in die Herzen der Zuschauer 'geritten'.

Seitdem Annabelle wieder in Neuchatel war, traf sie sich zudem regelmäßig mit Manuel. So wusste Manuel, dass Annabelle auch dieses Jahr wieder am Spring-Turnier teilnimmt. Schließlich war auch die Verletzung von ihrem Pferd – entgegen der ursprünglichen Prognose - gut verheilt.

Manuel wusste auch, dass das Turnier von je her das Treffen der Oberschicht von Neuchatel schlechthin war. Aus diesem Grund waren seine Eltern regelmäßig dort und hatten sogar eine eigene Loge. Er bat seinen Vater, dieses Jahr mitkommen zu dürfen. Dieser fragte ihn verwundert, was der Grund sei. Er antwortete, dass seines Wissens dort eine Reihe von potenziellen Heiratskandidatinnen sein sollen und er hoffe, dass für ihn eine dabei ist. Dies quittierte der Vater mit den Worten: „Endlich wird der Junge vernünftig.“ Manuel hatte seine Mutter eingeweiht, während sein Vater vollkommen im Dunklen tappte.

So saß er mit meinen Eltern in der Loge und sein Vater fragte ihn mehrfach, ob ich bereits ein Auge auf die eine oder andere der hier anwesenden Damen geworfen hätte. Manuel antwortete mit einen „Gemach, gemach“, was seinen Vater regelrecht zur Weißglut brachte.

Dann begann das Springen. Annabelle war wieder die Startnummer sechs zugelost worden. Somit war sie in der ersten Startgruppe. Die zehn Reiter wurden vorgestellt. Als Annabelle an der Reihe war, fragte sein Vater, ob die junge Dame mit der Startnummer sechs nicht etwas für Manuel wäre. „Sie heißt sogar Annabelle“ fügte er hinzu. Dass sie für das Internat in der Villa Schaumbourg startete, ignorierte sein Vater vollkommen. Manuel und seine Mutter sahen sich an und grinsten.

Als der Reiter mit der Nummer vier gerade auf dem Parcours war, stand Manuel auf und verkündete seinem Vater, dass er nun sein Glück bei der Reiterin mit der Nummer sechs versuchen würde. Da seine Eltern zu den angesehensten Mitglieder des Vereins gehörten und diesen auch mehrfach mit großzügigen Spenden bedacht hatten, konnte er sich in Bereichen aufhalten, die für die normalen Besucher unzugänglich waren.

Annabelle legte wieder einen fehlerfreien Ritt hin und Manuel wartete auf sie auf dem Weg zu den Stallanlagen. Als sie kam, rief er „Annabelle“ und als sie nicht reagierte „Annabelle, hier ist Manuel“. Erst jetzt drehte sie sich um, erkannte ihn und ging – immer noch mit Terminator am Zügel - freudig auf ihn zu.

Sie begrüßte ihn herzlich und fragte ironisch, was er hier machen würde. „Mein Vater verlangt, dass ich ihm endlich eine Braut präsentiere und er hat mich aufgefordert, mir die Reiterin mir der Nummer sechs mal genauer anzusehen. Dieser Aufforderung bin ich mit Freude sofort nachgekommen.“

Die beiden gingen zusammen in die Stallungen und Annabelle versorgte ihr Pferd. Anschließend nahm Manuel sie mit in die Loge meiner Eltern und stellte sie vor. Der Vater schien von ihr angetan zu sein. Manuel setzte dann alles auf eine Karte und fragte seinen Vater, ob von seiner Seite Bedenken dagegen bestehen würde, wenn ich Annabelle näher kennen lernen möchte, was dieser verneinte. So fragte er Annabelle, ob er sie jetzt in die Stallungen begleiten und ihr bei der Vorbereitung auf das Stechen helfen soll. „Das wäre toll“, war ihre Antwort.

Wir beide gingen vorher noch zum Präsidenten der Vereins und baten ihn, später ihre Verlobung bekannt zu geben.

Das Stechen brachte für Annabelle mit einem Abwurf immerhin noch Platz drei ein. Nach der Siegerehrung sagte der Vereinsvorsitzende, dass er die Ehre hat, die Verlobung von Annabelle und Manuel bekannt zu geben.

Manuels Vater war offensichtlich zufrieden, dass sein Sohn endlich eine standesgemäße Braut gefunden hat. Es beruhigte ihm zudem, dass ihm nahezu alle seine Vereinskollegen und Freunde zu seiner zukünftigen Schwiegertochter gratulierten. Zu Manuel sagte er dann noch, dass jetzt ja alles gut geworden sei. Dieser antwortete ihm, dass er dies alles auch bereits schon vor einigen Monaten hätten haben können. Schließlich sei es die Annabelle aus dem Internat. Er habe ihm doch eindeutig gesagt: „Die oder keine“. Dann erzählte er ihm, welche Folgen seine Anlehnung für Annabelle gehabt hatte.

Auf der Pressekonferenz interessierten sich dann die Reporter vorwiegend für Annabelle und ihr persönliches Glück. Plötzlich fragte sie ein Reporter, was sie den in der Zwischenzeit gemacht hätte und warum sie an keinen weiteren Turnieren teilgenommen hätte. Annabelle antwortete ganz ruhig, dass erstens Termis Verletzung noch ausheilen musste und sie zweitens einige Zeit im Untersuchungsgefängnis von Neuchatel verbracht hätte.

Nun brach ein ganzer Schwall von Fragen auf Annabelle ein. Sie erklärte, dass sie alle Fragen beantworten würde, jedoch eine nach der anderen. Sie erteilte dem ersten Reporter das Wort, der sie fragte, was ihr vorgeworfen wurde. Annabelle antwortete, dass sie die Internatsleiterin als Geisel genommen habe. Ich musste daran denken, wie aufgelöst Annabelle war, als wir uns im Gefängnis kennen lernten. Es überraschte mich schon, wie souverän sie mit den Fragen der Reporter umging. Meine Therapie und somit ich haben sicherlich einen Anteil an dieser Entwicklung.

Als nächstes wurde sie gefragt, wie es sein kann, dass sie als verurteilte Straftäterin an einem so angesehenen Turnier teilnehmen kann. Annabelle antwortete ruhig: „Erstens bin ich keine verurteilte Straftäterin, da ich frei gesprochen wurde und zweitens wusste der Vorsitzende des Vereins über meinen Gefängnisaufenthalt Bescheid.“ Darauf hin mutmaßte der Reporter, dass Annabelles reiche Eltern ein Gutachten gekauft hätten.

