Restriktive Foren
Das Forum für Keuschheitsgürtel, Fetisch & Bondage

HomeRegistrierenHilfeLogout
Willkommen Gast

Live Diskutieren in unseren KGforum-Chatraum(Rocketchat)
  Restriktive Foren
  Philosophie-Ecke (Moderatoren: private_lock)
  Legaler sklavenvertrag?
Thema löschen Druckversion des Themas
Antwort schreiben Bei Antworten benachrichtigen
 Autor Eintrag
conny
Story-Writer

Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

Geschlecht:
User ist offline
  Legaler sklavenvertrag? Datum:15.01.09 00:00 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo

Inspiriert durch eine interessante Diskussion in einem der welweit größten BDSM-Foren http://www.collarchat.com/m_2322606/tm.htm möchte ich folgende Frage zur Diskussion stellen:

Was wäre wenn sklavenverträge tatsächlich legal und damit juristisch mit allen Konsequenzen durchsetzbar wären? Würde Dom bzw. sub dann auch noch einen sklavenvertrag verfassen bzw. unterschreiben?

Kurz zur Erklärung:
sklavenverträge, -erklärungen, etc, sind bei vielen Paaren eine beliebte Variante, um Rechte, Pflichten, Strafen, Alltagsangelegenheiten, usw aufzuschreiben.
Zwar können derartige Verträge bei bestimmten Verfahren eventuell juristisch relevante Beweisstücke sein, aber die Verträge selbst sind in der Realität nichtig, deren Inhalte können also bei Gericht nicht rechtswirksam durchgesetzt werden.
Eine (möglichst) reale Versklavung ist deshalb lediglich über Umwegkonstruktionen möglich.
Nun könnte in einer pluralistischen und immer mehr segmentierten Gesellschaft mit vielen verschiedenen legalen Lebensformen die Regierung oder das Parlament auf die Idee kommen, die Gesetze diesen faktischen Lebensrealitäten anzupassen und letztlich alles zuzulassen, was auf Einvernehmlichkeit beruht: Also zB ein tatsächlicher Vertrag, welcher sub verpflichtet, einen KG zu tragen mit durchsetzbaren Sanktionen bei Nichteinhaltung oder eine soziale Absicherung für 3er-Cuckold-Konstellationen durch eingetragene 3er-Partnerschaften, usw
Natürlich ist mir klar, dass derartige Gesetzesreformen eher unwahrscheinlich sind, andererseits gibt es praktisch jede vorstellbare Variante in der Realität und die Menschen unternehmen oft die wildesten Dinge, um die von ihnen gewünschten Lebensweisen auch (halbwegs) legal möglich zu machen und betrachten anderslautende Gesetze zumeist als lästige Hürden, die irgendwie umgangen werden.
Und vor allem für sub ist es eine interessante Überlegung, ob er den sklavenvertrag auch dann noch eingehen würde, wenn ihm das ultimative Hintertürchen der Vertragskündigung versperrt oder drastisch erschwert wird.

Mit besten Grüßen
conny

sklave von Herrin Rebeka
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
Stamm-Gast



Der Name ist Schall und Rauch... Der Nick bin ich!

Beiträge: 156

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:15.01.09 12:00 IP: gespeichert Moderator melden


Du, Conny, das ist ein sehr heikles Problem. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, das der Schlüssel als Besitz vergeben werden kann, der dann zurückgemietet werden muß. Aber ob das vor Gericht bestand hat? Noch komplizierter wird es bei Bild- und Tonaufnahmen. Wenn die Rechte der KH übergeben werden - was dann. Das Resultat wäre zwar eine brutale Erpressung, aber ob es dann vor einem Richter geahndet werden kann? Das ist moralisch verwerflich und sollte in unserer Gemeinde eigentlich noch nicht einmal ansatzweise überlegt werden, denn ich bin der offenen Meinung:

Je extremer der Sex, desto mehr Freiwilligkeit ist die Vorraussetzung.

Ohne das Freiwillige in der Beziehung ist es eine Vergewaltigung oder schlimmeres. In meinen Augen sind diese Verträge nur als Anhalt zu werten, welche Pflichten und Rechte zustehen/ zugestanden werden und um bei einer ´Vorsitzung´ festzuhalten, welche NoGo´s es gibt, ob es welche gibt und um das Kopfkino in einer Fernbeziehung oder bei Abwesenheit anzuwerfen.

Außerdem müssen die Bücher ja auch etwas haben, worüber geschrieben werden kann, oder?

MfG
BS

E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
conny
Story-Writer

Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:15.01.09 20:56 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Beta_Sklave


Zitat
Noch komplizierter wird es bei Bild- und Tonaufnahmen. Wenn die Rechte der KH übergeben werden - was dann. Das Resultat wäre zwar eine brutale Erpressung, aber ob es dann vor einem Richter geahndet werden kann?


Bei Bildrechten ist es ziemlich eindeutig. Die gehören zumeist der Fotografin bzw. der Agentur oder der Fotostrecken-Auftraggeberin, wenn sie die Rechte kauft. Das Model hat in der Regel keinerlei Rechte.

Ich könnte Dir unzählige Fälle von Models aufzählen, die zunächst für irgendwelche eher harmlosen Websites beispielsweise Dominafotos gemacht haben. Die Fotos werden dann im Packet zu Tausenden weiterverkauft und das Model sieht sich dann auf einmal im Fernsehnachtprogramm für eine Telefonsexhotline Werbung machen. Das ist völlig legal und sie kann gar nichts dagegen tun.

Ich denke, ich sollte die Frage aber noch einmal erklären.
Da ich nicht annehme, dass in nächster Zeit sklavenverträge für rechtskonform erklärt werden, geht es um eine reine Kopfkino-Überlegung, etwa nach dem Vor-Hochzeitsmotte "Darum prüfe, wer sich ewig bindet."

