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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:21.08.07 23:15 IP: gespeichert Moderator melden


IANAL (das bezieht sich nicht auf meine Sexualpraktiken sondern steht für I Am Not A Lawyer)

(Zynismus an)Ich bin jederzeit dafür, problematische Wörter hier im Forum zu maskieren. Schwierig ist aber m. E. hierbei die Semantikanalyse. Ich erinnere nur an einen zuckenden Pantherpenis, der mir / der Forumssoftware mal unterlaufen ist... .
Um derlei (ggf. natürlich überaus amüsanten) Verbalverwirrungen vorzubeugen votiere ich hiermit für eine syntaktische Ersetzung jedes Wortes durch seinen MD5-Hash.

Das dürfte (auch wenn MD5 mittlerweile eher als kryptographisch schwach gilt) zuverlässig vor Rechtsanwälten und ähnlichen 9d776474673fb260625f16353892470f schützen.

Dummerweise erschwert es die Lesbarkeit etwas, aber das kann der Enthusiast ja wohl hinnehmen, oder?(Zynismus aus)

Ansonsten sehe ich als "Aussenbeobachter" und reiner Nutznießer für das Forum 3 (sinnvolle) Möglichkeiten, sich selbst (das Forum incl. des / der Betreiber) sowie die Teilnehmer zu schützen.

Die erste Möglichkeit wäre, die Ganzen derartigen Diskussionen in einen geschlossenen Bereich zu verlegen. Dieser Trend bei anderen ist ganz klar da... ich "sehe" immer weniger auch nur entfernt interessante (Stichwort §202c StgB) Foren oder Blogs, deren Artikel ohne Registrierung möglich sind. Soweit ich mich zurückerinnere gab es hier eine ähnliche Diskussion schonmal über P*rn*graph1e und offenbar hat Johni den Mut gehabt, das Forum offen zu lassen. Hut ab. Hätte ich nicht, muss ich gestehen.

Die zweite Möglichkeit wäre tatsächlich eine verschärfte automatisierte Kontrolle, was geschrieben wird. Aber mal ehrlich, diese "search-and-replace"-Filter laufen 1. hinter der Realität her (jetzt könnte Johni jedes "Ne0steel" durch "N*****" ersetzen, vorher wäre er vermutlich trotz der S****-Geschichte nicht auf die Idee gekommen, dass das "sein muss"), 2. ist IMO sowas besch***en zu administrieren und 3., wenn man dadurch "political correctness" erzeugen will, dann grenzt das ganze tatsächlich an meinen Vorschlag mit dem MD5 von oben, das Ergebnis ist nämlich allenfalls komisch, im Normalfall eher unleserlich.

Die letzte Möglichkeit wäre eine "menschliche Redaktionierung" (Johni oder andere Mods segnen Beiträge ab, eh sie erscheinen) der Beiträge. Das wäre vielleicht sogar bei dem Volumen, das hier aufläuft theoretisch denkbar, würde aber die Interaktivität des Forums stark behindern und wäre natürlich für die bedauernswerten Mods mit einem wüsten Aufwand verbunden.

Schlussbemerkung(en):
@Gerryxxx, ich fühle mit dir, auch wenn ich den ursprünglichen Artikel nicht gelesen habe, weil mich ehrlichgesagt K...(darf ich das noch schreiben oder verletzte ich Markenrechte?)...Gs kaum interessieren. Du bist mir als wohlüberlegt und fundiert Schreibender bekannt und ich glaube nicht, dass du derartige Post verdient hast.
Dieser ganze Vorgang dürfte damit in der Tat für eher so geschäftsschädigend sein, dass ich den ganzen Vorgang als unüberlegte Einzeltat eines betrachten würde und davon ausgehen würde, dass sich das Ganze im Sand verläuft.

