Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Muwatalis am 21.02.13 11:00
letzter Beitrag von private_lock am 25.02.13 20:36

1. Tierpfleger und Tierpflegerinnen

geschrieben von Muwatalis am 21.02.13 11:00

Hallo Ihr Lieben!

Dürfen Tierpfleger stählerne Keuschheitsgürtel und Tierpflegerinnen zusätzlich einen stählernen Keuschheitsbüstenhalter beim Umgang mit "auskeilenden" Tieren als Schutzkleidung tragen?
Währe das sinnvoll?
Wie hoch wäre die Verletzungsgefahr dann noch beim Tierpfleger oder der Tierpflegerin bei einem "Volltreffer"?
Inwieweit erhöht sich dadurch das Verletzungsrisiko beim Tier?
Was sagt die Unfallverhütungsvorschrift dazu?
Was halten Zooleiter davon?

Wer kann dazu mehr sagen?

Herzlichst!

Muwatalis
2. RE: Tierpfleger und Tierpflegerinnen

geschrieben von _kg4711_ am 21.02.13 13:20

bizarr, bizarr
3. RE: Tierpfleger und Tierpflegerinnen

geschrieben von Unkeusch am 21.02.13 14:47

... und eine kopfumspannende Stahlmaske, einen Knebel zur Vermeidung von die Tierchen aufregenden Geräuschen, eiserne Schutz-Schuhe, schwere Ketten gegen hektische Bewegungen ...

(Es war mir nicht möglich, der Versuchung zu widerstehen, tut mir leid.)
4. RE: Tierpfleger und Tierpflegerinnen

geschrieben von private_lock am 25.02.13 20:36

Tja, Muwatalis,

um das Tier würde ich mir jetzt nicht so viele Sorgen machen. Zum einen profitiert es ja auch von dem verbesserten Schutz vor eventuellen unsittlichen Übergriffen und zum anderen ist so ein Huf schon eine ziemliche robuste Einheit, die auch den Sprung eines Pferdes bei der Landung auffangen muss obendrein selbst noch gepanzert mit einem Hufeisen.

Für den Arbeitgeber dürfte vor allem interessant sein, ob ihm ein Image-Schaden droht, wenn empörte Omis ihre kleinen Enkel nicht mehr in den "Sex-Skandal-Zoo" mitnehmen. Andererseits bleibt die Hoffnung, dass eben diese Omis nicht regelmäßig die Bildzeitung lesen und somit vielleicht von dieser Titelseite unbeeinflusst bleiben.

Versicherungen würden vermutlich den Fall gerne so drehen, dass sie nicht zahlen müssen. Also die Seite der Tierbesitzer möchte keinen neuen Keuschheitsgürtel ersetzen bzw. sich um die Kosten für den Krankenhausaufenthalt drücken und die Seite des KG-Trägers will weder für den vermeintlichen Image-Schaden noch für die eventuelle Tierarzt-Rechnung aufkommen.

Unfallverhütungsvorschriften oder gesetzliche Regelungen kann ich mir derzeit einfach nicht vorstellen, denn das hieße, dass sich bereits eine signifikante Anzahl solcher Unfälle gehäuft haben müssten, so dass der Druck entsteht, eine allgemeingültige Regelung für alle festzulegen. Vorläufig wird es wohl bei überaus seltenen Einzelfällen bleiben, bei denen der Richter auf der grünen Wiese erst mal nach eigenem Gutdünken entscheidet. Erst, wenn sich mehrere solche Präzedenzfälle häufen, lässt sich daraus eine Marschrichtung ablesen.

Ein Ansatz könnte sein, den KG als Intim-Schmuck mit Piercings gleichzustellen. Einige Berufsgruppen müssen auf sowas verzichten. Bei der Bundeswehr sind z.B. Piercings mindestens im Gesicht verboten. Wer einen MRT bedient, wird wohl auch kein Metall am Körper tragen. Auch in Bereichen, wo eine Kontamination droht halte ich den KG für bedenklich. Da muss im Falle der Fälle der Körper völlig nackig gemacht und desinfiziert werden. Schließlich müsste der Träger eventuell noch den Nachweis erbringen, dass ihn der KG nicht in seiner Arbeitsleistung beeinträchtigt.

Tja, was fällt den anderen so ein?
private_lock


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