Also um es an zwei Beispielen zu verdeutlichen:

Es ist überhaupt kein Problem einen Vertrag abzuschließen, in dem sich jemand verpflichtet für zwei Jahre Mitglied in einem Fitnessstudio zu sein und dafür einen monatlichen Beitrag zu leisten. Wenn ihm nach 3 Monaten einfällt, dass er lieber umsonst im Wald joggt und somit keinen Bedarf mehr hat, dann kommt er nicht mehr so einfach aus diesem Vertrag heraus und muss eventuell die gesamten zwei Jahre bezahlen, was vom Studio auch bei Gericht durchsetzbar wäre. Das ist auch in Ordnung so, denn das hätte er sich ja vor Vertragsabschluss überlegen können.

2.Beispiel: Dom und sub schließen einen sklavenvertrag, in dem zB fixiert ist, dass sub die Aufgabe hat, die Wohnung die nächsten zwei Jahre zu putzen. Hier kann sub nach drei Monaten problemlos aussteigen, wenn er keine Lust mehr hat, weil Dom nicht auf Vertragserfüllung oder entsprechenden Ersatz klagen kann und sie letzlich nur die ultimative Sanktionsmöglichkeit hat, die Beziehung zu beenden.

Somit ist es für sub relativ leicht de facto jeglichen sklavenvertrag zu unterschreiben, weil er natürlich weiß, dass er im Zweifel jederzeit aussteigen kann. Und hier setzt die Kopfkino-Frage ein: Würde er auch dann noch unterschreiben, wenn er - um beim vorherigen Beispiel zu bleiben - bei Nichterfüllung seiner vertraglich fixierten Putzpflichten, von einem Gericht verdonnert werden kann, dafür der Dom zwei Jahre lang eine Putzkraft plus Pönale zu bezahlen, die an seiner Stelle diese Arbeit durchführt?

Mit besten Grüßen
conny

sklave von Herrin Rebeka
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
Stamm-Gast



Der Name ist Schall und Rauch... Der Nick bin ich!

Beiträge: 156

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 01:53 IP: gespeichert Moderator melden


Tja, dann würde ich sagen, drum prüfe wer unterschreibt, conny.

Dom ist fanatische Fotograf und Filmer. Läßt sich von Sub alle Bild und Tonrechte geben. Sub macht nicht, was Dom will. Dom stellt alle Film- und Tonaufnahmen ins Netz.

Ist legal, da Sub ja die Rechte abgegeben hat. Sub ist gesellschaftlich ziemlich erledigt, oder? Ich meine, wenn die Bilder ziemlich extrem sind. Was dann?

Moralisch anfechtbar, aber juristisch? Ich glaube nicht. Denn du hast ja ausgeführt: Agentur hat recht. Dom ist Agentur. Hat einen Agenturvertrag. Somit hat er ein Druckmittel auf Sub. Im Sklavenvertrag selber steht nur, das Dom als Gegenleistung die Bilder nicht veröffentlicht, an dem er die Rechte hat. Die Rechte sind in einem anderen, regulären Vertrag geregelt. Nun ist der Sklavenvertrag ungültig. Daher kann Dom mit den Bildern machen, was er will. Also Druck machen, wenn er will.

Verstehst du, worauf ich raus will? Wenn ich in einem Redchtsungültigen Vertrag eine Grundlage schaffe, indem ich einen Rechtsgültigen Vertrag durch die Ungültigkeit Volle Wirkung verschaffe, kann ich im Prinzip das erreichen, was ich will. Und ich glaube, dagegen hat unsere Rechtsprechung nur einen sehr geringen Spielraum.

Ist zwar um die Ecke gedacht, aber so könnte das Druckmittel sogar Bestand haben nach dem Gesetz.

MfG
BS
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
FireWireDE Volljährigkeit geprüft
Erfahrener





Beiträge: 38

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 02:40 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Daher kann Dom mit den Bildern machen, was er will. Also Druck machen, wenn er will.

Verstehst du, worauf ich raus will? Wenn ich in einem Redchtsungültigen Vertrag eine Grundlage schaffe, indem ich einen Rechtsgültigen Vertrag durch die Ungültigkeit Volle Wirkung verschaffe, kann ich im Prinzip das erreichen, was ich will. Und ich glaube, dagegen hat unsere Rechtsprechung nur einen sehr geringen Spielraum.

Ist zwar um die Ecke gedacht, aber so könnte das Druckmittel sogar Bestand haben nach dem Gesetz.

MfG
BS


Sorry wenn ich mich da einmische aber das mit den Bildern ist vollkommner quatsch. Um die bilder zu veröffentlichen brauchst du einen Vertrag mit beidseitigem Einverständnis, nicht einen Vertrag der das unterbindet was das Gesetz eh schon sagt.

Topic: Wird nicht möglich sein und ist auch von der Regierung nicht durchsetzbar, damit müsste man schon mehrfach gegen das Grundgesetz verstossen.


E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
danijelle Volljährigkeit geprüft
Forumsjuristin

Graz


es gibt viele Menschen die über mich urteilen, aber nur wenige Menschen die mich wirklich kennen (Michael Schumacher)

Beiträge: 1925

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 06:48 IP: gespeichert Moderator melden


legale Sklavenverträge?

*rofl*, gibts nicht, denn diese Verträge verstossen so ziemlich gegen alles u.a. sind sie schon mal gegen §1 BGB > Menschenwürde unso.....

dann auch noch gegen die guten Sitten *unsofortunsoweiter....*


es sprach das Wort zum Sonntag:

Frau Dr.jur N.D.Sieldsam






Juristen wissen alles, nur leider selten etwas ganz genau




E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Tina Gnadenlos
Fachmann





Beiträge: 48

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 09:05 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Conny
Das sehe ich ganz genau so wie Du.Denn kommt es aus irgend welchen Gründen zu einem Bruch zwischen zwei Partein kann dieser Vertrag lediglich als Beweis genommen werden, aber man kann nicht zur Einhalung es Vertrages verdonnert werden.Also Kopfkiono-Überlegung.