@Johni: was mich tatsächlich besorgt stimmt, ist offenbar das Anerkenntnis seitens , dass du "unberührbar" (im positiven Sinne, als Betreiber der vermutlich größten potentiellen "Usergroup") bist, während gegenüber einem anderen Forumsmitglied die große Einschüchterungstaktik(TM) gefahren wird.
Dieses Vorgehen, das ohne Gerryxxxs Offenheit nicht aufgefallen wäre, betrachte ich menschlich als sehr bedenklich.

@Johni/gerryxxx: Woher hatte der Rechtsanwalt eigentlich Gerryxxxs-Adresse / Namen? Ich weiss, dass lt. header der Artikel hier im Forum die IP-Adressen geloggt werden. Unter welchen Bedingungen werden diese herausgegeben?

Und das ist ja erst die erste Stufe... erinnere ich mich so verkehrt, wenn die ISPs die Verbindungsdaten (wer hat wann welche IP Adresse gehabt) auch nur auf Nachfrage von Ermittlungsbehörden herausgeben dürfen?

Aber vielleicht bin ich ja auch einfach nur zu paranoid und Gerryxxx hat auf eine PN des Anwalts "Könnten sie mir ihren echten Namen und Adresse mitteilen, damit ich ihnen ´ne Abmahnung schicken kann?" geantwortet...
Oder (echte Paranoia) der Anwalt hat Verbindungen zur NSA...


Butterfly

Edit: Da hat die böse Forensoftware doch meine Zynismustags weggeschluckt!

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Butterfly am 21.08.07 um 23:18 geändert
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oldpassion
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:21.08.07 23:29 IP: gespeichert Moderator melden


@ butterfly

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil gegen den Provider mit dem großen T hätte Johni wohl die IP Adresse herausgeben müssen und der Provider hätte die IP Adresse dann dem Nutzer zuordnen müssen. In diesem erwähnten Urteil ging es darum, dass auch Private, deren Rechte angeblich verletzt sein sollen, die Zuordnung verlangen können und nicht nur Strafverfolgungsbehörden.

Ob das aber hier so war weis ich nicht. Vielleicht wollen uns auch die Geheimdienste unterwandern und mit unserem know-how alle Regimegegner auf unsere KG-Art gefügig machen…


[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von oldpassion am 21.08.07 um 23:30 geändert
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 00:33 IP: gespeichert Moderator melden


@oldpassion

Zitat
Nach dem kürzlich ergangenen Urteil gegen den Provider mit dem großen T hätte Johni wohl die IP Adresse herausgeben müssen und der Provider hätte die IP Adresse dann dem Nutzer zuordnen müssen. In diesem erwähnten Urteil ging es darum, dass auch Private, deren Rechte angeblich verletzt sein sollen, die Zuordnung verlangen können und nicht nur Strafverfolgungsbehörden.

Interessant. Bei (nicht gewerblichen) Urheberrechtsverletzungen scheint es derzeit eher in die andere Richtung zu gehen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 (Interessant ist insbesondere der dritte Absatz.)

Der Gesamtkontext ist natürlich ein anderer. Aber ich könnte mir vorstellen, daß die dort genannte Verhältnismäßigkeitsabwägung auch im vorliegenden "Fall" eine Ermittlung verhindern würde.

Die Weitergabe ohne richterliche Anordnung - von der Du auch nicht sprachst, da Du ja ein Urteil erwähntest - dürfte ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz darstellen, ist Diensteanbietern also eher nicht zu empfehlen. (Wenn ein Richter - nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter - die Weitergabe an Dritte entscheidet, ist das natürlich etwas anderes.)

Zum obengenannten Link gibt es übrigens noch eine weitere, interessante Meldung, die jene Entscheidung nicht als Einzelfall erscheinen läßt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693

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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 07:57 IP: gespeichert Moderator melden


@gerryxxx: ok, das wäre eine Erklärung... wobei _ich_ mich nicht erinnern würde, wer vor 7-8 Jahren etwas bei mir gekauft hat und was er damals so nebenbei erzählt hat...

