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danijelle Volljährigkeit geprüft
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es gibt viele Menschen die über mich urteilen, aber nur wenige Menschen die mich wirklich kennen (Michael Schumacher)

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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 20:17 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo @all,

auch noch schnell meine 5 Cent hier reinwerfen möchte (in Ausübung meines Berufs-Juristin)

Louisa schnell ihren Lieblings§ rauszieht,

ich sag euch wie das im Fall X ausgeht:

Strafprozeßordnung
>
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)

1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)



§ 153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.



und diesen § gibt es in ganz EU-Land!

freundlichst grüßt

Danijelle




Juristen wissen alles, nur leider selten etwas ganz genau




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Johni Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 20:49 IP: gespeichert Moderator melden


tja, dieser Paragraph is nett. Aber soll der uns sagen, dass wir eigentlich ein zu kleiner Fisch sind?
Johni

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bluevelvet Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 20:59 IP: gespeichert Moderator melden


Genau so habe ich Dani verstanden: Wegen der einen oder anderen in rebus sexualibus etwas zu genauen Geschichte würde keiner von uns gesiebte Luft atmen müssen. Vielleicht wäre jetzt einfach etwas Gelassenheit angesagt. Wir arbeiten die Themen Jugendschutz und Forumsregeln ab und die Stories noch mal durch, dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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xrated Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 21:12 IP: gespeichert Moderator melden


wie auch immer, hab erst mal meine Konsequenzen - Dank Dir Harry - gezogen, und mein Profil etwas neutralisiert (ja ich weiss Lachnummer - weil Johnis Forum super gut von Google archiviert wird - aber besser als nix). Ich mag es überhaupt nit schlafende Hunde zu wecken, und Stress mag ick schon gar nit.

XR
Aller Anfang ist schwer * Und wer Rechtschreib- und Grammatikfehler von mir findet darf sie entweder überlesen oder für sich behalten, da bin ich grosszügig
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Herrin_nadine Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 21:49 IP: gespeichert Moderator melden


bitte keine storys abändern und entschärfen, damit der jugendschutz gewährleistet ist. sondern einen bereich schaffen, der mit einem avs-system geschützt ist oder eine andere sichere art der altersüberprüfung installiert ist. die problemebeiträge dort hin zu verschieben.

das wäre die sauberste und sicherste lösung, damit wir weiter unsere storys in dieser form, art und weise geniessen dürfen.





dominante grüße von
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Roger_Rabbit
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 22:34 IP: gespeichert Moderator melden


Ich habe meine Geschichten unter anderem aus u.a. diesem Grund zurückgezogen, damals schon eine Verschiebung in einen mir unzugänglichen Bereich ausgeschlossen (außer dem I-Net-Zugang zahle ich keinen Penny), weil ich dem aus dem Weg gehen wollte. An anderer Stelle werde ich auch mit den Forumsbetreibern sprechen, um das vorweg zu nehmen.

Ich, für meine Person, habe kein Problem damit, wie ich heiße, wo ich wohne und wie alt ich bin. Meinen Perso würde ich scannen, ein aktuelles Digi-Bild beipacken und mich auf andere Quellen beziehen. Zumindest für folgende Personen, die schon vor einem Jahr oder aktuell hier Bilder veröffentlicht haben, könnte ich bekannt oder ungesehen meine Hand ins Feuer legen (für ihre Volljährigkeit):

Träumerin, Chinolina, Muwililatatus, Schmidtchen, Xrated, SteveN, Billiboy, Berlin-Gum und vielleicht noch einigen mehr.

Das ist zwar rechtlich bestimmt nicht haltbar und wasserfest, aber deshalb ans Bein pinkeln könnte man dem Betreiber nicht. Meine Rechtsauffassung. Schließlich habe ich sie alle (bald alle) einmal in Berlin getroffen.

Auch unsere Frau Staatsanwältin Danijelle oder Bluevelvet würde ich einbeziehen, denn welch 17-jährige(r) schläft schon mit dem StGB unter dem Kopfkissen ein oder kann mir die richtige Kommasetzung nach der Reform der Reform der Ref..... nennen?