Besten Gruß
Tina Gnadenlos
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
isegrimm4
Freak



nur wer sagt, was er möchte, hat eine Chance es zu bekommen

Beiträge: 121

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 13:15 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

also ich denke, in gewissen Grenzen können schon für Sub "Zwangsumstände" geschaffen werden, die ihn sehr überlegen lassen, ob er sich Dom widersetzt. Funktioniert aber oder kann nur funktionieren - hauptsächlich - auf der materiellen Ebene. Heißt, Sub muß was zu verlieren haben.

Kann z.B. irgendetwas, was ihm wertvoll/wichtig ist an Dom "verkaufen". Bei Immobilien mit notariellem Vertrag, ansonsten mit Kaufvertrag, bei einem Kraftfahrzeug mit Kaufvertrag und Besitzumschreibung in den Papieren. Natürlich zahlt Dom nichts, erhält aber von sub Quittungen, dass er bezahlt hat. Jetzt kann Dom Sub mit Wegnahme der Nutzungsrechte unter Druck setzen. Birgt natürlich für Sub auch die Gefahr, dass Dom ihn unter Druck setzt auch wenn er sich nichts ´zu Schulden´ kommen lassen hat.

Oder: Dom und Sub konstruieren eine Straftat, die Sub (natürlich nicht) verübt hat. Z.B. Erpressungsversuch bei Dom. Müssen natürlich Belege dafür da sein. Dann kann Dom sich später noch überlegen, ob er Sub deswegen anzeigen möchte.

Gäbe bei intensivem Nachdenken sicher noch mehr Möglichkeiten.

isegrimm
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
FireWireDE Volljährigkeit geprüft
Erfahrener





Beiträge: 38

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 13:41 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Oder: Dom und Sub konstruieren eine Straftat, die Sub (natürlich nicht) verübt hat. Z.B. Erpressungsversuch bei Dom. Müssen natürlich Belege dafür da sein. Dann kann Dom sich später noch überlegen, ob er Sub deswegen anzeigen möchte.


Wäre gut wenn das auch ohne illegale Handlungen laufen würde. Der Staat ist nicht blöd und kommt warscheinlich drauf.

Was möglich wäre - Dom und Sub vereinbaren, und das geht sogar mündlich, das die Ehe nur mit dem Sklavenvertrag bestand hat. Möchte der Sub den Vertrag nicht mehr gibts auch keine Ehe mehr. Also setzt man einen Vertrag auf das den Sub dazu verdonnert an die Dom im Falle einer Scheidung XXX EUR Abfindung zu zahlen.

Aber auch hier ist vorsicht geboten, deswegen sollte man auch in den Vertrag schreiben "Sub muss die Ehe beenden", nicht das Dom Fremdgeht und meint wegen neuem Kerl die Ehe beenden zu müssen.
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Michael
Stamm-Gast



fesseln und fesseln lassen

Beiträge: 840

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 14:12 IP: gespeichert Moderator melden


@conny
Ja das ist so richtig , wenn nichts vereinbart wird.

Zitat
Bei Bildrechten ist es ziemlich eindeutig. Die gehören zumeist der Fotografin bzw. der Agentur oder der Fotostrecken-Auftraggeberin, wenn sie die Rechte kauft. Das Model hat in der Regel keinerlei Rechte.


Die bildrechte gehören de, Photographen. ABer als Photograph habe ich auch pflichten !!

Wenn du bei mir ein portrait machen lässt, behalte ich die bildrechte. Aber ich darf das bild nicht belibig verwenden. D.h will ich es anders verwerten, als der ursprung vorsah, MUß ich den abgelichteten fragen.

Das gilt auch für s/m bilder. Im vertrag müßte also eine allgemeine freigabe vereinbart werden.

wenn ich z.B meine bilder freigebe, behalte ich mir vor, sie zurückzunehmen, wenn es unlauter wird. D.h.: Anfragen und auf freigabe warten.

Gruß Michael
offene Worte für offene Menschen in einer offenen Welt

./\_/\. Meow
(='.'=) I am Kitty. Please Copy and paste me
(")_(") to your signature to help me dominate the world.
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Mme Sade
Stamm-Gast



Underneath your clothes there´s an endless story [..] there is my territory!

Beiträge: 178

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 15:13 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo conny,
interessante Frage.
Kürzlich erst kam bei meinem partner und mir eine kleine Diskussion diesbezüglich auf. Und
nun deine Frage hier im Forum.

Ich mag die Vorstellung von mündlicher, schriftlicher Kette und finde die Idee sehr
reizvoll.

Eine Ehe fußt auf einem Vertrag auch. Ehe betrifft zwei, die sich gegenseitig Schriftstücke
unterzeichnend einiges geloben, sich einen Lebensbund schwören, etc.. Im Falle einer
gesetzlichen, rechtlichen Billigung eines Sklavenvertrages, würde ich, aus meiner heutigen
Sicht, damit leben können, müsste aber Ehe und Sklavenvertrag gleichsetzen oder die Idee
verflechten und schon würde es zu meinen Moralvorstellungen passen. Das würde mir eine
Unterzeichnung legaler erscheinen lassen und möglich machen.

Auch aus einer Ehe flüchtet es sich zwar, aber doch nur unter erschwerteren Bedingungen. Ich kenne Menschen, bei denen man glauben möchte, dass sie tatsächlich die legale Ehe als Sklavenvertrag missnutzen.

Ich weiss nicht, ob ich zu moralisch geprägt, manipuliert von Eltern und Gesellschaft, bin
und daher initial erstmal die Finger von einem bizarreren Vertrag lassen würde. Ob ich unter
anderen Moralvorstellungen großgeworden, anderen gesellschaftlichen Regeln und Normen nicht doch eher selbstverständlicher einen solchen Vertrag unterzeichen würde. Im Heute würde ich mir auf die Finger gehauen fühlen, bevor ich unterzeichne. Allerdings fällt es mir extrem leicht, mit diesem jetzigen partner an meiner Seite solche Überlegungen anzustellen, leicht in meiner Vorstellung den Stift zu nehmen und zu unterschreiben. Wohingegen ich denke, dass mein partner einen ernsthaften, rechtsgültigen Sklavenvertrag zur Zeit noch nicht unterschreiben wollen und können würde.