@Johni: kannst du bestätigen, dass da nichts "offiziales" gelaufen ist?
Aber jetzt mal, um meine Paranoia zu beruhigen: Ab wann würdest du (IP) Adressen / Serverlogs rausgeben? Wenn du eine eMail mit einer Nachfrage bekommst? Wenn du einen offiziellen Brief eines Unternehmens / Interessenverbandes bekommst? Wenn ein Rechtsanwalt dir böse Dinge androht? Wenn die Staatsanwaltschaft deine Server beschlagnahmt? Wenn du nach Guantanamo "exportiert" wirst?

Würdest du den Betroffenen davon in Kenntnis setzen (wenn du nicht in Guantanomo bist, dort sind angeblich Internetzugänge dünn gesäht)?
"Lieber xyz, neulich stand (wer auch immer) bei mir vor der Tür und wollten deine IP Adresse haben, also sieh zu, dass du dir ein One-Way-Ticket nach Argentinien besorgst..."


Scheinbar gibt es ja eben hier auch keinerlei Rechtssicherheit sondern die Gesetze sind so weit gefasst, dass sie nach Lust und Laune ausgelegt werden können und die Gerichte schaffen dann Präzedenzfälle... Gummiparagraphen halt. Ich frage mich echt, was das Ziel davon ist (auch der von mir angesprochene "Hackerparagraph"). Das das Internet eine "Gegend" ist, die gesetzlich schwer in den Griff zu bekommen ist, ist mir klar. Aber so wie das derzeit gehandhabt wird, geht das eher in die Richtung: "Schüchtern wir mal die Internetnutzer kräftig ein, dann werden die sich schön ordentlich verhalten..."

Habe mir mal sagen lassen, dass man bei einem Unfall auf der Autobahn, wenn man schneller als 130 (Richtgeschwindigkeit) gefahren ist, vor Gericht dann quasi automatisch eine Mitschuld bekommt. Bananenrepublik halt.
Sowas entbehrt doch jeglicher Logik. Ich kann nicht auf der einen Seite jemandem erlauben so schnell zu fahren wie die Karre halt läuft, auf der anderen Seite seine Schuld an einem Unfall davon abhängig machen, wie schnell er war?

@oldpassion: ohne jetzt Zitate hervorzerren zu wollen / können , hatte ich aus den diversen Newstickern auch eher den Eindruck, dass die von Why-Not genannte Richtung die "modernere" ist und tatsächlich die Polizei? ein Richter? Staatsanwalt? ein berechtigtes Interesse sehen muss und entsprechend die Auskunft vom ISP verlangen muss.
In dem einen von Why-Not angegebenen Heise Artikel sollte man vor allem beachten, dass das GERICHT der STAATSANWALTSCHAFT die Ermittlung wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt hat.

Und bei einer Abmahnerei wie im vorliegenden Fall ist doch soweit ich das verstehe, nur der abmahnende Anwalt involvirert, oder?

Wobei das ja wie gesagt zwei Ebenen sind: erst muss ich den Forumsbetreiber dazu bekommen, mir ´ne IP und ein genaues Datum/Uhrzeit zu geben, dann einen ISP, mir dazu die Verbindungsdaten.
Beides muss eintreffen und auf beiden Ebenen finde ich das reichlich dubios, vor allem, wenn im vorliegenden "Fall" sowas gelaufen sein sollte.

Zumindest auf der ersten Ebene sollte Johni Klärung verschaffen können.
(Oh je, hoffentlich bekomme ich jetzt keine Abmahnung, weil ich hier wild rumspekuliere und damit "Geschäftsinteressen" des Forums verletzen könnte... SCNR)

Schönen Gruß
Butterfly

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Butterfly am 22.08.07 um 08:00 geändert
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Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung.

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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 08:13 IP: gespeichert Moderator melden


Mit seiner obigen Erklärung hat Gerry nicht nur juristische Einsicht, sondern auch menschliche Größe gezeigt.

