Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von segubond am 07.07.18 10:22
letzter Beitrag von maximilian24 am 22.07.18 21:51

1. Wusste nicht wohin

geschrieben von segubond am 07.07.18 10:22

Ich habe da mal eine Frage:
Ich möchte mit meiner Riggerin Outdoor Bondage machen. Was muss ich beachten rechtlich gesehen Bitte
2. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von slowtigre am 07.07.18 12:17

Ziemlich einfach: möglichst nicht gesehen werden.

Privatgrundstück, am besten nicht einsehbar. Auf dem Land dort, wo es weitab vom Wege ist.
3. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von segubond am 07.07.18 13:01

Mann sieht ja viele die es mitten in der City machen.
ich meine eine klare Auskunft , rechtlich gesehen
4. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von bondage munich am 07.07.18 13:25

Zitat
Mann sieht ja viele die es mitten in der City machen.
ich meine eine klare Auskunft , rechtlich gesehen


Das wird in jedem Land (Staat) unterschiedlich sein.
Außerdem kann jede Stadt auch lokale Bestimmungen erlassen, die dann z.B. auch nur für einen Teil der Stadt und z.T. nur für eine Straßenseite einer Straße gelten können.

5. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von segubond am 07.07.18 14:01

die bisherigen Antworten helfen mir nicht weiter
6. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von isambart am 07.07.18 14:33

Ohne zu wissen, wo genau Du herkommst - und was dort für genaue Bestimmungen herrschen, wird es keine befriedigende Antwort geben.

Klar ist, in Bereichen, wo niemand fremdes zuschaut (sei es uneinsehbarer Privatgrund oder tief im Wald) geht das (mit minimalem Restrisiko) ohne große Einschränkungen.

Wenn dies jedoch in einem öffentlichen Raum stattfinden soll, rate ich Dir, Dich mit dem dortigen Ordnungsamt auseinanderzusetzen - die können hier nähere Auskünfte geben.
7. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von segubond am 07.07.18 14:42

ich beabsichtig in Ostfrieswald dieses zu tun
8. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von slowtigre am 07.07.18 18:28

Es kommt immer drauf an.
Bist du nackt oder angezogen?
Ist klar erkennbar, daß das Bondage ist, oder sieht es nach Entführung aus?
Berlin oder München?
Seid ihr zu zweit oder ist es eine größere Gruppe (und zB deutlich Fotograf erkennbar)?
Der entscheidende Punkt ist immer, ob du jemanden störst. Mitten im Wald ist das unwahrscheinlicher als an einer Straße.
Und es gibt noch den Punkt "Vortäuschung einer Straftat", also wenn wegen euch die Polizei ausrückt, kann das zumindest schonmal teuer werden.
9. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von segubond am 08.07.18 09:51

ich wäre nicht nackt dabei
10. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von Josch am 08.07.18 16:17

Bei einer gespielten Entführung handelt es sich nicht um „Vortäuschung einer Straftat“. Selbst dann nicht, wenn die GSG9 einfliegt, um Schlimmeres zu verhindern.
„Vortäuschung...“ liegt vor, wenn Du ANGIBST, dass eine Straftat stattgefunden hat, obwohl da nichts war.

Solange Du angezogen bleibst, dürfte die schlimmste Konsequenz ein Platzverweiss sein.

Ich möchte aber zu bedenken geben, dass Du bei dem Spiel Unbeteiligte „belästigst“. Ich würde gerne darauf verzichten, meinem neunjährigen Sohn erklären zu müssen, warum da ein Mann an einen Baum gefesselt ist.
11. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von Bulli31 am 08.07.18 18:25

Durchforste mal die BDSM/Fetisch-Ferienhäuser.
Da gibt's dann auch mal größere Gärten oder Wildnis drumherum, wo man Outdoor mit Hauskomfort genießen kann.

An sonsten kann man nur versteckte Fesselung verwenden wie viele der Latexliebhaber mit dem Kleppermantel machen oder der Fesselgürtel unter dem Trench-Coat. bei dem die Taschensäcke als Bondagehandschuhe wirken.
Auch "im Sand einbuddeln" ist eine sehr restriktive Bondage. Die funktioniert auch in der Öffentlichkeit.



PS:
Eine Übersicht: http://sm-spielwiese.de/index.html
Ich glaube es gab auch mal eine Liste bei Sklavenzentrale.
12. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von Ihr_joe am 08.07.18 21:05

Zitat

Auch \"im Sand einbuddeln\" ist eine sehr restriktive Bondage. Die funktioniert auch in der Öffentlichkeit.