Eine weitere Frage wäre interessant. Warum sind uns diese schriftlichen Verbindlichkeiten
so wichtig und machen sie scheinbar nötig? Heute gilt nicht mehr nur das gesprochene Wort.
Wir können nicht ohne Bürokratie. Selbst in einer Partnerschaft nicht.

Besten Gruß
Mme Sade
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
Stamm-Gast



Der Name ist Schall und Rauch... Der Nick bin ich!

Beiträge: 156

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 16:18 IP: gespeichert Moderator melden


@ Diskussionsteilnehmer
Ich weiß nicht, ob ich mich so unverständlich ausgedrückt habe, aber mal als Diskussion:

Dom macht mit Sub einen Agentenvertrag, bei dem er alle Bilder (bis Dato gemacht oder zukünftigen) die VOLLEN Veröffentlichungsrechte erhält. Dann kann er sie verkaufen oder was auch immer.
Dom setzt hiernach einen Sklavenvertrag auf, in dem alle Rechte des Dom, alle Pflichten des Sub und halt die Bildrechte wieder an Sub übertragen werden.

Der zweite Vertrag ist Rechtsungültig, Kopfkino oder was auch immer, da ist halt der Konsens gefragt. Jetzt kommt die Zwickmühle: Sub hat die rechte an seinen Bildern in einem Rechtsungültigen Vertrag (weil moralisch Verwerflich), Dom aber die vollen Rechte an den Bildern. Die Rechtsprechung wäre also gezwungen, Dom die rechte an den Bildern zuzusprechen, wenn Sub den Sklavenvertrag bricht, aber seinen Bilder nicht veröffentlicht sehen will, kann dagegen aber auch nichts machen. Sub müßte dann doch meines Erachtens jedes Bild einzeln Einklagen und die Gerichte wären gezwungen, jedes Bild neu und einzeln zu bewerten, denn der Vertrag über die Bildrechte wäre ja ein ganz ´normaler, legaler Agenturvertrag´. Die Rechte des ersten Vertrages, die als Grundlage des Sklavenvetrages abgegeben worden waren, sind ja Rechtsungültig.
Beachtet bitte, der Agentur- Vertrag ist extra abgeschlossen, der Sklavenvertrag bezieht sich nicht auf die Bilder, sondern auf den ersten Vertrag. Wäre dieses Konstrukt nicht tragfähig?

MfG
des Teufels Rechtsverdreher
BS
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Plueschbaby
Sklave/KG-Träger





Beiträge: 107

Geschlecht:
User ist offline
plueschbabycd  
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 21:57 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Beta_Sklave, Ich bin nicht sicher Gericht nicht auch den Agentenvertrag als ungültig erklärt. 1. Nachgewiesen wird nur wegen dem Skavenvertrag abgeschlossen wurde. 2. Sub nachweisen das er nicht wusste was damit Unterschreibt.

Zur fiktiven Frage:
Ich würde wohl nicht mit jeden diesen Vertrag abschließen. Nur wenn mit sicher das wirklich noch in Zukunft meine Wille ist und dass die Dom nur in meinen Sinne handeln würde. Was dann fast eine Umdrehung Verhältnisse wäre.
Andrea(s)

E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
M.J.
Stamm-Gast

Berlin


Lebe deinen Traum.

Beiträge: 789

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 22:48 IP: gespeichert Moderator melden


Der Sklavenvertrag an sich wird niemals legal sein. Normalerweise ja auch kein Problem, handelt es sich ja um eine Spielart der körperlichen Liebe.

Und da regiert ja der kleine Unterschied.......
Auch bei Frau geht da manchmal Genital vor Verstand.

Bei der Lust jedoch fängt die Wirksamkeit solcher Verträge an.
Oft findet sich bei Einhaltung des vereinbarten Rahmens, des Vertrages aber auch bei den Erwartungen des/der Sub der Domse/dem Dom gegenüber auch der gewünschte Erfolg einer sehr intensiven sexuellen Beziehung.

Niemand kann per Vertrag garantieren, wirklich auf den Sexualpartner Lust zu haben. Gerade dadurch wird in aller Regel ziemlich viel dafür getan, daß dies so ist und bleibt.

Ein Sklavenvertrag kann da helfen.

Wie wirksam eine Kontovollmacht, eine goldene Kreditkarte und ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht sein kann, muß ich ja wohl kaum ausführen.
Auch eine Patientenverfügung erfüllt ganz prima ihren Zweck.
Selbstverständlich darf ich entscheiden, wer die Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, ganz legal und einfach erledigt.

Nehmt nun alle Maßnahmen zusammen, vielleicht ergänzt noch mit einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe.

Dann wird auch der Sklavenvertrag letztlich legal, weil nicht mehr wirksam und rückstandsfrei all das rückgängig gemacht werden kann.

Das verfängliche Fotos in einem Safe eine gute zusätzliche Sicherheit sind, dürfte auch jedem klar sein. Insbesondere Frau wundert sich da nicht schlecht, denn auch ihr Ruf kann wunderbar einfach den Bach runtergehen.

Bürgt niemals für jemand anderen und unterschreibt auch keinen Sklavenvertrag!

Das Lachen könnte einem im Halse stecken bleiben, denn es reichen ja auch die Rückschlüsse, wieso eine Person nen Sklavenvertrag unterschreibt....

M.J.´s Meinung
Seit über 32 Jahren SM und Faible für ungewöhnliche Klamotten.Neben Dom bin ich nun auch Sub und Pet, gehöre TexasTasha.Das Leben ist zu kurz, um graue Maus zu sein und die verschiedenen Graustufen auszuleben.Ich mag es bunt, queer, trubelig und nach vorn gerichtet.Lasse mich in keine Schublade quetschen.
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
conny
Story-Writer

Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 23:04 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Dom ist fanatische Fotograf und Filmer. Läßt sich von Sub alle Bild und Tonrechte geben. Sub macht nicht, was Dom will. Dom stellt alle Film- und Tonaufnahmen ins Netz.

