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  Legaler sklavenvertrag?
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conny
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Wien


sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:20.01.09 23:00 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallochen,
dies sehe ich genauso. Der \"Sklavenvertrag\" soll doch nur dem Sub, wie ein Ehering dem Ehepartner, zeigen, wem er verantwortlich ist. Wie bei einer Ehe kann niemand die Dauer voraussagen. Wenn man es aber ernst meint, mit dem : \"bis das der Tod uns scheidet.\" so kann man durchaus auch eine entsprechende vereinbarung aufsetzen. Ich bin 33 Jahre verheiratet, als Sklave meiner Frau seit über 25 Jahre. Zum 10. Hochzeitstag habe ich mich ihr ganz überschrieben. Nicht mit einen Sklavenvertrag, der nicht einklagbar ist, nein durch diverse Einzelvereinbarungen, diese sind schon erwähnt worden, die im Laufe der Zeit zu meiner völligen Abhängigkeit geführt haben. Ich bin sehr zufrieden, nicht mehr die Last der Verantwortung zu tragen, gehöre meiner Herrin und sie ist völlig frei. Einzige Bedingung ist der Erhalt der Ehe. Fremdgehen ist ihr, mir aber nicht, zugestanden. Unter Hormonen gesetzt, im KG bin ich sehr glücklich.
Mit lieben Grüßen
Gerda-Berlin



Hallo Gerda-Berlin

Vielen Dank für diese wunderschöne Schilderung Deiner Erfahrungen.

Liebe Grüße
conny


sklave von Herrin Rebeka
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conny
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Wien


sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:20.01.09 23:20 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Somit wäre die Rechtslage geklärt. Ich denke, diese beiden paragraphen haben auch ihre Berechtigung, zum Schutz bestimmter Personen.


Hall sub-u.

Ich stimme Dir zu, was "typische" sklavenverträge betrifft. Hier hat auch niemand das Gegenteil behauptet.

Aber was soll sittenwidrig daran sein, der Ehefrau beispielsweise etwas zu schenken?
Warum soll es unzulässig sein, die Freundin im eigenen Betrieb anzustellen und ihr ein Gehalt zu bezahlen?
Was ist so ungewöhnlich an Patientenverfügungen, Vollmachten oder Sparbüchern, die auf einen Namen lauten?
usw

Es sind hier schon viele Beispiele von möglichen Massnahmen genannt worden, die gerade in Kombination mit einer Ehe sehr gut funktionieren können und völlig legal sind oder besser gesagt, zum Teil auch ganz ohne BDSM-Bezug sogar von staatlicher Seite empfohlen werden.

Mit besten Grüßen
conny

sklave von Herrin Rebeka
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Beta_Sklave Volljährigkeit geprüft
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Der Name ist Schall und Rauch... Der Nick bin ich!

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:21.01.09 00:21 IP: gespeichert Moderator melden


conny, wunderbare Ausführung!

Applaus und Zustimmung, vorbehaltlos!

MfG
BS

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sub-u.
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think pink

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:21.01.09 22:14 IP: gespeichert Moderator melden


Hey Conny, Beta,

...ja, ich habe es juristisch unter dem Terminus "Sklavenvertrag" betrachtet. Natürlich ist im Grunde alles möglich mit Verträgen, nach denen sich zwei ( oder mehrere) " ver-trag en " . Der Ärger droht ja nur, wenn dies nicht mehr gegeben ist.

An alle hier und auf diesem Planeten:

" vertragt Euch" , denn VERTRAG kommt von vertragen..........

und vor Gericht befinden wir uns , wie auf hoher See " in Gottes Hand ".

Hoffe mal, dass solche Sachen niemals vor den Gerichten landen, und die Beteiligten das alles selbst einvernehmlich lösen.


vG
sub-u.

In Demut und Dankbarkeit verschlossen im CS 3000 von meiner Königin. Ja, es muss sein.
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Girgl
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:22.01.09 14:16 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Warum soll es unzulässig sein, die Freundin im eigenen Betrieb anzustellen und ihr ein Gehalt zu bezahlen?


