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strain
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Süditalien


o rly?

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  Markenrecht Datum:05.12.05 23:17 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Markenrecht
Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen ist nicht gestattet. Beim Verstoß wird der User kommentarlos gelöscht. Sollten sich aus der illegalen Verwendung Schadensansprüche ergeben, so können diese an den Nutzer weitergereicht werden.


Dieser Text findet sich unter den Forenregeln, die man akzeptieren muss. Ich würde gerne wissen, was es mit dieser Passage auf sich hat. Dazu bitte ich freundlich um möglichst klare (gerne auch ausführliche) Antworten. Vielen Dank vorab.

* Was bedeutet bitte "Verwendung"?

* Warum ist eine solche Verwendung in diesem Forum nicht gestattet?

Ich frage das, weil ich mir für ein Forum keine nicht zulässige Handlung vorstellen kann, die den Schutzbereich einer Marke (i.S.d. MarkenG) berührt.

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Johni Volljährigkeit geprüft
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  RE: Markenrecht Datum:05.12.05 23:53 IP: gespeichert Moderator melden


Es gab Fälle, wo sich Personen als Eigentümer eine Marke bezeichnet haben oder sich oder seine Produkte in Verbindung mit einer Marke gebracht hat. Diese Fälle führten (zum Glück nicht in diesem Forum) zu schweren Gerichtsverhandlungen mit den tatsächlichen Markeninhabern.
Um eine solche Gefahr gleich im Frühstadium zu ersticken verbieten wir klar jeglicher Verwendung oder Verbindung.
Johni

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strain
Einsteiger

Süditalien


o rly?

Beiträge: 8

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  RE: Markenrecht Datum:06.12.05 01:49 IP: gespeichert Moderator melden


Sorry, wenn ich das so daher sage: aber ihr schießt m.E. mit Kanonen auf (imaginäre) Spatzen.

Die Gefahr die durch ein Forum wie dieses ausgeht, kann man vergessen. Seht euch einfach den Schutzbereich des MarkenG an: § 14 MarkenG http://bundesrecht.juris.de/markeng/BJNR...94BJNG001700000

Wenn ihr da mal so etwas rumblättert, seht ihr, dass sich die Schutzvorschriften ausschließlich auf den geschäftlichen Verkehr beziehen. Grob gesagt: Es soll sich kein Konkurrent Vorteile dadurch verschaffen, dass er eine Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung bei jemand anderem "klaut". Wenn ich mir das Markensymbol auf die Stirn pappe und damit in der Fußgängerzone einfach so herumlaufe, gehört zwar die Marke und das aussschließliche Recht dem Inhaber, aber weiter nichts. Der Schutzbereich dessen, was im Patentregister steht, verbietet nur ganz bestimmte Dinge.
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private_lock  
  RE: Markenrecht Datum:06.12.05 02:14 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Strain!

Also ich kann Johni gut verstehen, dass er sich auch nicht von einem Spatzen mit Dreck bewerfen lassen will. Also besser Vorsichtig als ne Menge Ärger oder hinterher womöglich doch zahlen müssen.

Hier noch der Link zu einem anderen Fall, der noch mal gut ausging:
http://www.kgforum.org/?action=display&f...89&boardid=2398
private_lock - Les 3 côtés d'un SwItCh: TOP & sub

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strain
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Süditalien


o rly?

Beiträge: 8

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  RE: Markenrecht Datum:06.12.05 02:35 IP: gespeichert Moderator melden


Was heisst hier "nochmal gut ausging"? Hast du den Fall überhaupt durchgelesen? Nach dem dieser windige Rechtsanwalt die Abmahnung verschickt hat, ist von ihm nichts mehr zu hören oder sehen gewesen (weder bei der mündlichen Verhandlung, noch bei der Gegenklage) - verständlicherweise!

Danke für den Link private_lock, ich kannte den Fall ironsport.de zwar noch nicht, aber es war ganz interessant. Als ich die Abmahnung gelesen hatte, war mir eigentlich zu 98% klar, dass daraus nichts werden konnte. Ganz einfach weil der Schutzbereich nicht betroffen ist. Internetforen sind in der Regel kein "geschäftlicher Verkehr".

Aber lest doch bitte selbst nach, hier steht es so deutlich, wie es kaum geht (und ein feines Urteil gibt es noch obendrein)

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum5.html
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Johni Volljährigkeit geprüft
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  RE: Markenrecht Datum:06.12.05 22:08 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Sorry, wenn ich das so daher sage: aber ihr schießt m.E. mit Kanonen auf (imaginäre) Spatzen.

Die Gefahr die durch ein Forum wie dieses ausgeht, kann man vergessen. Seht euch einfach den Schutzbereich des MarkenG an: § 14 MarkenG http://bundesrecht.juris.de/markeng/BJNR...94BJNG001700000

Wenn ihr da mal so etwas rumblättert, seht ihr, dass sich die Schutzvorschriften ausschließlich auf den geschäftlichen Verkehr beziehen. Grob gesagt: Es soll sich kein Konkurrent Vorteile dadurch verschaffen, dass er eine Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung bei jemand anderem \"klaut\". Wenn ich mir das Markensymbol auf die Stirn pappe und damit in der Fußgängerzone einfach so herumlaufe, gehört zwar die Marke und das aussschließliche Recht dem Inhaber, aber weiter nichts. Der Schutzbereich dessen, was im Patentregister steht, verbietet nur ganz bestimmte Dinge.


Es tut mir leid, wenn Dir die Bestimmungen im Forum nicht gefallen. Sie sind hier Gesetz und jeder hält sich dran. Als Neueinsteiger musst Du entscheiden, ob Du mit den Regeln leben kannst oder nicht. Falls nicht kann ich Deinen User wieder deaktivieren. Sag mir einfach bescheid.
Johni

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