Ist legal, da Sub ja die Rechte abgegeben hat. Sub ist gesellschaftlich ziemlich erledigt, oder? Ich meine, wenn die Bilder ziemlich extrem sind. Was dann?


Hallo Beta_Sklave

Klar, das wäre möglich - das ist das klassische Blackmail-Konzept.
Zwei Aspekte würde ich einwenden:
Das funktioniert nur bei jemand, der durch eine erstmalige Veröffentlichung auch etwas zu verlieren hätte, also nicht beim durchschnittlichen Nobody-sub.
Und es stört mich, dass dadurch ja auch die Sphäre der Dame tangiert werden könnte, zB wenn sub seine Arbeit verliert, werden die Einnahmen der Dame geschmälert.

Zitat
Sorry wenn ich mich da einmische aber das mit den Bildern ist vollkommner quatsch. Um die bilder zu veröffentlichen brauchst du einen Vertrag mit beidseitigem Einverständnis, nicht einen Vertrag der das unterbindet was das Gesetz eh schon sagt.


Hallo FireWireDE

Im professionellen Fotobereich gibt es für Models nichts zu verhandeln: Sie können das vorgedruckte Formular mit der Rechteverzichtserklärung unterschreiben oder sich einen anderen Job suchen, denn Models gibt es wie Sand am Meer.



Zitat
legale Sklavenverträge?

*rofl*, gibts nicht, denn diese Verträge verstossen so ziemlich gegen alles u.a. sind sie schon mal gegen §1 BGB > Menschenwürde unso.....

dann auch noch gegen die guten Sitten *unsofortunsoweiter....*


Sehr geehrte Frau Dr. Sieldsam

Das ist natürlich richtig, andererseits stellt sich die Frage, ob zur Freiheit nicht auch die Freiheit gehören kann, auf sie zu verzichten und Menschenwürde nicht auch "pursuit of happiness", das Streben nach (individuellem) Glück, wie es so schön in der amerikanischen Verfassung steht, impliziert.

Rechtsmaterien sind keine starren Gebilde und die guten Sitten ändern sich zum Glück, langsam zwar, aber immerhin.

Ich denke, wir sollten auch nicht nur die möglichen negativen Aspekte sehen.
Lesbische oder schwule Paare wollen mit heterosexuellen Ehen ja nicht nur des Symbols wegen gleichgestellt werden, sondern weil es um sehr praktische Rechte und Pflichten geht.
Denn es ist selbstverständlich unmenschlich, wenn eine lesbische Frau kein Recht darauf hat, ihre Lebenspartnerin im Krankenhaus zu besuchen, genauso wie bei herkömmlichen Ehepaaren.
Wenn ich diese Argumentation jetzt weiterführe, dann könnte ich fragen, ist es zB bei Polyamory-Beziehungen (zB Dominante Frau + Cuckoldehemann + Zweitsub) nicht genauso unmenschlich, wenn der nichtverheiratete Teil keine diesbezüglichen Rechte hat?
Oder was ist mit einer im gleichen Haushalt lebenden Sissy-Zofe, die keiner eigenständigen Erwerbsarbeit nachgeht? Ist es da wirklich besser, wenn sie unter Umständen dem Sozialstaat zur Last fällt oder sollte es nicht Unterhaltsverpflichtungen der übrigen Haushaltsmitglieder geben, analog zu Hausmännern?


Zitat
Denn kommt es aus irgend welchen Gründen zu einem Bruch zwischen zwei Partein kann dieser Vertrag lediglich als Beweis genommen werden, aber man kann nicht zur Einhalung es Vertrages verdonnert werden.Also Kopfkiono-Überlegung.


Sehr geehrte Tina Gnadenlos

Viele Leute übersehen, dass derartige Verträge sehrwohl juristische Wirkung entfalten können, genau wie Sie sagen, nicht direkt, aber indirekt als Beweismittel, etwa in Scheidungsverfahren.


So und jetzt muss ich eine Pause einlegen und gehe später auf die sehr interessanten Beiträge ein.
Vielen dank dafür und

Mit besten Grüßen
conny

sklave von Herrin Rebeka
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
FireWireDE Volljährigkeit geprüft
Erfahrener





Beiträge: 38

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:16.01.09 23:54 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallo FireWireDE

Im professionellen Fotobereich gibt es für Models nichts zu verhandeln: Sie können das vorgedruckte Formular mit der Rechteverzichtserklärung unterschreiben oder sich einen anderen Job suchen, denn Models gibt es wie Sand am Meer.


Wobei man zwischen einem Fotomodel und einem Sklaven unterscheiden muss.

Ein Fotomodel bekommt haufenweise Kohle für die Fotos, zurecht dürfen diese dann nach belieben verwendet werden.

Ein Sklave zahlt für seine Versklavung (in der Regel, nicht in einer Beziehung).

Was aber der allerwichtigste Punkt ist - ein Fotomodel wird nicht Erniedrigend dargestellt, ein Sklave eventuell schon. Es ist also durchaus ein Unterschied ob sich eine Frau nackt fotographieren lässt oder ob Herr Huber aus Köln seiner Domina die Stiefel küsst.



Zitat
Das ist natürlich richtig, andererseits stellt sich die Frage, ob zur Freiheit nicht auch die Freiheit gehören kann, auf sie zu verzichten und Menschenwürde nicht auch \"pursuit of happiness\", das Streben nach (individuellem) Glück, wie es so schön in der amerikanischen Verfassung steht, impliziert.


Diese Freiheit gibt es doch. Ein Sklave der ein Sklave sein möchte kann das sein leben lang tun. Sobald er es aber nichtmehr möchte ist es auch vorbei! Man kann dies nicht mit einem "Lebenslänglichen Vertrag" regeln, eventuell gegen den Willen des Sklaven. Sowie die Domina entscheidet den Sklaven zu behalten entscheidet der Sklave ob er dieser sein möchte.