Plötzlich vernahmen wir alle eine bekannte Stimme. Es war die Richterin, die sie frei gesprochen hatte. Sie erklärte, dass sie für den Freispruch von Annabelle verantwortlich sei. Weiter erläuterte Sie: „Aus Sicht des Gerichtes war Frau Schönleber das Opfer. Sie war, als ihre Eltern sie im Internat anmeldeten, bereits volljährig. Auch war sowohl der Internatsleitung als auch den Eltern bekannt, dass sie auf keinem Fall Schülerin des Internats werden wollte. Dies wurde durch Elektroschocks erzwungen." Die Richterin gab an, dass sie hier keine juristischen Vorträge halten will und ergänzte: „Nur so viel. Wenn Sie widerrechtlich und gegen Ihren Willen irgendwo - in diesem Fall im Internat - festgehalten und misshandelt werden, dürfen Sie nach dem schweizerische Recht, alles zu tun, was notwendig ist, um diesen Zustand zu beenden. Wenn Sie hierzu die Internatsleiterin als Geisel nehmen müssen, dann dürfen sie dies und zwar straffrei. Dies habe ich in meinem Urteil festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hat mein Urteil nicht angegriffen und dieses ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Im Übrigen hat niemand anderes als ich Herrn Brinkmann als Gutachter beauftragt. Herr Brinkmann gilt als absolute Koryphäe im Bereich der Psychologie von jungen Erwachsenen. Sie werden mit Sicherheit in der ganzen Schweiz keinen Psychologen oder Gutachter finden, der seine Expertise in Frage stellen würde.“

Annabelle sagte, dass sie der Richterin sehr dankbar sei, dass sie sich an Herrn Brinkmann gewandt hat und dass dieser mich mitgenommen hat.

Der nächste Reporter fragte, warum sie den nach wie vor für das Internat starten würde, wenn die Zustände dort doch so schlimm seien. Annabelle antwortete, dass zwischenzeitlich die Internatsleitung gewechselt habe und sich die Verhältnisse dort zwischenzeitlich grundlegend geändert hätten.

Als nächste wurde Annabelle gefragt, was ihr Schwiegervater dazu sagen würde, dass seine zukünftige Schwiegertochter eine Gefängniskarriere hinter sich hätte. Darauf hin ergriff Manuels Vater das Wort und erklärte: „Erstens wurde vom Gericht festgestellt, dass meine zukünftige Schwiegertochter unschuldig ist.“ Er fügte hinzu: „Unschuldig heißt unschuldig und zweitens bin ich glücklich, wenn mein Sohn dies ist.“

Die Fragen verstummten und der Vorsitzende des Reitvereines gratulierte den beiden zur Verlobung und lud sie ein, falls Annabelle dann nicht in anderen Umständen sein sollte, an Reitturnier nächstes Jahr teilzunehmen.

Später ging Manuels Vater auf Annabelle zu und entschuldigte sich in aller Form bei ihr.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ZdBdLa am 24.04.25 um 07:47 geändert
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Fazer-Tom
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:23.04.25 21:43 IP: gespeichert Moderator melden


Wieder eine schöne Folge wo das Lesen einfach Spaß macht. Es ist jedes glückliche Ende eines Handlugsstranges gelungen. Ich hoffe auf noch so einige Fortsetzungen.


ciao, Tom
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ZdBdLa
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:29.04.25 13:11 IP: gespeichert Moderator melden


Den Wunsch von Fazer-Tom (und hoffentlich noch weiteren Lesern) entsprechend habe ich noch einen weiteren Handlungsstrang eingefügt.

Kapitel 38: Der Strafprozess (Teil 1)

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor einiger Zeit Ermittlungen gegen das Internat aufgenommen und neben Madame vom Schaumbourg auch die Lehrkräfte, die nachweislich an den Misshandlungen der Schülerinnen beteiligt waren sowie den Schmied festgenommen. Verschont wurden die beiden Lehrkräfte, die von Anfang eingeräumt hatte, dass ihr Verhalten falsch war und sich auch bei den Internatsschülerinnen entschuldigt hatten. Hinzu kam, dass alle Schülerinnen übereinstimmend angaben, dass die beiden Lehrkräfte zwar Elektroschocks einsetzen, mit diesem Mittel allerdings sehr behutsam umgingen. Letztendlich kamen die beiden mit einer Bewährungsstrafe davon und erhielten ein lebenslanges Berufsverbot.

Entgegen der Prognose des Anwaltes von Frau vom Schaumbourg kam es dann schließlich doch zu einem viel beachteten Strafprozess gegen das Internat, dessen ehemalige Leiterin, eine Reihe der Lehrkräfte und den Schmied. Den Prozess führte übrigens die gleiche Richterin, die seinerzeit Annabelle freigesprochen hatte. Viele der Schülerinnen traten als Nebenklägerinnen auf. Sie hatten den Wunsch geäußert, dass sie durch mich beim Prozess psychologisch betreut werden. Das Gericht hatte dem Antrag statt gegeben und mich beauftragt. Auch wurden nahezu alle Schülerinnen von genau dem gleichen Anwalt vertreten, der auch mir gegen das Internat in Montreux und dessen Leiterin – Frau Durcet – und später Annabelle beistand.

Es würde mich blendend interessieren, was der Anwalt gedacht hat, als ihm seinerzeit Herr Brinkmann von mir erzählte und ihm bat, mich vor Gericht zu vertreten. Im Nachhinein war es aus seiner Sicht eine sehr gute Entscheidung. Schließlich hat er alle Prozesse für seine Mandanten gewonnen, wurde durch die Prozesse in der ganzen Schweiz bekannt, zählt dort dadurch zwischenzeitlich zu den absoluten Top-Anwälte und hat nicht zuletzt einige äußerst vermögende Kundinnen gewonnen.

Insgesamt war es ein sehr aufschlussreicher Prozess. Von der vorsitzenden Richterin hatte ich schon nach dem Prozess gegen Annabelle einen sehr guten Eindruck. Diesen hat sich nochmals bestätigt. Sie war sich durchaus hinsichtlich der Herausforderung, die auf sie zukam, bewusst. Ein paar Dutzend stark traumatisierte Nebenklägerinnen und Angeklagte, die sich vermutlich keiner Schuld bewusst sind und dies vor dem Hintergrund eines starken Medieninteresse. Im Vorgespräch sagte sie mir, wie froh sie sei, dass ich die Betreuung der Internatsschülerinnen übernommen habe.

