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Thema:
eröffnet von Ovvan am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von Ovvan am 08.04.04 09:47

1. Re: Wozu eine Keyholderin gut ist

geschrieben von Mike am 07.04.04 13:23

Na, das halte ich wohl auch für eine April-Meldung.

Aber mit den Beweismitteln sind dann ja wohl die Schlüssel gemeint, oder? Bei der Arbeitsweise unserer Gerichte kann sich der Angeklagte dann aber auf eine mehrmonatige Einschlußphase einstellen

Herkunft der Story würde mich auch interessieren.

Gruß,
Mike.


PS: Freundlicher Hinweis: Leute, achtet doch ein wenig auf die Rechtschreibung. "Verhandung" (Fahndung?) und "Fort Nox" springen ins Auge und tun einem doch richtig weh.
2. Re: Wozu eine Keyholderin gut ist

geschrieben von beitlamed am 07.04.04 13:42

Ovvan *kann* keine Quelle nennen, Leute... er hat sich nur um ein paar Tage vertan... *gg*

bl
3. Re: Wozu eine Keyholderin gut ist

geschrieben von Ovvan am 07.04.04 17:33


Zitat
Ovvan *kann* keine Quelle nennen, Leute... er hat sich nur um ein paar Tage vertan... *gg*

bl


Das gibt ein Bienchen. Das wäre doch aber eine tolle Meldung gewesen oder? Für eine kleines Werbeblättchen hätte es gereicht.
So ein Einschluss von Amts wegen durch einen dummern Zufall, zur falschen Zeit am richtigen Ort.

Fällt noch jemanden eine Geschichte ein, wie man den Schlüssel auf ungewöhnliche weise loswerden kann?

Gruss

Ovvan

4. Re: Wozu eine Keyholderin gut ist

geschrieben von Curry69 am 08.04.04 00:39

Also, ich finde Ovvan s "Aprilscherz" witzig


- wohlwissend, dass echte Vergewaltigungsopfer dies ganz anders ansehen.


Mein Humor ist nunmal auf meinen Horizont beschränkt.

Das gilt sicher auch für die meisten anderen Leser und Schreiber.

Denn theoretisch gesehen, ist überhaupt nichts "witzig"!



Gruss von Curry69
5. Wozu eine Keyholderin gut ist

geschrieben von Ovvan am 08.04.04 09:47

Hallo,

da ich nicht richtig weiss, ob diese Meldung eher ein Aprilscherz ist, habe ich sie mal unter Geschichten eingeordnet. Das ganze klingt für eine reale Begebenheit zu unwahrscheinlich. Ich versuche das mal wiederzugeben:

--------
Am 27. März um 20:34 erhielt die Polizei von W. einen Notruf wegen einer versuchten Vergewaltigung im Stadtpark. Durch eine sehr schnell eingeleitete Fahndung konnte in der Nähe des Tatortes ein Mann festgenommen werden, der der Täterbeschreibung entsprach. Auf der Polizeiwache mit dem Tatvorwurf konfrontiert brach der mutmaßliche Täter in Lachen aus und präsentierte der Polizei die unglaublichste Geschichte, die sie gehört hatten. Der Beschuldigte trug einen stählernden Keuschheitsgürtel und einen Schlüssel hatte er nicht bei sich. "Der Gürtel war aus massiven Stahl. Der ist sicherer als Fort Knox" gab ein Beamter später zu Protokoll. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten den Schlüssel für den Keuschheitsgürtel in der Wohnung des Beschuldigten an der von ihm angegenbenen Stelle und nahmen ihn als Beweismittel mit.

Bei der ersten Anhörung am nächsten Tag sollte die Richterin P. entscheiden, ob der Beschultigte in Untersuchungshaft kommt oder gegen Kaution bis zu Verhandlung auf freien Fuß gesetzt wird. Die Staatsanwältin war für Untersuchungshaft, da sie das alles für eine Inzenierung hielt. Der Beschultigte soll ihrer Meinung nach den Gürtel erst nach der Tat angelegt haben, um sich der Verfolgung zu entziehen. Allein die Tatsache, dass der Beschuldigte über den Schlüssel verfügt ist ungewöhnlich, da normalerweise so ein Schlüssel bei einer "Keyholderin" hinterlegt wird. Die Staatsanwältin hatte sich noch in der Nacht im Internet informiert. Der Richterin war das alles zu unbekannt, sie wollte bis zur Verhandlung ein paar Gutachten einfordern und ausserdem ist die Geschädigte noch nicht in einem Zustand, das sie vor Gericht aussagen oder eine Gegenüberstellung durchstehen könnte. Auf Grund des feste Wohnsitzes, der festen Anstellung und der besonderen Umstände will sie jedoch von einer Untersuchungshaft und einer Kaution absehen und den Beschultigten wieder nach hause lassen. Die Beweismittel wandern bis nach der Verhandlung ins Archiv. Eine Wiederholungstat ist ja unwarscheinlich. Die Staatsanwältin war einverstanden und so wurde der erste Verhandlungstag auf den 12 August festgesetzt, um allen Seiten genug Zeit zu geben sich vorzubereiten.

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Was meint ihr dazu? So eine Meldung am 1. April ist doch ein Scherz, oder?

Gruss

Ovvan

(Diese Nachricht wurde am 08.04.04 um 09:47 von Ovvan geändert.)


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