Zitat

Ich denke, wir sollten auch nicht nur die möglichen negativen Aspekte sehen.
Lesbische oder schwule Paare wollen mit heterosexuellen Ehen ja nicht nur des Symbols wegen gleichgestellt werden, sondern weil es um sehr praktische Rechte und Pflichten geht.
Denn es ist selbstverständlich unmenschlich, wenn eine lesbische Frau kein Recht darauf hat, ihre Lebenspartnerin im Krankenhaus zu besuchen, genauso wie bei herkömmlichen Ehepaaren.


Hier steht auch wieder die Sexuelle Selbstbestimmung im Raum. Dies ist möglich, allerdings nur solange wie jemand Lesbisch oder Schwul sein möchte. Entscheidet er sich anderst ist es vorbei, so ist es auch bei Sklave und Domina.

Zitat

Wenn ich diese Argumentation jetzt weiterführe, dann könnte ich fragen, ist es zB bei Polyamory-Beziehungen (zB Dominante Frau + Cuckoldehemann + Zweitsub) nicht genauso unmenschlich, wenn der nichtverheiratete Teil keine diesbezüglichen Rechte hat?


Hier ebenfalls wieder - wenn der Cuckold keine Rechte haben möchte interessiert sich der Staat auch nicht dafür. Er lässt Ihm aber die Möglichkeit, diese Rechte jederzeit einzufordern und das finde ich nur fair!

Sehr geehrte Tina Gnadenlos

Zitat

Viele Leute übersehen, dass derartige Verträge sehrwohl juristische Wirkung entfalten können, genau wie Sie sagen, nicht direkt, aber indirekt als Beweismittel, etwa in Scheidungsverfahren.


Das kommt auf den Vertrag an. Steht z.b. drin "Wenn Herr X kein Sklave mehr sein möchte hat er XXX EUR an seine Frau zu zahlen" ist das rechtlich absolut ungültig und hat keine Wirkung!

E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
Stamm-Gast



Der Name ist Schall und Rauch... Der Nick bin ich!

Beiträge: 156

User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:17.01.09 01:44 IP: gespeichert Moderator melden


Also, FireWireDE, das was du dort sagst, hat insofern nur beschränkt Gültigkeit, denn:
Der Unterschied zwischen Fotomodel und Sklave scheint mir nur Marginal zu sein, denn ich habe noch nie ein Fotomodel, das nicht zu den Topverdienern gehört, mit viel Geld gesehen. Dafür aber Frage ich mich, wo die vielen kleinen Werbespots nach 24:00 Uhr herkommen, denn ich kann mir nicht vorstellen, das alle diese Frauen mit ihrer Werbung einverstanden sind.
Zum zweiten hat auch nicht jeder Pornostar ohne Ende Geld. Er ist nur das ´Fleisch´ für den Film, das Geld machen andere dabei.
Glaub es nur. Das, was du ausführst, ist reines Wunschdenken. So viel Geld gibt es nicht. Fahr mal in den Osten und unterhalte dich mit einigen der Mädchen. Da wird dir anders.
Und was du in einigen Filmen siehst, ist weitaus schlimnmer als ein gutes SM- Art Foto, das anregender und bedeutend erregender, auch für Vanilla- Typen ist.

Und wenn du meinst, ein Ehevertrag gelte nur für bestimmte Zeiten, bis der Gesetzgeber scheidet, dann hast du kein Eheversprechen in der Kirche abgelegt. Hier wird in der Regel bis zum Tod gesagt - aber das ist eine andere Sache.

Bleiben wir bei dieser Diskussion:
Hier sind zwei Arten zu unterscheiden:
1. Derjenige, der bezahlt.
Hier einen ´Sklavenvertrag´ zu haben, bringt für beide Vorteile - der Top hat bei einer danebengegangen Sitzung die Möglichkeit zu sagen, Sub wollte es so. Sub kann so durchaus seine Grenzen kenntlich machen.
2. Eine Beziehung
Innerhalb einer Beziehung können es auch 2 Arten geben:
a) Das Kopfkino - hier ist der Vertrag von vorneherein nicht rechtskräftig, sondern gibt beiden Parteien in einer gewissen Weise Sicherheit. (Nach dem Motto, du willst es so, also bekommst du es so.)
b) Der ´ernstgenomme Vertrag´. Dieser ist ebenso wie in Fall a nicht rechtskräftig, richtig. Aber durch Konstrukte kann er zu einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis führen. Und dieses Abhängigkeitsverhältnis ist moralisch verwerflich, sobald es im sexuellen Bereich mit nicht gesellschaftlicher Anerkennung sich abspielt. Das wird dir jeder Anwalt bestätigen - aber, gerade in einer rechtlichen Grauzone können hier durchaus Konstrukte aufgegbaut werden. Das mit dem Agenturvertrag ist eine der möglichen Fälle, die zur Zeit denkbar sind. Denn dieser Vertrag ist Rechtskräftig. Wenn Dom sogar ein Gewerbe aqls Pornoproduzent hat, kann er mit den Bildern machen, was er will. Die Beziehung zu Sub war halt die Bezahlung. Der Vertrag mit Sub ist rechtsunwirksam - Pech gehabt.
Und wenn du meinst, das erniedrigende Fotos für ein Gericht ein Ablehnungsgrund ist - dann Frage ich mich, in welchem Jahrhundert du lebst. Etliche Kunstwerke, allerdings in der Comic- Art, sind da ein durchaus ernstzunehmender Gegenbeweis. Auch innerhalb der Werbung wird diese Zustand aufgeweicht. Daher ist es nicht gerade auf die leichte Schulter zu nehmen.