Zu Beginn des Prozesses fragte mich der Verteidiger von Frau vom Schaumbourg, ein mit allen Wassern gewaschener Jurist, ob ich persönlich etwas gegen Internate habe, die ihren Schülerinnen neben der reinen Wissensvermittlung auch hervorragende Manieren beibringen würden. Ich antwortete, dass ich gegen Internate als solche haben würde, jedoch teilweise gegen deren Methoden. Im Übrigen würden die schweizerischen Gesetzen auch für diese gelten.

Aus meinen eigenen Erinnerungen weiß ich, wie belastend es ist, wenn die ganzen schlimmen Erinnerungen vor Gericht noch einmal behandelt werden und dies durch die nüchterne Brille der Juristen.

Aber nun weiter zum Prozess. Die Schülerinnen hatten sich bewusst alle für die neue Internatsuniform entschieden und darauf verzichtet, Halstücher, Rollkragenpullover oder ähnliches zu tragen, sodass die Verbrennungen, die von der ständigen Verabreichung der Elektroschocks im Internat herrührten, deutlich zu sehen waren. Die meisten der anwesenden Schülerinnen kannte ich persönlich aus der Therapie. Offensichtlich waren aber auch eine Reihe von ehemaligen Schülerinnen, die bisher keinen Kontakt zu uns aufgenommen hatten, der Klage beigetreten.

Die Richterin eröffnete den Prozess und bat den Staatsanwalt, die Anklageschrift zu verlesen. Dieser warf Frau von Schaumbourg und den restlichen Angeklagten gemeinschaftliche besonders schwere Freiheitsberaubung sowie körperliche und seelische Misshandlung der ihnen anvertrauten Schülerinnen, Schutzbefohlene – wie die Juristen so schön sagen – vor.

Die Richterin fragte alle Angeklagten, ob sie auf schuldig oder unschuldig plädieren wollen und ob sie sich zu den Anschuldigungen äußern möchten. Alle plädierte auf nicht schuldig. Als letztes war Frau vom Schaumbourg an der Reihe. Sie gab an, dass sie bis vor kurzen ein sehr angesehenes Internat geführt habe, welches für seine hervorragende Wissensvermittlung und zusätzlich für die Vermittlung eines standesgemäßen Benehmens allseits geschätzt wurde. Von Freiheitsberaubung sowie von körperlichen und seelischen Misshandlungen kann keine Rede sein.

Wütende Proteste der als Nebenklägerinnen auftretenden Schülerinnen waren die Folge. Viele zeigten auf die Verbrennungen an ihren Hälsen, die von der Verabreichung der Elektroschocks herführten.

Die Richterin war sichtlich verärgert und bat alle Anwesenden um Ruhe.

Ich erklärte, dass wir es hier mit psychisch labilen jungen Erwachsenen zu tun haben. Die meisten von ihnen seien stark traumatisiert und würden sich daher aktuell in Therapie befinden. Daher können die ehemaligen Schülerinnen ihr Emotionen nicht derart steuern, wie es Erwachsene können. Ich bat das Gericht um eine entsprechende Nachsicht.

Die Richterin erklärte, dass dieser Umstand dem Gericht bekannt sei und daher entsprechend Berücksichtigung finden würde. Allerdings kann die Unterbrechung einer Vernehmung durch das Gericht nicht hingenommen werden.

Mehrere Schülerinnen entschuldigten sich darauf hin bei der Richterin.

Frau vom Schaumbourg erklärte, dass sie einen Stapel von Schreiben dabei habe, in dem sich die Eltern von ehemaligen Schülerinnen bei ihr für die gute Ausbildung bedanken.
Sie habe nur den Schülerinnen die Ausbildung zu Teil werden lassen, die die Eltern gewünscht hätten. Daher sei sie sich keiner Schuld bewusst.

Sie verlas einen der Dankschreiben. Eine Schülerin stand auf und fragte höflich darum, erfahren zu dürfen, von wem das Schreiben sei und welche ehemalige Schülerin es betreffen würde. Nachdem Frau vom Schaumbourg geantwortet hatte, erklärte sie, dass sie die betreffende Schülerin sei und ihr Vater das Internat zwischenzeitlich mit anderen Augen sehen würde.

Sie erklärte, dass ihr Vater sein Büro in unmittelbarer Nähe von Gericht habe, rief diesen an und gab der Richterin ihr Handy.

Die Richterin telefonierte kurz und verkündigte, dass sich der Vater der Schülerin umgehend auf den Weg zum Gericht machen würde und in ca. 10 Minuten hier sein wird.
Danach fragte sie Frau vom Schaumbourg, ob diese noch weitere Ausführungen machen möchte, was diese vereinte.

Anschließend erklärte die Richterin, dass das Gericht jetzt gerne die Schülerin vernehmen wolle. „Allerdings habe ich Ihrem Vater versprochen, dass er sofort seine Aussage machen kann, sobald er da ist“, fügte die Richterin hinzu.

Die Schülerin gab an, dass ihre Mutter ihren Vater und sie alleine gelassen habe. Sie gab zu, dass ihre Erziehung eine Herausforderung für ihren Vater gewesen sei, der er nicht gewachsen war. Die Richterin fragte, wie sie dies verstehen soll.
Daraufhin antwortete die Schülerin: „Mein Vater bezeichnet mich immer als Wildfang. Dies war schon so, als ich noch ein kleines Kind war. Später habe ich dann unter den Familienverhältnissen sehr gelitten, hatte die falschen Freunde und habe jede Menge Mist gebaut. Mehrfach musste ich vor Gericht erscheinen und der Anwalt meines Vaters hat mich immer wieder heraus geboxt. Sonst wäre ich sicherlich schon vorbestraft.“ Sie wies darauf hin, dass sie auf ihre Taten keineswegs stolz sei.

„In meinem letzten Gerichtsprozess – es war übrigen Nummer sechs – hat mir der Richter dann Klartext mit mir geredet. Er sagte, dass dies jetzt der letzte Warnschuss gewesen sei. Beim nächsten Mal könne ich nicht mit einer derart großzügigen Nachsicht rechnen und muss sogar mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen. Wörtlich fügte ihr Kollege hinzu. „Ich will Sie hier nie wieder sehen. Haben wir uns da verstanden?“

Ich hatten den eindringlichen Warnschuss verstanden und ging auf meinen Vater zu. Mir war klar, dass ich so nicht weiter machen konnte. Mein Vater bot mir eine Internatsunterbringung an und ich stimmte zu.