Mir fällt noch ein Test ein! Nicht, die Hochzeit von Charles und Diana 1981, sondern der neue Aufnahmetest für Ausländer. Schicke ihn an augenscheinlich volljährige Mitglieder und mache daraus einen Querschnitt, ob 60, 70, 80 oder 90 Prozent für die Aufnahme notwendig sind.
Auf Wiederlesen

Detlev
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 22:45 IP: gespeichert Moderator melden


@R_R

das erstaunt mich jetzt doch etwas. Du wolltest doch endlich klar Fakten haben. Regeln, die eindeutig und gesetzeskonform sind. Wir haben hier deutlich herausgearbeitet, dass jeglich "ich vertrau Dir"-Freundschafts-AVS nicht rechtskräftig sind.
Gerade Dir sollte doch bei Deiner Grundauffassung an einem legalen Ergebnis liegen. Oder habe ich da was missverstanden?

@H_N
Wir werden nicht blind löschen oder verändern. Es wird eine Überarbeitungsphase geben. Der Autor der Geschichten kann frei entscheiden, ob er die Geschichte überarbeitet oder mit einer AVS-Sicherung einverstanden ist. Löschen kann er im Zweifel natürlich auch.
Wenn der Autor nicht mehr erreichbar ist, wird (aus heutiger Sicht) die Geschichte hinter den AVS-Schutz geschoben und bei nur leichten Änderungen eine abgeschwächte Version im öffentlichen Bereich erhalten (ggf. mit Link auf die Vollversion).
Johni

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Roger_Rabbit
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 23:18 IP: gespeichert Moderator melden


> Gerade Dir sollte doch bei Deiner Grundauffassung an einem legalen Ergebnis liegen. Oder habe ich da was missverstanden?

Es läuft doch zwangsläufig auf ein kostenpflichtiges AVS hinaus. Das bin ich aber nicht bereit zu zahlen!!!

Schreibe mir deine Nummer (IM, PM), deine Email-Adr., ich mache beim Lesen ein Digi-Photo und packe auch noch die Zeit mit ins Bild.

Zugegeben, immer noch nicht wasserdicht, aber der Staatsanwalt kann gerne an meiner Tür klingeln -und wenn du es in den nächsten 10 Jahren schon einfordern solltest- ist mein Perso sogar noch aktuell.

Wie gesagt, ich zahle keinen Cent!

Wie schon an anderer Stelle bemängelt, habe ich deine Zugriffsberechtigung auf das Wandgeflüster nicht verstanden. Über die Einzelheiten wollen wir hier nicht diskutieren.

Vielleicht öffnest du dich nun doch etwas mehr und denkst bei solchen Anträgen mal etwas genauer darüber nach. Ein Sohn knipst seinen Vater bestimmt nicht (ich habe keine Kinder), wie er deine Email liest und seinen Perso dabei hochhält.

Ob das nicht schon langsam wieder in die geduldete Zone driftet, weiß ich nicht. Willst du mein Perso-Scann? Willst du mein Pic? Eine Postkarte hin und zurück, ein Anruf, fertig! Ich habe das "Quadrat" voll!
Auf Wiederlesen

Detlev
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Johni Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 23:38 IP: gespeichert Moderator melden


Das Problem ist doch simple. Der Staatsanwalt wird, wenn er sich jemals für so ein Thema interessieren sollte, nicht vor Deiner Tür stehen, sondern vor meiner.

Ob ich einen Perso-Scan erlaube oder alles offenlasse, ist einerlei (zumindestens solange ist nicht gegenteiliges gelesen habe). Die Rechtslage denke ich mir nicht aus, sondern andere. Ich muss sie nur umsetzen.

Ich habe mal über ein Vertrauensnetzwerk gelesen. Aber meines Wissen wurde das nicht anerkannt.
Johni

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oxymoron Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:30.03.06 23:50 IP: gespeichert Moderator melden


An anderer Stelle (SZ) gibt es solch ein Vertrauensnetzwerk. Der "REAL"-Status öffnet einem z.B. den Zugang zu den Zirkeln. Allerdings gibt es außerdem ein AVS, das weitere Bereiche absichert.

oxymoron
Dreiviertel meiner ganzen literarischen Tätigkeit ist überhaupt Korrigieren und Feilen gewesen (Theodor Fontane)
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Fabian
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:02 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
tja, dieser Paragraph is nett. Aber soll der uns sagen, dass wir eigentlich ein zu kleiner Fisch sind?


Ja, so sehe ich es auch. Kein Staatsanwalt wird wegen einer megascharfen, eigentlich nicht jugendfreien Geschichte aktiv. Die haben Wichtigeres zu tun und sind allesamt mit Arbeit überfrachtet. Sie werden erst aktiv, wenn in der Presse (Leserbriefe / Feministinnen / usw.) zu lesen wäre, im KG-Forum gäbe es KINDERpornographie. Vielleicht würden sie auch bei Sodomie-Storys (Zoophilie / Sex mit Hund, Pferd, Schaf, Ziege ...) aktiv werden.

