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Thema:
eröffnet von beitlamed am 28.05.22 16:25
letzter Beitrag von modex am 30.05.22 22:58
1. Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von beitlamed am 28.05.22 16:25 |
2. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von dragonia am 28.05.22 17:41 |
3. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von Fohlen am 28.05.22 18:13 |
4. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von Fesselsucht am 28.05.22 20:48 |
5. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von LordGrey am 28.05.22 21:45 |
6. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von SPfote am 29.05.22 13:21 |
7. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von private_lock am 29.05.22 17:21 |
Zitat
Dickstinction hilft dir, in unter einer Minute eine Strafanzeige zu erstellen, die die Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung zwingt.
8. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von modex am 29.05.22 22:56 |
9. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von Ihr_joe am 29.05.22 23:11 |
Zitat
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
A., der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
B., der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
C., der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
D., der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht,
oder E., der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
10. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von Torquemada am 29.05.22 23:29 |
11. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von beitlamed am 30.05.22 11:56 |
Zitat Aber bei uns gilt doch ebenfalls ein „Nur-Ja-heißt-Ja-Gesetz“ hier ein Auszug.
Zitat
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt...
12. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von bi_devot_cgn am 30.05.22 11:59 |
13. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von Ihr_joe am 30.05.22 16:32 |
Zitat
Also, zum Beispiel, zwei junge Menschen gehen leicht angeheitert miteinander heim, nachdem sie schon im Club miteinander rumgeschmust haben. Die einzige explizite Willensäußerung war \"Gehen wir noch zu mir? Ist doch bequemer.\" - \"Mhm\".
Im deutschen Gesetz ist das recht eindeutig konsensuell: Niemand hat je nein gesagt, einer ist mit dem anderen mitgegangen, hat sich entkleiden lassen und nicht physisch gewehrt, und niemand war so betrunken, dass jede sprachliche Äußerung unmöglich war.
14. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von LordGrey am 30.05.22 20:53 |
15. RE: Enthusiastischer Konsens im Gesetz | geschrieben von modex am 30.05.22 22:58 |