Wir werden sehen, ob sich letztere auch bei der Firma N. und ihrem RA finden lässt, d. h. die nunmehr gegenstandslos gewordene Abmahnung offiziell zurückgezogen wird.

Bluevelvet

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von bluevelvet am 22.08.07 um 08:20 geändert
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 08:55 IP: gespeichert Moderator melden


@ whynot

Du musst unterscheiden zwischen 2 Rechtsbeziehungen:

I. Forenbetreiber / Staat (z.B. Staatsanwaltschaft usw.)

Hier muss tatsächlich ein richterlicher Beschluss vorliegen und es darf sonst wegen dem Fernmeldegeheimnis nichts herausgegeben werden.


II. Forenbetreiber / „angebliches Opfer von Rechtsverletzungen“

Hier hat das angebliche Opfer einen Anspruch auf Benennung der Identität des Übeltäters, wenn sich der Forenbetreiber nicht selbst die Verantwortung übernehmen will. Hierzu muss kein Richter eingeschaltet werden. (Wenn sich ein Forenbetreiber darauf berufen würde hätte er zumindest die Gerichtskosten am Hals).

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060064.htm (siehe Leitsatz Nr.

Das Urteil trifft auf den hier vorliegenden Fall sehr gut zu. Mit dem Unterschied, dass es sich (weil keine Wertung sondern Tatsachenbehauptung) nicht um Beleidigung sondern üble Nachrede handelt.
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oldpassion
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 10:53 IP: gespeichert Moderator melden


@ gerry: Ne Gerry, sowas habe ich weder direkt noch indirekt behauptet.

ich schrieb über "angebliches Opfer von Rechtsverletzungen".

Und diese Rechtsverletzung behauptet Neosteel ja in diesem Fall schliesslich.

Bezüglich Produktionsart:
Ich habe Dir Gerry meine juristische Meinung bereits per persönlicher Nachricht mitgeteilt und auch gesagt, dass ich mit dem Anwalt von Neosteel da sicher nicht einer Meinung bin. Bezüglich den Einzelheiten möchte ich es auf dem persönlichen Wege belassen.

Gruß Oldpassion

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von oldpassion am 22.08.07 um 11:03 geändert
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:22.08.07 20:35 IP: gespeichert Moderator melden


@oldpassion

Zum konkreten Fall dürfte (im Moment) alles gesagt sein, auch wenn ich neugierig bin, wie sich das weiterentwickelt.

Bei der grundsätzlichen Rechtsbewertung ist mir allerdings noch einiges unklar. Ich denke, daß das nicht nur für mich interessant sein könnte.

Zitat
I. Forenbetreiber / Staat (z.B. Staatsanwaltschaft usw.)

Hier muss tatsächlich ein richterlicher Beschluss vorliegen und es darf sonst wegen dem Fernmeldegeheimnis nichts herausgegeben werden.


II. Forenbetreiber / „angebliches Opfer von Rechtsverletzungen“

Hier hat das angebliche Opfer einen Anspruch auf Benennung der Identität des Übeltäters, wenn sich der Forenbetreiber nicht selbst die Verantwortung übernehmen will. Hierzu muss kein Richter eingeschaltet werden. (Wenn sich ein Forenbetreiber darauf berufen würde hätte er zumindest die Gerichtskosten am Hals).

Wenn das so ist, müßte doch auch die Musik- und Filmindustrie ein Auskunftsrecht gegenüber den Telekom-Providern haben. Das hat sie (bislang) aber nicht. Und das Fernmeldegeheimnis ist auch kein ausschließliches Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Würde ich als Privatmann das Telefon meines Nachbarn abhören, hätte ich mich damit strafbar gemacht (wg. Verletzung des Fernmeldegeheimnisses).

Zitat
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060064.htm (siehe Leitsatz Nr.