Unter Tränen berichtete die Schülerin dann, wie ihr angeboten wurde, die internatseigene Uniform vorzuführen. Sie folgte nichts böses ahnend der Angestellten des Internats. Ausführlich beschrieb sie, wie unangenehm die Internatskleidung ist und mit welcher Brutalität sie gezwungen wurde, diese anzuziehen. Als extrem fürchterlich beschrieb sie das sehr eng geschnürte Korsett, in dem man sich kaum bewegen und kaum atmen kann sowie die Stiefel mit megahohen Absätzen. Hinzu kommt, dass die Kleidung viel zu warm ist. Auch berichtete sie, wir sie zum Goldschmied gebracht wurde, der ihr den sogenannten Schmuck anlegte.

Als ich mich weigerte, den ganzen Schwachsinn weiter mitzumachen, bekam ich zum ersten Mal einen Elektroschock verpasst. Weiter bekam ich dann, als mir der Keuschheitsgürtel verpasst wurde. Als ich erschrocken und gleichzeitig verwundert fragte, ob es ein Keuschheitsgürtel sei, antwortete man mir, dass dieser erforderliche sei, damit ich unbefleckt meinen zukünftigen Mann kennen lernen würde. In meiner seinerzeit direkten Art antwortete ich, dass es hierzu schon lange zu spät sei. Ich fügte hinzu: „Im Unterschied zu Ihnen habe ich schließlich keine Spinnweben zwischen den Beinen.“ Zuerst war die Angestellte sichtbar geschockt. Dann verpasste sie mit drei äußerst schmerzhafte Stromstöße.
Einen dafür, dass ich dass ich die Kompetenz der Erzieherin in Frage gestellt habe, einen dafür, dass ich mich abfällig über sie und nicht mit dem notwendigen Respekt geäußert habe und letztendlich einen dafür, dass ich keine Jungfrau mehr bin.“

Dann betrat ihr Vater den Gerichtssaal. Die Richterin bedankte sich bei dem Herrn für sein kurzfristiges Erscheinen und beendete vorläufig die Befragung der Schülerin.



[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ZdBdLa am 02.05.25 um 09:00 geändert
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Fazer-Tom
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:29.04.25 14:10 IP: gespeichert Moderator melden


Danke,
wieder eine schön geschriebene, lesenswerte Fortsetzung. Es macht einfach Spaß die Geschichte zu verfolgen.

vielen Dank dafür, Tom
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ChasHH
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:29.04.25 18:04 IP: gespeichert Moderator melden


Schließe mich dem an.
Wird interessant. Was wohl der Vater sagt?
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ZdBdLa
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:01.05.25 11:53 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Schließe mich dem an.
Wird interessant. Was wohl der Vater sagt?

Dann werde ich Dich/Euch nicht so lange auf die Folter spannen.

Dank auch an Adriana0306 und Fazer-Tom und ChassHH für das positive Feedback.

Kapitel 39: Der Strafprozess (Teil 2)

Die Richterin bat den Vater der Schülerin in den Zeugenstand und verlas das Dankschreiben. Der Vater bestätigte, dass er diese verfasst habe. Er fügte jedoch hierzu, dass er dies bereits wenige Wochen später schon nicht mehr getan hätte.

Die Richterin fragte nach dem Grund und der Herr führte aus: „Es war alles einfach zu schön, um wahr zu sein. Nach dem Schulabschluss hatte ich eine Tochter, die sich vorbildlich benahm und an deren Erscheinungsbild und Auftreten einfach nur perfekt waren. Die Zeiten, als sie nachts um die Häuser zog und jede Menge Mist baute, waren ein für alle mal vorbei. Mit dem Abschluss aus Neuchatel bekam sie sofort eine Anstellung in einem angesehensten Unternehmen der Stadt, ja der ganzen Schweiz. An diesem Unternehmen bin ich übrigens beteiligt und sie hatte sich dort unter falschem Namen beworben, um sicher zu gehen, dass sie die Anstellung nicht nur bekommt, weil sie meine Tochter ist.

Mehrfach habe mich mit dem Geschäftsführer telefoniert und mich unter anderem nach der aktuellen Personalsituation erkundigt. Der Herr gab an, dass er kürzlich eine sehr vielversprechende junge Dame eingestellt habe, von der er sich sehr viel versprechen würde. Er nannte ihren Namen und es war tatsächlich meine Tochter.

Bei unseren nächsten Gesprächen schwärmte er mir vor, welche Aufgaben er alle auf sie übertragen hätte. Ich fragte, ob er die junge Dame nicht überfordern würde, was er verneinte.

Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass mit meiner Tochter irgendetwas nicht stimmt. Aus meiner Lebenserfahrung wusste ich, dass eine Situation, die zu schön ist, um wahr zu sein, meistens auch nicht wahr ist. Ich wusste nur nicht, was es konkret ist. Hinzu kam, dass mir ihr enorme Arbeitspensum Angst machte.
So fuhr ich eines Tages zur Wohnung meiner Tochter. Ich klingelte mehrfach, aber niemand öffnete. Ich hatte einen Schlüssel und überlegte, ob ich die Tür aufsperren sollte. Zum Glück tat ich es. Ich sah wie meine Tochter auf der Brüstung der Dachterrasse stehen. Sie wollte sich gerade in die Tiefe stürzen.

Ich schrie sie an, dass sie nicht springen sollte, rannte zu ihr hin und zog sie zurück auf die Dachterrasse. Sie fragte mich, was ich hier machen würde und ich antwortete ihr, dass ich irgendwie ein Gefühl hatte, dass etwas nicht stimmen würde und ich wollte fragen, was es ist.

Der Vater berichtete, wie seine Tochter dann regelrecht zusammen gebrochen ist. „Alle würden von ihr immer mehr verlangen und sie könne einfach nicht mehr. Ich habe dann meiner Sekretärin auf Band gesprochen und ihr gesagt, dass ich morgen nicht ins Büro komme und sie alle Termine absagen soll. Dann telefonierte ich mit ihren Chef. Ich sagte ihm, dass seine Angestellte gerade emotionell zusammen gebrochen sei und in nächster Zeit nicht zur Verfügung stehen würde. Er fragte mich woher ich das wisse. Ich antwortete ihn, dass ich erstens gerade bei ihr bin und sie zweitens meine Tochter sei.

Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, meine Tochter ihren eigenen Weg gehen zu lassen. Allerdings erkannte ich, dass sie dringend meine Hilfe benötigt. Ich habe dann die ganze Nacht mit ihr geredet und versucht, sie zumindest etwas wieder aufzubauen. Am Morgen lag übrigens ein großer Berg verheulter Taschentücher auf dem Tisch.

