Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von christoph am 22.05.21 11:43
letzter Beitrag von Single am 23.05.21 10:24

1. Brandzeichen

geschrieben von christoph am 22.05.21 11:43

Hallo Zusammen
Ich habe für einen Kunden ein Brandzeichen gefertigt. In wie weit bin ich dafür verantwortlich wenn sich die Hautstelle entzündet, und schlimmstes eine Blutvergiftung eintritt. Oder dem ein neues Stück Haut verpflanzt werden muß. Ich bin mir nicht sicher was ich tun soll.
Gruß Christoph
2. RE: Brandzeichen

geschrieben von EXTREM-shop am 22.05.21 12:18

Das ist im schlechtesten Fall der, der den schlechtesten Rechtsanwalt hat : Zahlen !! Evtl. Anzeige: Körperverletzung !

Konfuzius sagt: Alles was Du beginnst, bedenke das Ende !
3. RE: Brandzeichen

geschrieben von KK 2 am 22.05.21 13:15

Hast du das Brandeisen,entsprechend Kundenwunsch hergestellt,ohne zu wissen was er damit vorhat,nichts!
Hast du das Brandzeichen in die Haut eines anderen Menschen gebracht,ist das mindestens eine vorsätzliche Körperverletzung!
4. RE: Brandzeichen

geschrieben von Klett-max am 22.05.21 15:14

Wenn Du das Werkzeug gefertigt und verkauft hast, dann hast Du die selbe Verantwortung dafür, wie zum Beispiel für einen Hammer, den Du verkauft hast.

Wenn der Kunde den ausdrücklichen Wunsch hatte derart "gezeichnet" zu werden und Du ihm den Dienst erwiesen hast, dann müßte man die Rechtslage zum Tattoo zu Grunde legen können. (mein persönliches Rechtsempfinden)

Bei der Abheilung muß darauf geachtet werden, daß die Wunde stets sauber bleibt und einer möglichen Entzündung sofort entgegen gewirkt wird. Sobald die Krusten gefallen* sind darf das Ergebnis mit Stolz getragen werden...

* = Abwarten und nicht knibbeln!
5. RE: Brandzeichen

geschrieben von Bjoern70 am 23.05.21 06:31

Hallo,
ich denke, dass Deine Verantwortung auf die sachgerechte Herstellung des Objektes beschränkt ist. Da die Leute mittlerweile auch ihr Grillgut mit Brandzeichen aufhübschen, würde ich vollkommen entspannt bleiben.

Gruß
Björn
6. RE: Brandzeichen

geschrieben von Tomgun am 23.05.21 07:35

Ich denke da ähnlich wie Björn, wenn das Brandeisen für seinen Eigentlichen Bestimmungszweckt geeignet ist, kann man dich da nicht belangen.
Würde für mich als Laie bedeuten, dass der Stahl dafür geeignet ist, keine Scharfen Kanten hat und ggf der Griff nicht Heiß wird.
Ansonsten verkaufe es als Dekoobjekt.
7. RE: Brandzeichen

geschrieben von christoph am 23.05.21 07:49

Hallo KK2
Ich wusste was er damit vorhat, weil er es mir geschrieben hat bei der Bestellung.
Ich habe ihm gesagt das ich es versuchen will.
Gruß Christoph
8. RE: Brandzeichen

geschrieben von daxi am 23.05.21 08:04

Bspl.: Wenn jemand ein mittelalterliches Schwert verkauft und der Käufer ersticht jemanden damit, kann dem Verkäufer kein Strick daraus gedreht werden. Auch ein Brandeisen ist kein verbotener Gegenstand. Bei sachgemäßer Nutzung keine Gefahr.
Ganz anders lag die Sache bei dem Neonazi der jemand mit einer Pistole erschossen hat, die er zuvor im Darknet gekauft hat. Da wurde der Dealer nicht nur wegen illegalen Verkauf belangt, sondern auch wegen Beihilfe zum Mord.
Da ein Brandeisen frei verkäuflich ist muss sich der Verkäufer also nicht versichern, ob der Kunde eine Ausbildung in Branding hat.
Ich glaube da liegt der Unterschied: Eine Schusswaffe erfordert einen Waffenschein, ein Brandeisen nicht. Und sollte ein Brandeisen gesetzlichen DIN unterliegen, kann es sicherheitshalber als Dekoartikel deklariert werden. Dann ist man auf der sicheren Seite.
9. RE: Brandzeichen

geschrieben von EXTREM-shop am 23.05.21 09:43

Die Gefahr , dass evtl. eine "Mithaftung" dem Hersteller eines Brandeisens unterstellt werden könnte, liegt doch bei der "Auftragsvergabe" Interessent: ich möchte damit mein Grillgut kennzeichnen ! Oder ich werde mit dem Brandeisen einen menschlichen Körper zeichnen ( wollen ).

Messer:Brot schneiden ODER Messer : Isch will den Arsch messer machen .

Bei dieser Korrespondenz hat der "Hersteller" evtl. Probleme:Hallo KK2
Ich wusste was er damit vorhat, weil er es mir geschrieben hat bei der Bestellung.
Ich habe ihm gesagt das ich es versuchen will.
10. RE: Brandzeichen

geschrieben von Single am 23.05.21 10:24

Christoph schrieb von der Herstellung eines Brandzeichens, nicht Brandeisens. D.h. er verkauft nicht das Werkzeug, sondern verbrennt selber dem Kunden die Haut. Insofern finde ich den schon angeführten Vergleich mit Tattoos (oder Piercings) berechtigt. Also es kommt darauf an, dass man das sachgemäß durchführt und dass man dem Kunden vorher keine falschen Versprechungen macht oder sich als ein Experte ausgibt, der man nicht ist. Und wenn man etwas nicht beweisen kann und der Kunde was anderes behauptet, entscheidet die Tageslaune des Richters. Im heutigen Zeitalter der Risikovermeidung müssen sogar bei jedem Arzt die Patienten einen Zettel untschreiben, wo draufsteht, dass die Behandlung tausend Nebenwirkungen verursachen kann.

PS: Aber ehrlich gesagt finde ich die Herstellung eines Brandzeichens bei Menschen unethisch, selbst wenn der Kunde das will. Wenn der Kunde sagt, "ich bin unglücklich, bring mich um", machst du das dann auch? Bei einem Tattoo kann man noch der Meinung sein, dass es eine Verschönerung sei, bei einem Brandzeichen sicher nicht. Das ist eine Entstellung, und so etwas sollte man grundsätzlich verweigern.


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