In Satz 8 ist von einem Unterlassungsanspruch die Rede, also davon, daß eine bekannt gewordene Rechtsverletzung beseitigt werden muß.

Darauf gründet sich im dort aufgeführten Urteil auch die Pflicht zur Kostenübernahme der Abmahnung, nämlich, daß die Beklagte auf den Beitrag antwortete (ihn also zur Kenntnis nahm), die Rechtsverletzung aber nicht beendete, so daß die Abmahnung nötig wurde.

Die anderen sieben Leitsätze (der Redaktion) sprechen nach meinem Verständnis für eine eher starke Position der Meinungsfreiheit.

Why-Not

PS: Falls das juristische Fachgesimpel (oldpassion=fach, ich=simpel ) als störend empfunden wird, setze ich die Diskussion auch gerne per PN oder im Offtopic-Board fort (solange oldpassion mitdiskutieren möchte).
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oldpassion
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:23.08.07 01:37 IP: gespeichert Moderator melden


@why-not

Erstmal vielen Dank für die Blumen. Auch wenn ich mit dem Fach gut leben kann, gestatte ich Dir das Simpel nicht. Wer so tolle Geschichten schreibt wie Du hat jedes Anrecht auf die Bezeichnung Simpel verwirkt!

Why-not Du mischst gerade Äpfel und Birnen zusammen. Ich kann da jetzt auch nicht auf alles Sachen im Detail eingehen, die Du angesprochen hast… Aber hier möchte ich mal zusammenfassen, wie ich das von mir angeführte Urteil verstehe...

Letztendlich ist es so, dass ein Forenbetreiber dafür verantwortlich ist, dass auf seinen Seiten nichts steht, was die Rechte Dritter verletzt. Da aber in einem Forum jeder einfach mal schreiben kann, muss der Forenbetreiber vom Grundsatz her immer erst darauf hingewiesen werden, dass der Dritte das weghaben möchte. Erst wenn der Forenbetreiber darauf nicht reagiert, kann man gegen ihn mit erfolgsaussichten vorgehen.

Jetzt ist das Problem, wie sich ein Forenbetreiber da verhält. Theoretisch hat er 2 Möglichkeiten:

a) Er übernimmt die eigene Verantwortung für alles was auf seinen Seiten steht, auch wenn es von Dritten stammt… (Aber wer stellt sich schon gerne in die Schusslinie und geht alle Risiken ein)

b) Er löscht was gerügt wurde und teilt die Identität (soweit bekannt) auf verlangen mit. Dann können sich die streiten, die ja eigentlich die Gegner sind (Poster und angeblich in seinen Rechten Verletzter).
Wenn da erhebliche Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Rechte eines Dritten bestehen, sollte da auch keine Geheimhaltungspflicht bestehen (aber damit habe ich mich nicht genau beschäftigt)

Es gäbe aber auch noch andere, Möglichkeiten die Identität herauszubekommen, aber lassen wir das, sonst wird es noch unübersichtlicher…

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von oldpassion am 23.08.07 um 01:40 geändert
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:23.08.07 05:57 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Es gäbe aber auch noch andere, Möglichkeiten die Identität herauszubekommen, aber lassen wir das, sonst wird es noch unübersichtlicher…


... genau hier wird es aber nach meinem Geschmack interessant, es sei denn, du sprichst von sonstigen "Recherchemöglichkeiten", so wie das, was Gerryxxx angesprochen hat oder "massives googlen" nach dem Usernamen.

Aber all das setzt ein (bezüglich Privatsphäre) Fehlverhalten des Users voraus.

Und dann gibt es natürlich noch den (nicht notwendigerweise Bundes-)Trojaner / Keylogger-Ansatz. Aber es ist geschätzt schwierig für einen Anwalt, hier an die passenden Daten zu bekommen.
Und auch dies setzt ein "Fehlverhalten" des Users voraus, diesmal in Bezug auf die Sicherheit seines Rechners.