Ich habe seitdem mehr Geld für Psychologen ausgegeben, als seinerzeit für das Internat. So richtig helfen konnte ihr aber niemand. Glauben Sie mir, ich mache mir solche Vorwürfe, da ich meiner Tochter die Internatsunterbringung vorgeschlagen und das Internat in Neuchatel auch ausgewählt habe.“

Die Richter wollte dann noch wissen, wie es weiter gehen soll. Vater und Tochter sahen sich an und entschieden, dass die Tochter antworten soll. „Wissen Sie, ich bin nahezu um die ganze Welt gereist, um die Therapie zu erhalten, die ich brauche. Im Ergebnis muss ich allerdings feststellen, dass ich diese nicht bekommen habe. Vielleicht hätte ich gar nicht so weit fahren müssen. Ich habe kürzlich erfahren, dass es ein Institut in Montreux gibt. Diese sind auf die Therapie von jungen Erwachsenen – insbesondere von traumatisierten ehemaligen Internatsschülerinnen – spezialisiert. Zudem soll dort eine Therapeutin arbeiten, die auf einen vergleichbaren Internat war und das selbe erleben musste, wie ich. Ich werde Kontakt zu dem Institut aufnehmen und fragen, ob man mir dort helfen kann.“

Frau vom Schaumbourg führte aus, dass der emotionale Zusammenbruch und die Selbstmordabsicht sicherlich sehr bedauerlich seien, aber zeitlich nach dem Internatsaufenthalt liegen würde und somit mit diesem in keinem Zusammenhang stehen würde. Wörtlich fügte sie hinzu: „Wir bereiten Euch im Internat sehr gut auf das Leben in den höheren Schichten der Gesellschaft vor. Ihr müsst aber Euren Weg dann selbst gehen. Da können wir Euch nicht mehr begleiten.“

Die Schülerin gab an, dass sie das mit der optimalen Vorbereitung auf das Leben etwas anders sehen würde.

Die Richterin fragte mich nach meiner Einschätzung. Zuerst fragte ich die Schülerin, ob es für sie okay sein, wenn wir „Du“ sagen. „Ich bin übrigens die besagte Therapeutin aus Montreux. Wenn Du willst, können wir uns gerne nach der Gerichtsverhandlung zusammen setzen.“, füge ich hinzu.

Dann führte ich aus: „Eine Selbstmordabsicht hat immer ein auslösendes Ereignis. Eine psychische Vorerkrankung schließe ich aus. Die Zeugin hat sechsmal vor Gericht gestanden.“ Ich fragte sie, wie oft sie psychisch begutachtet wurde. „Sechsmal“ war die Antwort.
Ich erklärte, dass auch wir Psychologen nur Menschen sind und Fehler machen. Jedoch halte ich es für ausgeschlossen, dass eine mögliche psychische Vorerkrankung sechsmal übersehen wird.

„Also muss es ein oder mehrere andere auslösende Ereignisse gegeben haben. Diese können mitunter Monate teilweise Jahre zurückliegen. Wir müssen also wir die Zeit im Internat und danach untersuchen. Ich persönlich vermute, dass der Grund im Internatsaufenthalt zu finden ist. Ich weiß aus den Erzählungen von anderen Schülerinnen, dass die Schülerinnen dort regelrecht gebrochen wurden und ihnen beigebracht wurde ohne Widerrede zu funktionieren.“ Ich wies darauf hin, dass ich eine verlässliche Aussage allerdings erst nach einer Begutachtung der Patientin treffen könnte und daher nur eine vorläufige Einschätzung abgebe.

Ich erläuterte weiter, dass ich bereits mit mehreren ehemaligen Schülerinnen vom Internat in Neuchatel gearbeitet habe und daher über Verhältnisse, die dort herrschten, sehr gut im Bilde bin.
„Die Patientin hat beschrieben, wie alle von ihr etwas verlangt haben und die Ansprüche immer größer wurden. Bei einer derartigen Situation ist es ganz normal, dass man irgendwann einfach nicht mehr kann. Und im Ausbildungskonzept war nicht vorgesehen, auch mal „nein“ zu sagen, wenn es einem zu viel wird. So wusste die Patientin einfach keinen anderen Ausweg mehr, als zu springen. Sollte meine Einschätzung zutreffend sein, muss ich der Hauptangeklagten entschieden widersprechen, dass sie die Schülerin optimal auf das Leben vorbereitet hat und nicht schuld am ihrem emotionalen Zusammenbruch ist.“

Erst später ist mir aufgefallen, dass ich ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch von „Patientin“ gesprochen habe.

Am Ende meiner Ausführungen wandte ich mich noch einmal direkt an die Schülerin: „In Montreux herrschten übrigens ähnliche Bedingungen wie in Neuchatel. Ich kann daher sehr gut nachvollziehen, was Du durchgemacht hast. Der einzige Unterschied zwischen uns beiden ist, dass ich seinerzeit aus dem vierten Stock des Internatsgebäudes gesprungen bin und lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Soweit ist es bei Dir glücklicherweise dann nicht gekommen.“

Die Richterin bedankte sich zuerst bei mir und dann nochmals beim Vater und entließ diesen aus dem Zeugenstand. Seine Tochter bat die Richterin sich von der schönen Fassade nicht blenden zu lassen und auch mal hinter diese zu schauen.

Der Verteidiger stellte dann wieder einmal eine Expertise und meine Unbefangenheit in Frage. Ich weiß nicht warum, aber irgendwie muss der Mann etwas gegen mich haben. Aber vielleicht wusste er, wie wichtig meine Einschätzung für die Beurteilung der begangenen Straftaten sein wird. Ging der gute tatsächlich davon aus, dass seine Mandanten das Gericht als frei Menschen verlassen werden, nach all dem, was sie den Schülerinnen angetan haben?