Und eine durch diesen Zustaqnd herbeigeführte Ächtung - wie willst du ihr entgehen? Wenn die Bilder veröffentliucht sind, ist die Pandora- Büchse geöffnet worden, und du kannst nur hinterherhecheln. Wen du dann belangen kannst, das ist ja eben der Punkt. Am Modelvertrag kommst du in der Regel nicht vorbei, wenn du Summe X für eine Session bekommen hast. Dann ist die Sache für dich vorbei. Denn ob du es glaubst oder nicht - auch in Germany gibt es Pornoproduzenten, die durchaus im SM- Bereich tätig sind. Oder glaubst du, der Produzent fragt jedesmal nach, wenn er eine andere Szene veröffentlichen will?

Die eigentliche Frage ist aber, ob man einen Vertrag so abfassen kann, das er Rechtsgültig ist, obwohl er eigentlich rechtsungültig sein müsste, da er ein Abhängigkeitsverhältnis enthält, das Rechtswidrig ist. Und da hat man nur die möglichkeit einer materiellen Abhängigkeitsschaffung. Moralisch verwerflich und bestimmt nicht im Sinne des Erfinders, aber durchaus machbar und vorstellbar.

Auch da bin ich sicher, das der eine oder andere Vertrag gemacht worden ist. Er wird dann nicht Sklavenvertrag, sondern Ehevertrag heißen, aber in dem Sinne wird es dort auch einige Passagen geben, die ohne zu schlucken einfach nicht zu akzeptieren sind und die bei einem Scheitern der Ehe die Rechtsanwälte beschäftigen.

Nur weil oben drüber Sklavenvertrag steht, ist er ungültig. Steht im Ehevertrag drin, derjenige, der das Geld verdient, sagt, was zu tun ist, geht das in Ordnung. Ich frage mich nur, welcher Vertrag ehrlicher ist.

Noch eine Anmerkung zu deinem Beispiel mit dem Herrn H.
Ich würde das Foto gerne kaufen, wenn es von Fell*n* gemacht wurde. Was meinst du, wieviel wäre es wert und wo würde es überall veröffentlicht? Also gerade in diesem Bereich würde ich mit solchen Sachen seeeehr vorsichtig agieren mit jeder Aussage. Und ein nacktes Frauenfoto kann entwürdigender sein als ein Stielküssender Mann, es kommt dabei auf sehr viele Faktoren an.

Dann noch eine Anmerkung zum Sklave sein. Geschichtlich gesehen ist es total tabu. Ich rede in diesem Zusammenhang lieber von Sub. Aber Subvertrag hört sich nicht gerade sehr gut an.

@M.J.
Genau das ist meine Meinung. Denn jeder Vertrag, der in einer Partnerschaft geschlossen wird, sollte doppelt überlegt werden. Denn was zur Absicherung geschaffen werden kann, kann auch das Gegenteil bewirken. Und unter dem Strich kann es zu einer totalen Abhängigkeit führen, ohne das auch nur einmal der Ausdruck ´Sklavenvertrag´ erwähnt wurde. Auch hier wiederhole ich meine Frage: Welcher Vertrag ist Ehrlicher und sagt von vorneherein, was los ist?

MfG
BS
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
conny
Story-Writer

Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:17.01.09 19:53 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
also ich denke, in gewissen Grenzen können schon für Sub \"Zwangsumstände\" geschaffen werden, die ihn sehr überlegen lassen, ob er sich Dom widersetzt. Funktioniert aber oder kann nur funktionieren - hauptsächlich - auf der materiellen Ebene. Heißt, Sub muß was zu verlieren haben.


Hallo isegrimm

Ja, ich bin auch der Meinung, dass ein ultimatives freiwilliges sklaven-dasein real nur über Umwegkonstruktionen möglich ist, also so wie Du es sagst, über das Schaffen von Abhängigkeiten überwiegend im finanziellen Bereich.
Ich gehe noch weiter und behaupte, dass körperliche Keuschheit letztlich nur in Kombination mit finanzieller Keuschheit letztlich wirklich Sinn macht.


Zitat
Kann z.B. irgendetwas, was ihm wertvoll/wichtig ist an Dom \"verkaufen\". Bei Immobilien mit notariellem Vertrag, ansonsten mit Kaufvertrag, bei einem Kraftfahrzeug mit Kaufvertrag und Besitzumschreibung in den Papieren. Natürlich zahlt Dom nichts, erhält aber von sub Quittungen, dass er bezahlt hat. Jetzt kann Dom Sub mit Wegnahme der Nutzungsrechte unter Druck setzen. Birgt natürlich für Sub auch die Gefahr, dass Dom ihn unter Druck setzt auch wenn er sich nichts ´zu Schulden´ kommen lassen hat.


Das funktioniert auch über Schenkungen oder das Auto wird gleich von ihr gekauft.


Zitat
Oder: Dom und Sub konstruieren eine Straftat, die Sub (natürlich nicht) verübt hat. Z.B. Erpressungsversuch bei Dom. Müssen natürlich Belege dafür da sein. Dann kann Dom sich später noch überlegen, ob er Sub deswegen anzeigen möchte.


Mit diesem Vorschlag habe ich ein Problem, weil das Vortäuschen einer Straftat natürlich selbst strafbar ist und sich die Dom somit auch angreifbar macht, was wieder für mich inakzeptabel wäre.

Verstehe ich aber Dein Posting insgesamt richtig, dass Du im Prinzip gar nichts dagegen hättest, wenn es so etwas wie "legale sklavenverträge" geben würde, denn dann würden sich ja die künstlichen Zwangsumstände erübrigen und könnten gleich in besagten Verträgen vermerkt werden?



Zitat
Was möglich wäre - Dom und Sub vereinbaren, und das geht sogar mündlich, das die Ehe nur mit dem Sklavenvertrag bestand hat. Möchte der Sub den Vertrag nicht mehr gibts auch keine Ehe mehr. Also setzt man einen Vertrag auf das den Sub dazu verdonnert an die Dom im Falle einer Scheidung XXX EUR Abfindung zu zahlen.


Hallo FireWireDE

So ein Ehevertrag wäre mit Sicherheit genauso sittenwidrig.




Zitat
Die bildrechte gehören de, Photographen. ABer als Photograph habe ich auch pflichten !!