Sonst fällt mir, abseits davon, auf den Forenbetreiber zuzugehen nicht viel ein.

zu deinen a und b-Punkten stimme ich dir zu, das entspricht auch dem, wie ihc das verstehe. Die Frage ist allerdings, ob der b-Punkt impliziert, dass der Forenbetreiber die gerügten Dinge nicht nur löscht, sondern auch die IP rausgibt. Ich schätze mal, er _kann_ das machen. Aber _muss_ er es?

Schönen Gruß
Butterfly
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:23.08.07 21:40 IP: gespeichert Moderator melden


Huch das schmeist aber ganz schön wellen. Also ich für meinen Teil halte Still halten für die Flalsche taktik.
Wer kämpft kann zwar verlieren aber wer nicht kämpft hat schon verloren.

Daher offeriere ich (war schon immer ein Querulant)
für den Fall eines Rechtsstreits 15 Euro als Spende - damit was dahintersteht.
Zudem hätte ich gerne mal eine Kopie des Strittigen Textes - damit ich mir eine Meinung bilden kann. Da gibts bestimmt noch irgendwo ne Kopie oder nen Log von.

Kämpferische grüße
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:23.08.07 22:30 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Die Frage ist allerdings, ob der b-Punkt impliziert, dass der Forenbetreiber die gerügten Dinge nicht nur löscht, sondern auch die IP rausgibt. Ich schätze mal, er _kann_ das machen. Aber _muss_ er es?

Das ist der Punkt, bei dem ich ebenfalls ein anderes Verständnis habe. Deswegen habe ich mich gerade mal in die Gesetze für Telekommunikation (TKG) und Telemedien (TMG) hineingewühlt und abschließend auch noch einen kurzen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geworfen.

Nach den mir bisher bekannten Urteilen zur Haftung in Foren ist das Telemediengesetz (TMG) anzuwenden. Darin ist auch das Haftungsprivileg für fremde Inhalte definiert.

Zitat
§ 10 Speicherung von Informationen Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


In § 7 des TMG steht, daß auch das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 des TGK anwendbar ist:

Zitat
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.


Zitat
§ 88 Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.


===> insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht.

Neben den für Erbringung der Leistung und Abrechung genannten Kenntnisnahme- und Weitergabe-Erlaubnissen des TGK sind mir nur die §§ 100a, 100b, 100c, 100g, 100h und 100i der Strafprozessordnung "bekannt", die eine Weitergabe nicht nur erlauben, sondern sogar erzwingen. Diese beziehen sich allerdings auf schwere Straftaten und beinhalten (§100b) eine richterliche Anordnung bzw. in Ausnahmefällen eine der Staatsanwaltschaft.

Nach meiner laienhaften Sicht der Dinge macht sich ein Forenbetreiber wahrscheinlich strafbar, wenn er IP-Verbindungsdaten "einfach so" herausgibt. Wenn er "problematische" Inhalte nach Kenntnis nicht unverzüglich löscht, verliert er allerdings sein Haftungsprivileg (s. o.).

Aber vielleicht gibt es ja noch weitere Rechtsvorschriften, die einem Betreiber erlauben oder auferlegen, per Fernmeldegeheimnis geschützte Daten herauszugeben.

Bei anderen Daten (wie Name, Anschrift, EMail-Adresse?, ...) dürften, falls diese dem Betreiber bekannt sind, die Weitergabeverbote nach §88 TGK nicht anwendbar sein. Hier ist eher das Datenschutzgesetz zuständig. Nach § 4c, Absatz (1), Nr. 4 ist die Weitergabe personenbezogener Daten zulässig, wenn "... die Übermittlung für die Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor Gericht erforderlich ist, ...".

(Soweit meine Kurzrecherche zu TKG, TMG und BDSG.)

Kennt jemand einen EMail-Provider auf den Kaiman-Inseln?