Am Abend ging ich dann mit der Schülerin zusammen ins Büro ihres Vaters. Der Vater war sehr froh, uns zu sehen. Ich erläuterte ausführlich unseren Therapieansatz und schlug eine stationäre Aufnahme bei uns vor. Dann fügte ich hinzu: „Das Wichtigste zuerst. Bei uns ist alles freiwillig. Wenn Du beispielsweise keinen Bock auf eine angesetzte Therapiestunde hast, dann sage das einfach. Wir bieten Dir auch an, unsere „Institutsuniform“ zu tragen. Diese ist bewusst lässig gehalten und somit das absolute Gegenteil zur ehemaligen Internatskleidung. Die meisten Schülerinnen tragen diese. In der Folgezeit erklärte ich ausführlich die Einzelheiten unseres Therapieansatzes und beantwortete die Fragen von Vater und Tochter. Am Ende wollte die Tochter noch wissen, mit welcher Aufenthaltsdauer sie rechnen muss. „Dass kann ich Dir so pauschal nicht sagen, dass hängt vom Verlauf Deiner Therapie und somit letztendlich von Dir ab. Sei Dir aber sicher, Du bekommst bei uns die Zeit, die Du braucht.“
Am Ende tauschten sich Vater und Tochter über deren Eindrücke aus. Beide hatten von uns einen guten Eindruck und wir vereinbarten mit der Therapie unmittelbar nach Beendigung des Gerichtsprozesses zu beginnen. Der Vater sagte dann noch zu seiner Tochter: „Ich habe das Gefühl, dass es jetzt wieder aufwärts mit Dir geht. Frage mich bitte nicht warum, aber ein so gutes Gefühl hatte ich noch bei keinem der angefragten Therapeuten.“

Bei meinen bisherigen Patientinnen und auch bei mir war es immer so, dass zuerst die Mütter erkannten, wie es tatsächlich um ihre Töchter bestellt ist. In diesem Fall hatte die Mutter bereits vor Jahren den Vater mit der gemeinsamen Tochter allein gelassen. Ich muss aber feststellen, dass der Vater – obwohl auch er ein erfolgreicher und vielbeschäftigter Manager ist - erkannt hat, dass etwas mit seiner Tochter nicht stimmt und dann beherzt gehandelt hat.

Es war letztendlich für alle Beteiligten ein hartes Stück Arbeit, aber die Therapie konnte am Ende erfolgreich abschlossen werden, sodass der Vater recht behalten sollte.

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Fazer-Tom
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:01.05.25 13:03 IP: gespeichert Moderator melden


Eine toll geschriebene Fortsetzung die man einfach gerne liest. Gerne würde ich erfahren wie die Direktorin oder besser ehemalige Direktorin vom Staatsanwalt und der kompletten Klägerseite zerlegt wird.

Danke fürs Schreiben und einen schönen 1. Mai.


Tom
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:04.05.25 11:34 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 40: Der Strafprozess (Teil 3)

Zu Beginn der nächste Sitzung erklärte die Richterin, dass sie meine Einschätzung anonym durch einen Kollegen von mir hat überprüfen lassen. Dieser habe meine Einschätzung vollumfänglich bestätigt. Dann zitierte sie aus der schriftlichen Äußerung: „Die Schlussfolgerungen der Kollegin / des Kollegen sind absolut schlüssig und entsprechen nach meiner Beurteilung dem heutigen therapeutischen Stand der aktuellen Forschung. Es spricht für die Kollegin / den Kollegen, dass eine endgültige Wertung erst nach Begutachtung der Patientin abgegeben werden soll. Allerdings sind die Symptome nach meiner Beurteilung derart deutlich ausgeprägt, dass nach meiner Einschätzung die vorläufige Beurteilung nach der Begutachtung der Patientin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt werden wird.“
Ich balle meine rechte Hand zu einer Faust und dachte so bei mir: „Eins zu null für Natalie von Sternenberg!“ Diese Geste und meine offensichtliche Freude ist den übrigen Anwesenden – einschließlich der Richterin und dem Verteidiger nicht verborgen geblieben.“ Erst später habe ich erfahren, dass der angefragte Kollegen Prof. Dr. Brinkmann war. Ich weiß nicht wieso, aber ihm war klar, dass es sich um eine Einschätzung handeln würde.

Weiter informierte die Richterin darüber, dass die Geschäftsstelle des Gerichtes in ihrem Auftrag die Verfasser der von der Hauptangeklagten vorgelegten Dankschreiben kontaktiert hätte. Drei Viertel der Rückantworten würden bereits vorliegen. Die Antworten seien vergleichbar mit dem, was bei der letzten Sitzung hier vor Gericht geschildert wurde. Keiner der angeschriebenen Eltern hat übrigens bisher bestätigt, dass sie das Schreiben heute noch in der gleichen Weise verfassen würde.

Anschließend stand ich auf und informierte die Richterin, dass ich mich nach dem letzten Verhandlungstermin mit der Nebenklägerin und deren Vater getroffen habe und vereinbart habe, dass die Tochter nach Abschluss des Gerichtsverfahren eine Therapie bei uns im Institut beginnen wird. Der Verteidiger sah hierdurch eine Befangenheit meiner Person begründet. Die Richterin erklärte, dass die Nebenklägerin bereits vor Gericht – ohne dass sie mich kennen würde – angekündigt habe, mit mir in Kontakt treten zu wollen. Das Gericht sieht – sofern keine weiteren persönlichen Kontakte folgen würden - keine Befangenheit von mir, zumal ich weitere Nebenklägerinnen bereits betreuen würde.

Dann wurde eine weitere Schülerin in den Zeugenstand gerufen und nach dem, was sie im Internat erleben musste, befragt. Es dauerte nicht lange und sie erlitt einen emotionaler Zusammenbruch. Die Richterin bracht die Vernehmung ab und berief die zweite Schülerin in den Zeugenstand. Dieser erging es nicht anders.

Ich ergriff das Wort und verlangte, dass die Befragung der Zeugin sofort abgebrochen wird, da andernfalls negative Folgen zu befürchten sind. Ich führte aus, dass bei den anderen Schülerinnen eine ähnliche Situation zu erwarten sei.

Darauf entgegnete die Richterin, dass die Verhältnisse im Internat höchstwahrscheinlich die Grundlage für eine mögliche Verurteilung der Angeklagten seien und daher geklärt werden müssen. Aus dem Augenwinkel sah ich den zufriedenen Gesichtsausdruck vom Verteidiger von Frau vom Schaumbourg.

Ich führte aus, das die Erlebnisse im Internat im Rahmen der Therapie von Annabelle und Jessica detailliert aufgearbeitet wurden. Das Einverständnis meiner beiden Patientinnen vorausgesetzt, bot ich an, aus den Therapieunterlagen zu zitieren, was im Internat vorgefallen ist.