Wenn du bei mir ein portrait machen lässt, behalte ich die bildrechte. Aber ich darf das bild nicht belibig verwenden. D.h will ich es anders verwerten, als der ursprung vorsah, MUß ich den abgelichteten fragen.

Das gilt auch für s/m bilder. Im vertrag müßte also eine allgemeine freigabe vereinbart werden.

wenn ich z.B meine bilder freigebe, behalte ich mir vor, sie zurückzunehmen, wenn es unlauter wird. D.h.: Anfragen und auf freigabe warten.


Hallo Michael

Ich bin ja manchmal (für ein Nicht-SMiges Unternehmen) Auftraggeber von professionellen Fotoshootings im Wert von fünfstelligen Beträgen, davon ein beträchtlicher Teil für Rechte.
Da ist es vor dem Shooting üblich, dass Models ein vorgedrucktes Standard-Formular unterschreiben, wodurch sie auf alle Rechte verzichten.
Detto wird mit der Fotografin ein Vertrag abgeschlossen und alle Rechte werden ihr abgekauft, weil ein Unternehmen möchte dann über die Fotos frei verfügen.
Über diesen Punkt würde ich als Auftraggeber dieser Größenordnung weder mit Model, noch Fotografin verhandeln, sondern den Auftrag sofort an jemand anders vergeben. Allerdings muss ich sagen, dass mir das mit professionellen Leuten auch noch nie passiert ist.


Mit besten Grüßen
conny


sklave von Herrin Rebeka
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Michael
Stamm-Gast



fesseln und fesseln lassen

Beiträge: 840

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:17.01.09 21:58 IP: gespeichert Moderator melden


mmmm ... das ist ja auch verhandlungssache ...
Wenn is sich nicht gerade um kunstwerke, sondern um gebrauchphotographie handelt. Würde ich auch alles weggeben. Bei ART-Bildern täte ich es nicht.

Auch im intresses des modells. Und selbst dann gelten ja noch die regeln der guten sitte. Ich gehe mal davon aus, daß das modell sich schon, gegen entehrende verwendungen wehren kann.

Gruß Michael
offene Worte für offene Menschen in einer offenen Welt

./\_/\. Meow
(='.'=) I am Kitty. Please Copy and paste me
(")_(") to your signature to help me dominate the world.
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
conny
Story-Writer

Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

Geschlecht:
User ist offline
  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:18.01.09 15:16 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Eine weitere Frage wäre interessant. Warum sind uns diese schriftlichen Verbindlichkeiten
so wichtig und machen sie scheinbar nötig? Heute gilt nicht mehr nur das gesprochene Wort.
Wir können nicht ohne Bürokratie. Selbst in einer Partnerschaft nicht.


Madame,

Vielen Dank für diesen sehr interessanten Beitrag.

In der Tat ist Ehe und sklavenvertrag sehr gut verflechtbar oder besser gesagt, müssen die ehelichen Fesseln nur erweitert werden, da vieles schon vorhanden ist.
So geht es auch bei der Ehe um in individuelle Freiheiten eingreifende Rechte und Pflichten, um Eigentumsansprüche auf den Partner und Besitzkennzeichnungen gegenüber der Aussenwelt, um eine Erschwerung bis Verunmöglichung der Auflösung durch Maximierung des dann fälligen Preises.
Eine sklaven-Konstellation auf Basis der gesetzlichen Ehe reduziert lediglich die Rechte des mannes soweit wie machbar gegen Null und bürdet ihm gleichzeitig möglichst viele Pflichten auf.
Frau/mann könnte auch zynisch sagen, es wird ganz allgemein wieder der gesetzliche Ehe-Zustand der 1950er und davor wieder hergestellt, nur mit vertauschten Rechte-Rollen.

Könnte es nicht sein, dass die moralischen Bedenken vieler Frauen bei Beziehungen mit auf diese Weise versklavten ehemännern vielleicht von einer Art Déjà-vu-Erlebnis stammen?
Kennen Frauen derartige Eheformen, wenn nicht aus eigener Erfahrung, aber dann wenigstens von ihren Müttern oder Großmüttern?
Und selbstverständlich werden diese (übrigens zum Teil immer noch existierenden und gar nicht so) historischen Eheformen von den meisten Frauen heute abgelehnt und eine derartige Konstellation widerspricht in allem dem Fortschritt der Gleichberechtigung und alles, was Frau (und mann) seither gelernt hat.
Daher, glaube ich, resultieren Gewissensbisse und moralische Bedenken, weil sich ehesklaven de facto die nicht-gleichberechtigte Frau von gestern als Rolemodel zum Vorbild nehmen und Frau sich eventuell fragt, wie mann das nur freiwillig und im Vollbesitz geistiger Gesundheit wollen kann.
Hier dürfte es auch einen Zusammenhang mit weiblicher Bekleidung oder typischen Rollenoutfits wie Zofenuniformen, etc geben.
Umgekehrt kenne ich hingegen keine männer, mit Ausnahme von deklarierten sklaven, subs, etc, die vergleichbare moralische Bedenken hätten, eine klassische 1950er-Ehe zu führen. Dies scheitert lediglich daran, weil es dafür kaum noch entsprechende Frauen gibt.

Ich denke nicht, dass schriftliche Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang etwas mit Bürokratie zu tun haben, sondern ihnen eine hohe symbolische Bedeutung zukommt und es aus sub-Sicht um Abhängigkeit im Sinne von Besitz, Auslieferung, Absolutheit, Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit, aber auch um Sicherheit und Geborgenheit geht.

Mit besten Grüßen
conny

sklave von Herrin Rebeka
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Seiten(3) «[1] 2 3 »
Antworten Bei Antworten benachrichtigen
Jumpmenü
Google
Suche auf dieser Seite !!


Wir unterstützen diese Aktion

Impressum v 1.2
© all rights reserved, 2024

Status: Sessionregister
Der Aufruf erzeugte 24 locale und 1 zentrale Queries.
Ladezeit 0.09 sec davon SQL: 0.03 sec.