Why-Not

Nachtrag:

Mir kam eben noch die Überlegung, daß die personenbezogenen Daten ja Identifizierungsmerkmale des Kommunikationsteilnehmers und damit Bestandteil des Kommunikationsvorgangs sind und damit eventuell doch unter § 88 TGK fallen könnten. Aber ich fürchte, für diese Bewertung fehlt mir die Qualifikation.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Why-Not am 23.08.07 um 22:59 geändert
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:23.08.07 22:41 IP: gespeichert Moderator melden


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Auch ich bedanke mich für den Strauß.

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Girgl
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:24.08.07 10:17 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
In diesem Sinne denke ich, dass sich hiermit der unsinnige Rechtsstreit erübrigt hat.



Er hat zumindestens für ein paar Tage, dass Sommerloch gefüllt


Freundliche Grüße


Girgl
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Miauzi
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Berlin


Und nun sind wir wie die geworden, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben

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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:24.08.07 10:35 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Cream,

Zitat

Wir sind soweit, dass Fachkräfte aus Osteuropa zu uns kommen sollen, das sagt alles über Osteuropa und die Globalisierung.


Zu besten staatssozialistischen Zeiten waren über 50% der amerikanischen Uni-Proofs für Mathematik Russen!!!

Mein eigener Onkel (angeheiratet) stammt aus der SU und ist vom Beruf Ing.

Sehr zum Verdruss der westlichen Welt war der erste Mensch im All ein Russe

Aber man darf eines nicht verdenken - die östliche Technik-Philosophie ist komplett anders gewesen als die westliche.

Hier mal ein Beispiel für die unterschiedliche "Denke":
Um einen elektrischen Rasierer unter den Bedingungen der Schwerelosigkeit zum Funktionieren zu bringen - hat die Nasa Unsummen (6- oder 7-stellig) ausgegeben.
Da waren sie dann ganz stolz drauf!!
Die "Russen" haben so etwas nicht gemacht - warum auch...
..die haben Rasierschaum aus der Dose und feuchte Handtücher verwendet!
Kosten pro Raumflug -> keine 100 Euro!!

Allerdings darf man auch nicht verschweigen - dass es immer 2 "Bereich" in der Industrie gab:
Raumfahrt und Militär haben sich die Rosinen herausgepickt - den Rest bekam der normale Sektor.
Schlendrian war da an der Tagesordnung.

In den "Bruderstaaten" war dies in abgeschwächter Form ebenso...

Aber!!
Inzwischen sind gut 20 Jahre ins Land gegangen. Viele westliche Firmen sind mit grossem Hurra in den Osten gezogen -> vor allem die niedrigen Löhne haben sie angezogen.
Etliche sind mit eingezogenem Schwanz zurück gekommen...

Einige haben durchgehalten und andere sind in einer zweiten und dritten "Welle" dazu gestossen.
Inzwischen können die "dort" es genauso gut wie "hier"!

Nun will man aber seit heute die "preiswerten" Fachkräfte aus dem Osten!

Die erste "Greencard"-Aktion unter Herrn Schröder sollte keine "EDV-Inder" ins Land bringen - sondern zielte klar auf die IT-Spezis in Osteuropa ab.
Denn die Inder hatten da nicht viel Lust - zu den "Kartoffel-Essern" zu fahren
Jep - die sind so gut - die können es sich aussuchen!!

Die Osteuropäer möchte man nicht nur - weil sie mindestens ähnlich qualifiziert sind - nö - die sind auch deutlich "preisgünstiger"!!

Im Gesundheitswesen würden inzwischen etliche Krankenhäuser ohne diese Billiglohn-Kräfte z.B. aus Bulgarien nicht mehr funktionieren!

