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MS
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keusch im CB6000

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  Rechtssichere Verträge Datum:22.10.03 00:19 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen,

Sicher gibt es im Forum doch auch Leute, die sich etwas mit Jura auskennen.

Meine Frage deshalb: In Sklaven-/KG-Verträgen steht doch meistens/immer, daß dieser Vertrag nicht vor Gericht bestand hat.
Gibt es die Möglichkeit einen Vertrag so zu gestallten, daß er möglichst rechtsicher ist? Was muß geschrieben werden?

Ich denke das interessiert hier viele.

Gruß,
MS
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Why-Not Volljährigkeit geprüft
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  Re: Rechtssichere Verträge Datum:22.10.03 01:17 IP: gespeichert Moderator melden


Ich bin zwar kein Jurist, antworte aber trotzdem mal.

Die ersten Artikel der dt. Verfassung (Die Würde des Menschen ist unantastbar ...) definieren unveräußerliche Menschenrechte, d. h. diese Rechte können nicht durch Verträge eingeschränkt werden. Damit gibt es für Sklavenverträge keine Chance, sie rechtswirksam zu machen. Und das finde ich auch gut so.

Abgesehen davon können auch Verträge, die sich nicht auf die Beschränkung dieser Grundrechte beziehen, unter Umständen als "sittenwidrig" angesehen werden und damit ungültig sein. Z. B. wenn jemand ohne geeignete Gegenleistung sein ganzes Vermögen einem anderen überläßt. Aber da kommt es auf den Einzelfall und Details an.

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  Re: Rechtssichere Verträge Datum:22.10.03 09:33 IP: gespeichert Moderator melden


hallo,
nein, es gibt keinerlei juristische Möglichkeit, sich das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit per Vertrag aberkennen zu lassen.
Die prinzipiell durch Artikel 2 Absatz 1 des GG geschütze Vertragsfreiheit, die die Möglichkeit bietet, Verträge frei zu gestalten ist auf Sklavenverträge nicht anwendbar, da Grundrechte unveräußerlich sind, d.h. nicht rechtlich auszuklammern sind.
Auch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) enthält in Artikel 5 explizit ein Verbot der Sklaverei und würde jedem Sklavenvertrag verhindernd gegenüberstehen.
Verträge, in denen man dem Partner diverse Verfügungsgewalt über die eigenen Person (über das Vermögen weniger...) einräumt, sind in der Regel sittenwidrig und damit ungültig.

Ich schließe mich Why-Not an: das alles ist auch gut so.
ChariSMa

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MS
Erfahrener



keusch im CB6000

Beiträge: 31

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  Re: Rechtssichere Verträge Datum:22.10.03 20:04 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Ihr beiden,

ich bin auch froh, daß es so ist wie es ist. Auf der anderen Seite hätte mich schon interessiert wie weit man gehen kann.

Gruß,
MS
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living_and_laughing
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nimm das Leben nicht zu ernst, denn Du überlebst es doch nicht

Beiträge: 1137

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  Re: Rechtssichere Verträge Datum:22.10.03 22:45 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo MS

es ist wie überall im Leben:

Wo kein Kläger, da kein Richter

und Verträge sind ja immer auch Ehrensache (zumindest für mich) und da brauche ich weder Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter.
Vor Allem wenn Alles schön eindeutig formuliert ist.

LG
stephan
Wir haben zwar alle die gleichen Augen, aber das, was wir sehen, ruft sehr verschiedene Gedanken hervor. (Ernst R. Hauschka)
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