Kommt mir irgendwie sehr bekannt vor





Von allen sexuellen Verirrungen ist die Keuschheit die abwegigste
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:01.02.09 19:29 IP: gespeichert Moderator melden


@Mme Sade

Zitat
Kirche scheint sich, auch ohne unser bewusstes Wissen, in Gesetze, Normen implantiert zu haben. Woher sonst rühren unsere Vorstellungen von sozialem Leben, von richtig und falsch?


Kleinkinder zeigen schon im Alter von 2 Jahren Hilfsbereitschaft. Auch Affenhorden oder Delfinschulen haben ein erstaunlich komplexes Sozialleben. Was wissen die von Kirche und Religion?

Die Leistung der Kirche war, diese Dinge zu erkennen und für sich zu vereinnahmen. Man kann also nicht so platt schlußfolgern: Nur, weil die Kirche etwas sagt, muss es wahr oder muss es falsch sein.

Aber interessant daran ist, dass damit eine der legislativen Urtriebe gegeben ist: Nämlich die kleine Gemeinschaft von gleichberechtigten Urmenschen, die sich eine minimale Gerechtigkeit absichern.

Es gibt da so interessante Massentests, wo immer zwei Menschen gemeinsam teilnehmen. Beide zusammen bekommen einen Gewinn von z.B. 100 Euro in Aussicht gestellt. Der erste Spieler muss einen Verteilungsschlüssel festlegen, ob sie 50:50 oder 99:1 teilen. Dabei kann er sich fair verhalten oder aber auch versuchen sich maßlos zu übervorteilen. Der zweite Spieler kann akzeptieren oder sein Veto einlegen. Man beachte, dass der Zweite Spieler keinen realen Verlust, sondern im Gegenteil einen Gewinn macht. Trotzdem Verzichtet er lieber auf seinen mageren Gewinn, wenn er damit einem allzu unfairen Gewinn des anderen unterbinden kann.

Es gibt noch eine zweite legislative Kraft, die wohl ebenso alt ist und die Kultivierung des Recht des Stärkeren darstellt. Der Clanchef unserer Urzeitsippe darf immer zuerst futtern. Das leitet er selbstverständlich aus seiner Position ab. Er führt und er bewahrt seine Führung, indem er sich mehr herausnimmt.

Schlagen wir den Bogen zurück zu den Sklavenverträgen. Fundamental anders fällt hier auf, dass sub ja gerade die Rechte abgeben will und damit überhaupt nicht zu einer der beiden legislativen Kräfte passen will. Bislang habe ich noch nicht von einem überzeugenden Beispiel gehört, in dem die Domme so einen Vertrag forciert hätte.

Wobei, wenn sie schon eine Clanchef-Stellung hat, dann ist die Gruppe aus ihr und ihrem sub fast schon lächerlich klein, als dass es da so viel vertraglich zu regeln gäbe. Da passt einfach besser das völlig unbürokratische Recht des Stärkeren. Wenn ihr was nicht passt, wird sie nicht lange im Vertragswerk nachschlagen, mit welchen anwaltlichen Winkelzügen sie ihrem Unmut Luft machen kann. Dann kriegt sub was hinter die Löffel, gleich jetzt auf der Stelle.

Das lässt für mich nur einen Schluß zu: Ein sexuell motivierter Sklavenvertrag, verdreht die Vorraussetzungen, unter denen "echte" Verträge geschlossen werden: Es ist eine einseitige Rechtsverzichtserklärung und kein wirklicher Vertrag. Da ihm die legislativ treibende Kraft fehlt, halte ich es für ausgeschlossen, dass sich so ein Kunstprodukt wirklich legalisieren lässt. Sowas wird nicht mehr in irgendein Gesetz einfließen, nachdem in einem aufgeklärten Europa die Gleichberechtigung der Frau sich auch nicht mehr rückgängig machen ließe.

LG
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Mme Sade
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Underneath your clothes there´s an endless story [..] there is my territory!

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:01.02.09 22:42 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo private_lock,

Zitat
Kleinkinder zeigen schon im Alter von 2 Jahren Hilfsbereitschaft.