Halte ich das für schlecht!
Nö - wenn diese Menschen hier das GLEICHE Geld bekommen würden - wie ihre deutschen Kollegen!
Aber dann könnte man ja auch gleich diese einstellen...*nachdenk*
..oder liegen wir in der Pisa-Studie schon hinter Bulgarien oder Rumänien zurück *ängstlich nachfrag*

Und hier liegt für mich eine viel grössere Gefahr!
Klar haben wir einen verheerenden Bildungsnotstand in D-Land!!
Aber die Taktik der Industrie ist klar:
Anstatt auf ihre Steuergeschenke zu verzichten - die dann zweckgebunden in die Schulbildung UND in Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze gesteckt werden könnte oder endlich bei Nichtausbildung von Lehrlingen in einen entsprechenden Fond einzuzahlen - schreien sie nach ausländischen qualifizierten Arbeitskräften!!

Klar - steigert ja noch mehr den Gewinn - braucht man ja nicht so viel Gehalt zu zahlen und man braucht sich noch weniger einen Kopf zu machen über die Ausbildung hierzulande...

Miauzi
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:28.08.07 19:49 IP: gespeichert Moderator melden


Heise-News: OLG Koblenz stärkt Meinungsfreiheit in Internetforen

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Why-Not am 28.08.07 um 19:50 geändert
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Wenn alle wüßten sie wollen,gäbe es keinen mehr der ihnen etwas beibringen könnte

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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:28.08.07 23:46 IP: gespeichert Moderator melden


Endlich.

Schön mal sowas zu lesen. Danke dir für den

Hinweis,und ich hoffe,daß sich Firmen

in Zukunft vorher überlegen was sie tun.

Optimistisch bin ich da allerdings weniger.

NachVollmondGrüße,


Black Panter

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von bluevelvet am 29.08.07 um 05:07 geändert
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oldpassion
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:17.09.07 23:08 IP: gespeichert Moderator melden


Aktuelle Anmerkung zu dem Thema:

Gerade habe ich bei RTL Extra einen Bericht über eine Urlauberin gesehen, welche bei Holidaycheck ihr Urlaubshotel bewertet hatte.

Die Bewertung bestand aus einem längeren Bericht in welchem auch Tatsachenbehauptungen enthalten waren (keine Eierbecher beim Frühstück, verbranntes Essen, Bars in der Hotelanlage waren nicht geöffnet).

Die Urlauberin wurde vom Anwalt des Hotelbetreibers angeschrieben mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Urlauberin kam dem nicht nach und wurde vor Gericht verklagt. Es wurde in dem Bericht von den Anwälten der Parteien darauf hingeweisen, dass jemand der Tatsachenbehauptungen aufstellt diese auch beweisen muss.

In diesem Fall hat der Hotelier wohl aufgrund der Presseanwesenheit seine Klage zurückgezogen. Da die Urlauberin aber keine Beweise für die Tatsachenbehauptungen hatte, wäre sie wohl vor Gericht unterlegen.

Gruß Oldpassion
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Miauzi
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Und nun sind wir wie die geworden, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben

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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:18.09.07 11:24 IP: gespeichert Moderator melden


Eben,

deswegen immer die nicht vorhandenen Eierbecher fotografieren!!

Tja - wohin Anwälte eine Wirtschaft treiben können - kann man ja in den USA sehen -> Produkthaftungs klagen!

Viel Spass in dieser Welt
Miauzi
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  RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL Datum:18.09.07 12:11 IP: gespeichert Moderator melden


Vielfach wird inzwischen versucht, durch anwaltliche und sonstige, juristisch klingende Schreiben einzuschüchtern, unabhängig davon, ob die behauptete Rechtsmeinung einer richterlichen Überprüfung standhalten würde. (Einen interessanten Artikel hierzu gibt es in der aktuellen ct.)

Auch auf das rechtskonforme Verhalten bekannter, vermeintlich seriöser Unternehmen kann man nicht mehr grundsätzlich vertrauen.

Eine Rechtsschutzversicherung, die einem ggf. auch selbst das Klagen ermöglicht, ist meiner Erfahrung nach inzwischen sehr zu empfehlen.

Why-Not
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