Der zufriedene Gesichtsausdruck des Verteidigers war augenblicklich verschwunden. Gegen das von mir vorgeschlagene Vorgehen legte er umgehend Einspruch ein. Ich sei für die Nebenklage tätig und verfüge als Studentin ohne abgeschlossenes Studium nicht über die erforderliche Expertise. Darauf erläuterte ich, dass ich meine Aussagen ausnahmslos auf den Unterlagen von Herrn Prof. Dr. Brinkmann, einem der angesehensten Psychologen der Schweiz, belegen könnte. Die Richterin ergänzte, dass das Gericht und keineswegs die Nebenklage mich beauftragt habe und ich ich meine fachliche Kompetenz vor diesem Gericht bereits hinlänglich unter Beweis gestellt habe.

So wurde meine Aussage von Seiten des Gerichtes zugelassen und ich begann mit meinen Ausführungen: „Wie gesagt, wurden unter meiner Federführung die Erlebnisse der beiden detailliert aufgearbeitet. Ich haben übrigens die Therapie nur übernommen, da es der ausdrückliche Wunsch der beiden Patientinnen war.

Die beiden Schülerinnen haben mir gegenüber berichtet, wie ihnen unverbindlich angeboten wurden, probeweise die Internatsbekleidung anzuprobieren und vorzuführen. So folgten die beiden vollkommen ahnungslos und nichts böses ahnend einer Angestellten des Internats und diese fragt Sie, ob Sie nicht erst einmal duschen wollen. Nach der Dusche stellten sie dann fest, dass Ihre Kleidung verschwunden ist und sie wurden durch einen Scanner vermessen. Dann wurden sie zum Goldschmied gebracht und dieser legte ihnen den sogenannten „Schmuck“, einen feinen silbernen sehr eng anliegenden Halsreif, an. Die beiden Schülerinnen berichtete mir, dass sie ab jetzt de facto keine Chance mehr hatten. Wenn sie sich nun weigern, das zu tun, was von Ihnen verlangt wird, bekamen Sie über den Halsreif einen sehr schmerzhaften Stromstoß verpasst. Dies sei eine Erfahrung gewesen, die wohl jede neue Internatsschülerin beim Einkleiden früher oder später machen musste.

Nachdem Sie den 'Schmuck“ erhalten haben, mussten sich die beiden Schülerinnen auf ein komisches Gestell stellen und werden an Ihren Hand- und Fußgelenken fixiert. Mit dem Gestell konnte man sie in alle gewünschten Lagen drehen und man verpasst ihnen einen Keuschheitsgürtel und ein Korsett, welches so eng geschnürt wird, dass sie sich gar nicht mehr richtig bewegen können und Schwierigkeit haben, zu atmen. Dieses wurde sowohl von Annabelle als auch von Jessica als sehr erniedrigend und wie unbequem bezeichnet.“

Ich berichtete, wie die Mädchen die restliche Internatsuniform beschrieben haben. Diese bestand zunächst aus Strümpfe mit Kompressionsfunktion, die nach Einschätzung der beiden mindestens zwei Nummern zu klein waren. Es folgen lange Handschuhe aus so etwas wie transparenten Latex. Diese werden im Nacken miteinander verbunden und schränken die Bewegungsfreiheit der Hände und Arme stark ein. Ausziehen konnten sie diese ohne Hilfe nicht mehr. Dann folgt eine vollkommen altmodische und unbequeme Bluse mit einem von den Schülerinnen als fürchterlichen wahrgenommenen Stehkragen. Es folgte ein weißer ca. 8 cm Kragen, der um den Hals gelegt und eng hinten geschlossen wurde.
Danach wurden ihnen Schenkelbänder, die mit einander verbunden sind, verpasst. Dieser wurden dann zusätzlich mit dem Keuschheitsgürtel verbunden, sodass sie diese ebenfalls ohne Hilfe nicht ausziehen können. Somit war es ihnen nur noch möglich, ganz kleine Schritte zu machen. Weiter ging es mit einem Rock mit einer passenden Weste. Beides wurde zusammen geknöpft. Schließlich mussten sie noch Stiefel mit extrem hohen Absätzen anziehen. Ihr Fuß stand fast senkrecht darin und ihre Füße fangen schon beim Sitzen an, weh zu tun. Ein Blazer vervollständigt die Uniform.

Ich erläuterte, dass es eine ähnliche Kleidung auch im Internat von Montreux gegeben hätte und ich daher aus meiner eigenen Erfahrung weiß, wie unangenehm und erniedrigend es ist, eine solche Kleidung zu tragen. Allerdings sei ein Keuschheitsgürtel nur Bestandteil der sogenannten “leicht verschärften Version“, die ich zweimal tragen musste, gewesen. Die auch schon die standardmäßige Kleidung war sehr unbequem; insbesondere das Korsett, schränkt die Bewegungsfreiheit sehr stark ein und zudem ist die komplette Kleidung sehr altmodisch und deutlich zu warm. In gleicher Weise haben sich Annabelle und Jessica mir gegenüber im Rahmen der Therapie geäußert. Ich erläuterte, dass es nach der Kleiderordnung des Internats in Neuchatel spezielle Kleidungen, die an die jeweilige Jahreszeit angepasst sind sowie eine spezielle Bade- und Sportbekleidung, gab. Für besondere Anlässe, wie den Kirchgang am Sonntag, aber auch als Bestrafung oder als Gehorsams- oder Demutsübung konnte die Kleidung jederzeit entsprechend verändert werden.

Der Anwalt der Schülerinnen, erklärte, dass er die normale Internatsuniform mitgebracht hätte und breite die einzelnen Kleidungsstücke auf dem Tisch vor ihm aus. Die Richterin stand auf und kündigte an, dass sie sich persönlich einen Eindruck von der Internatsuniform machen werde. „Dies mussten Sie in Internat tragen“, fragte sie ungläubig die Schülerinnen, was diese bestätigten.

Der Anwalt erläuterte das ein von ihm beauftragtes Gutachten zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Kleidung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen wurde und zudem ein Verstoß gegen das Gebot des sexuellen Selbstbestimmung sei. Richterin erklärte, dass sie diese Einschätzung – auch ohne Gutachten - teilen würde und bat dies zu protokollieren.

Frau von Schaumbourg antworte, dass ohne die Uniform eine Erziehung der Schülerinnen nicht möglich gewesen wäre. Für diese sei eine Uniform erforderlich, die Erhabenheit ausstrahlen würde. Auch würde diese den Zusammenhalt stärken und ein Schaulaufen verhindern.

Eine Schülerin bot an, die alte Uniform vorzuführen. Sie wies allerdings darauf hin, dass sie, falls sie die Uniform so, wie sie diese im Internat hätte tragen müssen, anziehen würde, hierfür ca. 25 bis 30 Minuten und zwei Schülerinnen, die ihr beim Umziehen helfen, benötigen würde. Die Richterin schaute ziemlich irritiert und sagten dann nur: „Ich frage besser gar nicht nach.“ Sie unterbrach die Sitzung für 30 Minuten.