Im Grunde ist es in der Praxis recht einfach:
- Keine Storys, in der Kinder/Jugendliche u. 18 "mitspielen"
- Keine "Tier"-Geschichten (Petplay ist was anderes und ist erlaubt)

Meine Meinung und gut iss

Fabian
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MattBeam Volljährigkeit geprüft
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:09 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Schwierig wird es da schon eher mit dem \"Ich vertraue x, weil ich a vertraue, der dem b vertraut, der dem c vertraut, der wiederum x kennt.\"
Gerry(xxx)


Na, da hat doch jemand tatsächlich verstanden, wie ein "Web of trust" funktioniert. Habe mir die Tage auf der CeBIT glatt sowas machen lassen. Zwei Leute haben sich meinen Perso/Reisepass geschnappt, mir kritisch in die Visage geglotzt und dann doch tatsächlich bestätigt, daß ich tatsächlich derjenige auf dem Formular bin, der seinen Hans-Wilhelm druntergesetzt hat.

Dieses "ich, x, bürge für y, den ich persönlich kenne" sollte eigentlich funktionieren.
Was ist, wenn es nun einen "privaten" Bereich gibt, zu dem nur Mitglieder Zugang haben, denen vertraut wird. Dann sollten dort weder Minderjährige aufkreuzen noch Staatsanwälte (ausser Danijelle natürlich )
So nach dem Motto, "was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss."
Hat ja in der Vergangenheit auch mit dem Wandgeflüster funktioniert. Wenn mich nicht alles täuscht, haben einige Mitglieder das selbst nach über tausend Postings nicht gewußt. (Ok, war gemein, aber nicht bös gemeint Nadine ).

MfG

Matt

P.S.: Schließe mich der Meinung an, daß ich ggf., u.U., vielleicht, in Anbetracht der Dinge, in Abwägung der Fakten, unter besonderer Berücksichtigung der Sachlage und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte eventuell in Erwägung ziehen könnte, mich mit den preislichen Modalitäten eines AVS zu gegebener Zeit näher zu befassen.



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MattBeam Volljährigkeit geprüft
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NOKEYa - connecting couple

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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:22 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Genau so habe ich Dani verstanden: ... würde keiner von uns gesiebte Luft atmen müssen. ...Meint
Blue


Hallo bluevelvet !

Dein Wort in Gottes Ohr. Aus eigener Erfahrung weiss ich, daß bei Geringfügigkeit die Gerichte schnell einen Schrieb schicken in dem sinngemäß steht "...bla bla bla .... kein öffentliches Interesse ... Gericht freihalten ... für mittlere und schwere Kriminalität ... im Wiederholungsfall keine Milde ... bla bla ... Einstellung ... Kosten des Verfahrens ..."

Ich würde aber aus folgenden Gründen darauf nicht spekulieren:
1. Unser Thema ist "abartig" genug, um im Falle eines konkreten Anlasses von der Presse als "Sau durchs Dorf" gejagt zu werden.
2. Es gibt genug RA-Kanzleien, die sich einen Ast abfreuen, Foren abzumahen/zu verklagen oder sonstwie Unfrieden zu stiften. Je mehr Publicity desto besser.
3. Es Staatsanwälte/-innen gibt, die gerne auch mal ein Exempel statuieren möchten.
4. Manche davon sicher denken, "lieber ein kleiner Fisch als mit leeren Händen dastehen".

...

MfG
Matt


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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:27 IP: gespeichert Moderator melden


Also generell die Stories zu checken, ob sie clean sind, darüber sind wir uns doch alle einig.

Jetzt geht es nur um die vielleicht 20 Geschichten die unklar sind. Und für die richten wir ein AVS ein, auf welcher Basis das auch immer laufen mag.

Damit ist doch schon der erste Schritt klar, oder nicht?
Johni

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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:34 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Damit ist doch schon der erste Schritt klar, oder nicht?


Yepp !

Und natürlich auch der nullte Schritt. Eine Auflistung aller Stories, storyartigen Beiträge in EINEM Posting, so daß man anschließend abhaken kann, was in´s Töpfchen und was in´s Kröpfchen kommt.

Eine Art Volkzählung, Inventur, ...