Ja, aber sie würden auch für eine Gummibärchentüte, manch einer vielleicht auch für ein einziges grünes, rotes, weisses oder gelbes Bärchen morden.

Zitat
Die Leistung der Kirche war, diese Dinge zu erkennen und für sich zu vereinnahmen. Man kann also nicht so platt schlußfolgern: Nur, weil die Kirche etwas sagt, muss es wahr oder muss es falsch sein.
Diesen Gedankenweg gehe ich gern mit dir gemeinsam.

Zitat
Schlagen wir den Bogen zurück zu den Sklavenverträgen. Fundamental anders fällt hier auf, dass sub ja gerade die Rechte abgeben will und damit überhaupt nicht zu einer der beiden legislativen Kräfte passen will. Bislang habe ich noch nicht von einem überzeugenden Beispiel gehört, in dem die Domme so einen Vertrag forciert hätte.
Nun ja, ich denke, ich verstehe schon, was du sagen willst und gebe dir da Recht. Es ist aber nicht Sinnen einer Dommse einen Sklavenvertrag zu erstellen mit dem Hintergrund z.B das beste und meiste Futter zu gewinnen. Ich will nicht sagen, dass es das nicht gibt. Who knows ...
Für mich persönlich ginge es bei so einem Vertrag doch um etwas anderes. Emotionsmotiviert, Bindung. Machtgefälle. Regeln. Evtl. Versicherungen (bei Krankheit z.B. den lütten nicht fallen lassen, wegwerfen zu dürfen, o.ä.). Also fast so etwas wie Ehe.
(In meiner Fantasie geht es um Besitz und Macht)
Deine Grundgedanken dazu, Abgabe der Rechte des sklaven und mir-das-Meiste-Dom/me/s, etc. ist, wenn wir das reell betrachten wollen, doch etwas, was in den seltensten Fällen geht. Noch seltener 24/7. Aber auch das ist nicht etwas, was es nicht gibt.

Zitat
Da ihm die legislativ treibende Kraft fehlt, halte ich es für ausgeschlossen, dass sich so ein Kunstprodukt wirklich legalisieren lässt. Sowas wird nicht mehr in irgendein Gesetz einfließen, nachdem in einem aufgeklärten Europa die Gleichberechtigung der Frau sich auch nicht mehr rückgängig machen ließe.

Nein, es wird nie legalisiert werden. Aber darum ging es mMn auch nicht. Es ging um die Frage, was wäre wenn... und würde er es dann auch tatsächlich tun?


Besten Gruß
Mme Sade

Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal
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conny
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sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:03.02.09 09:05 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Sowas wird nicht mehr in irgendein Gesetz einfließen, nachdem in einem aufgeklärten Europa die Gleichberechtigung der Frau sich auch nicht mehr rückgängig machen ließe.


Hallo private_lock

Zum Einen wäre ich mir da gar nicht so sicher, dass die Gleichberechtigung der Frau nicht mehr rückgängig zu machen ist, wenn ich sehe, dass bereits zur Gänze im aufgeklärten Europa aufgewachsene und gebildete Frauen sich nach Jahren religiöser Abstinenz wieder Kopftücher aufsetzen und ziemlich unaufgeklärte Eheformen eingehen (müssen).
In diesem Zusammenhang sind auch Berichte aus der aufstrebenden Weltmacht China interessant, wo es aufgrund der Ein-Kind-Politik zu einem erheblichem Frauenmangel gekommen ist und noch weiter verstärkt kommen wird. So gibt es in einigen Gegenden bereits ein Verhältnis 1:2 Frau:mann, was wieder zu fast massenhaft archaischen Zuständen wie gewaltsame Entführungen von Frauen zwecks Zwangsverheiratung führt.

Zum Anderen finde ich es spannend, dass die theoretische Überlegung, ob sklavenverträge tatsächlich in Gesetzesmaterien einfließen könnten oder nicht, zuerst in Zusammenhang mit der Frage der Gleichberechtigung der Frau gebracht wird und zum Schluss kommt, dass die heutige Form der Frauengleichberechtigung nicht mehr umkehrbar ist, weshalb es auch keine sklavenverträge (oder hier korrekt: Sklavinnenverträge für Frauen) mehr geben könnte.