Da hast du wohl recht, sehr restriktive Bondage, so was ist auch mit Vorsicht zu genießen, bei zu geringer Temperatur, wird der Körper schnell herunter gekühlt. Das wird sehr schnell unangenehm, weil Vollkontakt zur Umgebung! Außerdem ist der Druck auf den Körper recht groß und ausbuddeln geht verdammt langsam!

Wobei, wenn ich auch Jahrzehnte nicht mehr in den Genuss gekommen bin, im Wald abseits von normalen (frequentierten) Wegen war es nie ein Problem, allerdings war es auch nie länger als eine Stunde. Selbst auf öffentlichen Grillplätzen, spät abends war/ist so was auch und sogar länger möglich, solange man nicht provozieren will. Da kommt keiner und will mit grillen.

Ihr_joe

13. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von bondage munich am 09.07.18 19:43

Zitat

„Vortäuschung...“ liegt vor, wenn Du ANGIBST, dass eine Straftat stattgefunden hat, obwohl da nichts war.



Noch genauer: Wenn du es *gegenüber einer Behörde* angibst.
14. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von bondage munich am 09.07.18 19:49

Zitat
die bisherigen Antworten helfen mir nicht weiter


Bessere Antworten wird es nicht geben, weil:

Es hängt vom Ort und auch von der Zeit ab.
Weiterhin davon was du machst und sogar davon, wer es sieht.

Und selbst wenn der Innenminister persönlich hier antworten würde, könnte morgen schon wieder alles anders sein.

Hinweis: Dies hat nichts damit zu tun, wer derzeit Bundesinnenminister ist, das wäre bei jedem anderen genauso.
Abgesehen davon wäre wohl in Deutschland für die meisten Fragen der Innenminister des Bundeslandes zuständig.
15. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von DieFledermaus am 22.07.18 15:46

Also...

Vorteuschens einer Straftat ist es nur wenn euch jemand dabei sieht, die Polizei ruft und der gefesselte nicht sagt "keine angst das ist einvernehmlich". Sondern aus scham irgend eine storry erzählt die eine straftat beinhaltet. Also müsst ihr das beide wollen und dazu stehen.

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ABSICHTLICH oder WISSENDLICH EIN ÄRGERNIS ERREGT, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.

Das bedeutet solange niemand ein Männliches Geschlechtsteil sieht, kann euch niemand etwas solange es nicht mitten in der Stadt auf dem rathausplatz ist.

Denn wenn euch in einer unbelebten Hinterhofgasse im Industriegebiet jemand sieht reicht es die wahrheit zu sagen. Ihr wolltet niemanden belästigen damit und seit extra wohin gegangen wo normal niemand ist. Allerdings drauf achten das keine Kinder da auftauchen können denn das gibt richtig ärger.

Ich empfehle industriegebiete am Sontag wenn kein Betrieb ist. Oder eben mitten im Wald. Mann soll euch ja auch nicht hören können wenn es mal etwas schmerzhafter wird.


Ich hoffe ich konnte dir damit helfen. Allerdings ist das geschriebene bis auf die Gesetzestexte meine Auslegung und Meinung. So habe ich den Gesetzestext verstanden.

Doch die anderen haben recht. Auf der Reeperbahn juckt das kein mensch wenn ihr euch auslebt, auf einem Kinderspielplatz gibt es aber richtig bösen ärger.

LG
Von der Fledermaus
16. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von bondage munich am 22.07.18 18:26

Zitat


Ich empfehle industriegebiete am Sontag wenn kein Betrieb ist.


Habe ich früher viel gemacht und war überrascht, wieviel Betrieb da ist.
Wie diese Menschen auf eine gefesselte Frau reagiert hätten, kann ich nicht sagen.

Jedenfalls war schnell klar, dass die *ihre* Tätigkeiten bitteschön ohne Zuschauer durchführen möchten.
17. RE: Wusste nicht wohin

geschrieben von maximilian24 am 22.07.18 21:51

Ich hatte eine vertrauensvolle Herrin der ich die Initiative überließ. Wir fuhren nächtens in ein Industriegebiet wo sie mich (in Latexzwangsjacke) an einem Laternenmast fixiert stehen ließ. Aus massvoller Entfernung beobachtete sie mich wie ich von vorbei kommenden LKW's beleuchtet wurde. Keiner hat bei mir angehalten (sehr wohl aber einer bei meiner Herrin 100 Meter weiter );, hahaha


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