MfG
Matt


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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:38 IP: gespeichert Moderator melden


ich sags Euch, das wird ne Scheißarbeit.
Johni

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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 00:56 IP: gespeichert Moderator melden


johni das glaub ich dir.

wenn die einrichtung von avs-systemen für den forumsbetreiber nichts oder wenig kostet, ich habe da keine erfahrung darin, möchte ich den vorschlag machen, mehrere systeme anzubieten.
ich zum beispiel, wie schon erwähnt bin schon bei x-access angemeldet, der andere bei x-check, der nächste beim system xyx usw.

zweck vorgehensweise würde ich abchecken welches sind die günstigsten systeme sind oder ist noch ein anerkanntes kostenloses system dabei. die würde ich dann anbieten oder in einer umfrage die meistgenannten nehmen, da könnte ich mir 4 bis 6 anbieter vorstellen, wenn es von den kosten machbar ist.

eine andere zusätzliche möglichkeit um das alter zu überprüfen wäre, bei usertreffen oder stammtischen wenn ein staffmember oder mod anwesend ist, daß er durch das überprüfen des personalausweises und gesichtskontrolle bestätigen kann, daß dieser nick volljährig ist. durch diese bestätigung kann dann die freischaltung für den geschützten bereich erfolgen.

diese möglichkeit könnten dann die wählen wo keinen cent für ein avs-system ausgeben wollen uns sich lieber bei einem treffen outen wollen.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Herrin_nadine am 31.03.06 um 00:59 geändert


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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 01:13 IP: gespeichert Moderator melden


Herrin-Nadine,

ich lade dich schon jetzt zu Altersüberprüfung herzlich ein.
Bring bitte etwas Nudelsalat mit.

Weitere Kosten entstehen nicht.

In Vorfreude auf dein erscheinen,

mfg
Sarah
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 01:57 IP: gespeichert Moderator melden


Also ein paar AVS sind ja im Forum schon vorbereitet und können wohl auch mittelfristig scharfgeschaltet werden. Aber da kann man bestimmt noch weitere hinzufügen.

Gesichtskontrolle ist sicherlich interessant. Wenn ich mal ausgehe, dass sich von den 10.000 User vielleicht 30 persönlich kennen, ist das keine Alternative.
Johni

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Roger_Rabbit
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  RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel Datum:31.03.06 02:15 IP: gespeichert Moderator melden


Es ist doch so einfach...

Harry Tasker schreibt mir seine Nummer, ich meine zurück. Auf einmal sehe ich, xxxx- im Display und schon .... Zu ungewöhnlicher Zeit, aber vor wenigen Minuten online und mir eine Nachricht geschickt (fragt nicht, wie lange das Ferngespräch in die Schweiz gedauert hat, oder umgekehrt). Ich darf Harry jederzeit anrufen oder eine SMS hinterlassen. Er ist auch tagsüber erreichbar (was man von den Obrigen erwartet.)

Mit xxx stehe ich im Kontakt. Finde ich anstößigte Berichte, kann ich ihn/sie sofoert informieren.

Xxx ist jederzeit für mich erreichbasr.

Ich frage mich, warum sich auch nicht der Rest gegen Spam, gegen Verstöße, gegen gezielte Angriffe so abschottet, wie ich es bereits vorschlug? Die4nstplan hin, Schichtarbeiter her, bitte einmal die Punkte in techn. Problemen abarbeiten (wenistens beantworten).

@Johni

Theoretisch hätte ich mich angeboten. Nach deinem Nchtstun in letzter Zeit, diversen Unstimmigkeiten in den letzten Jahren und der allg. Zurückhaltung nehme ich davon Abstand.

> Gesichtskontrolle ist sicherlich interessant.

Das neue Fenster ist immer so schnell weg.... Was steht da?
Der neue Beitrag wird von den Moderatoren überprüft und freigeschaltet? oder so ähnlich?

Ja wie? Ja wo?
Ich will nicht sagen, daß jeder administrativer User jede Geschichte lesen muß (um die geht es ja hauptsächlich), aber Stammschreiber wissen das doch schon.

Anmerkung von LordGrey:
R_R: Nicht mit Schmerzmitteldröhnung und übermüdet schreiben.

Harry Tasker: Wieso verwechseln mich die Leute immer mit dir? Hab ich mir den falschen Nick zugelegt?

An alle anderen: Natürlich hat R_R mit mir telefoniert, aber leider war er gestern wegen Schmerzmittel und Schlafentzug wohl etwas unkonzentriert. Wir haben auch um 1 in der Früh telefoniert, da sind Geistige Aussetzer ja nicht auszuschliessen. Sorry für das Missverständniss.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von LordGrey am 31.03.06 um 13:46 geändert
Auf Wiederlesen

Detlev
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