Wenig später standen zwei Schülerinnen nebeneinander vor der Richterin. Eine in der alten und eine in der aktuellen Schuluniform, die seinerzeit unter Mitwirkung der Schülerinnen entwickelt wurde. Die Richterin erklärte, dass hinsichtlich der Erhabenheit sie keinen Unterschied feststellen könnte und auch ein Schaulaufen mit der neuen Uniform zu verhindern wäre. „Persönlich finde ich, dass die neue Uniform deutlich mehr Erhabenheit ausstrahlt. Aber das ist natürlich Geschmackssache.“, fügte sie hinzu. „Nur, dass die neue Uniform deutlich angenehmer zu tragen ist und nicht keine Straftatbestände erfüllt.“, ergänzte der Anwalt. Eine Schülerin merkte an, dass die neue Uniform auch den Zusammenhalt der Schülerinnen gewährleisten würde. Die Richterin wandte sich an die Protokollführerin und bat diese folgendes zu protokollieren: „Sowohl von Seite der Angeklagten als auch der Kläger und Nebenklägerinnen wurde übereinstimmend erklärt, dass im Internat die zwingende Verpflichtung zum Tragen der internatseigenen Uniform bestand. Das Gericht ist nach Inaugenscheinnahme und Vorführung von dieser zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen wurde und zudem gegen das Recht der sexuellen Selbstbestimmung verstoßen würde. Durch Präsentation und Vergleich mit der aktuellen Uniform konnte nach Einschätzung des Gerichtes eindeutig nachgewiesen werden, dass ein Tragen der ehemaligen Internatsuniform für ein Erreichen der von der Hauptangeklagten angegebenen Gründe - in Klammern bitte – Ausstrahlung von Erhabenheit, Stärkung des Zusammenhaltes und ein Verhindern eines Schaulaufens – nicht zwingend erforderlich war.“ Einen Einspruch des Verteidigers lehnte die Richterin umgehend ab.

Frau vom Schaumbourg antwortete, dass die Eltern der Schülerinnen zugestimmt hätten, dass ihre Töchter die internatseigene Uniform tragen würde. Der Anwalt erklärte, dass die Uniform so gestaltet ist, dass man die Einzelheiten nicht sieht. Er fügte hinzu, dass er davon ausginge, dass dies kein Zufall sei. Dann übergab er einen ganzen Stapel von eidesstattlichen Versicherungen der Eltern, dass diese die sogenannten „Einzelheiten“ nicht erkannten und von Frau von Schaumbourg auch nicht über diese informiert wurden. Weiter bestätigten sie, dass – falls sie umfassend über die Internatskleidung aufgeklärt worden wären – ihre Kinder im Internat angemeldet hätten, geschweige denn zustimmt hätten, dass ihre Kinder die Uniform tragen. Der Anwalt übergab die eidesstattlichen Erklärungen und die Richterin las diese durch.

Ich wies darauf hin, dass die Schülerinnen in den Stiefeln mit den extrem hohen Absätzen zum Präsentationsraum laufen mussten. Die Richterin fragte, wie dies überhaupt möglich sei. Annabelle antwortete, dass es sehr schmerzhaft gewesen sei. „Aber wir hatten keine andere Wahl.“, ergänzte sie. „Während des Einkleidens wurde uns allen unmissverständlich klar gemacht, wer hier das Sagen hat und wer zu gehorchen hat. Hinzu kommt, dass im kompletten Pensionat der Boden, sowohl in den Gebäuden als auch auf den Wegen draußen im Park, mit weißem und schwarzem Marmor belegt ist. Als Internatsschülerin dürfen Sie sich nur auf den 10 cm breiten schwarzen Streifen bewegen und zwar auf den jeweils rechten. Uns wurde erklärt, dass nur so, der wichtige und richtige, grazile Gang einer Dame und die nötige Disziplin dafür erreicht wird. Um sich wirklich absolut innerhalb des, mit 10 cm relativ schmalen, schwarzen Streifens zu bewegen, sind Sie gezwungen, beim Gehen die Füße exakt voreinander aufzusetzen und dies in den Highheels. Dies wird durch Sensoren im Boden und den Schuhen kontrolliert und Verstöße sofort Ihnen über die Halskette schmerzvoll mitgeteilt. Spätestens jetzt war mir ein für alle Mal klar, dass jeder weiterer Protest wirklich völlig sinnlos ist. Mir war auch klar, dass es jetzt echt hart, schmerzhaft und richtig unangenehm werden wird, vom Ankleidezimmer in den Raum der Präsentation zu kommen.

Zwischenzeitlich berichtete Annabelle über die Verhältnisse im Internat, sodass ich dies nicht weiter tun musste. Als Therapeutin war ich hierüber sehr glücklich. Weiter führte sie aus: „Meine Strategie war, die Präsentation irgendwie hinter mich zu bringen und dann zusammen mit meinen Eltern das Internat so schnell wie möglich zu verlassen. Aber dies wusste Frau vom Schaumbourg durch miese Tricks zu verhindern.“

Im Präsentationsraum wurden dann verschieden technische Features aktiviert. Das bedeutet, dass ich einen Stromstoß bekam, wenn ich mich bewege, aufhöre zu lächeln oder etwas sage. Somit wurde mir – sicherlich ganz bewusst, die Möglichkeit genommen, meinen Eltern über das, was ich gerade erleben musste, zu berichten.

Weiter sagte die Internatsangestellte, dass sie noch die Folgen von meinem irrationalen Verhalten beseitigen muss. Damit meinte sie übrigens, dass ich nach den Stromstößen geweint haben und ihr Make-up verlaufen war. So ließ man mich im Präsentationszimmer allein zurück. Meine Füße schmerzten fürchterlich. Aber das schlimmste war, dass sich schon bei der kleinsten Bewegung oder wenn ich aufhörte zu lächeln, der Halsreif meldete. Zwar nur mit einem leichten Kribbeln, aber ich wusste, dass die Reaktion des Halsreifs umso stärker ausfällt, je mehr ich mich bewegen.

Während der Präsentation musste sie dann das tun, was von mir verlangt wurde.“ Zum Abschluss verpasste Madame ihnen noch eine lächerlich aussehende Haube, bevor ich wieder aus dem Raum gebracht wurde. Dann übte man mit mir, wie sich eine anständige Internatsschülerin korrekt bedankt.“
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