Allerdings könnte die theoretische Überlegung auch zu einem anderen Gedankenexperiment führen: Wäre es nicht genauso eine Art von Gleichberechtigung im Sinne einer übergeordneten historischen Menschheitsgerechtigkeit, wenn jetzt die nächsten 2000 Jahre Macht und Besitz zu 100% bei den Frauen liegen würde?
Danach kann sich ja dann irgendeine Weltregierung hinsetzen, sich aus den 4000 Jahren davor jeweils das Beste herauspicken und eine perfekte 50:50-Gleichberechtigung einführen.

Mit besten Grüßen
conny


sklave von Herrin Rebeka
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:07.02.09 13:34 IP: gespeichert Moderator melden


@Conny

Der Haken an der Gleichberechtigung ist, dass man es nicht mit Gleichmacherei gleichsetzen kann *g* Ich denke nach wie vor nicht, dass europäische Frauen sich wieder zurückschubsen lassen. Natürlich, Ausnahmen, oder hier eher Ausländerinnen, bestätigen die Regel.

Krass fand ich die Aussage von einem Studienkollegen, der trotz moderner und weltmännischer Offenheit seine Zukunft darin sah, in den Iran zurück zu gehen. Als ich etwas nachbohrte, ob er denn jetzt Heimweh habe, oder woran es liege, kam die Erklärung, dass er nur dort eine Ehe führen kann, wie er sich das vorstellt. Mit deutschen Freundinnen (das habe er ausreichend probiert) käme er nicht klar. Er ging noch einen Schritt weiter und meinte, dass selbst iranische Mädchen, die in Deutschland studiert hätten, "verdorben" seien und folglich nicht in Frage kämen. In einer globalisierten Welt wird es aber zu einer Infizierung kommen, wenn z.B. seine zukünftige Iranische Frau mal aus versehen im Basar mit einer europäischen Touristin ins Gespräch kommen sollte.

Sicher mag es einige Kampflesben gegeben haben, die mit ihrem Streben nach Gleichberechtigung übers Ziel hinausgeschossen sind. Aber ich halte das eher für Randerscheinungen des gesellschaftlichen Wandels. Man bedenke, dass diese Entwicklungen noch recht jung sind. Unsere Eltern waren noch die Generation der Heimchen am Herd. Dass das nicht von Heute auf Morgen wegzuwischen ist, muss allen klar sein.

Andererseits könnte man auch argumentieren, dass z.B. das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Hochschulabsolventen kippt. Folglich werden die qualifizierten Schlüsselpositionen vermehrt mit Frauen besetzt. Ob daraus aber ein völliger Umschwung gelingt? Ich bezweifle es. Jedoch kann das wohl nur der Historiker um 2100 beantworten.

China ist eine völlig andere Baustelle. Ganz naiv hätte ich ja erwartet, dass der "Wert" der Frau bei dem Geschlechterverhältnis steigt. Aber offensichtlich bin ich dem Irrtum erlegen, Wert mit Wertschätzung zu verwechseln. Die Frau als Trophäe, mit der man vor seinen unverheirateten Freunden angeben und sich bewundern lassen kann. Und damit die Frau degradiert zum handelbaren Gut. Aber auch China hat westlich "infizierte" Metropolen wie Shanghai oder Peking, nicht zuletzt durch Olympia. Es bleibt also die Hoffnung, dass sich die bessere Ideologie durchsetzt.

In der Tat scheint das Schicksal der Frauenrechte das lebhafteste Beispiel, um über Sklaverei zu diskutieren. Entsprechend könnte die Eingangsfrage übersetzt werden:

Würde frau einer Heirat nach Afghanistan oder in den Iran zustimmen?
Würde sub einen Sklavenvertrag unterschreiben, wenn der tatsächlich ernst wäre?

Für beides werden sich Leute finden. Sicher nicht massentauglich und damit zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallend, aber ich denke schon, dass es Menschen gibt, die sich das antun, vielleicht aus Liebe oder auch nur aus Geilheit und einer momentanen Dummheit. So wie Selbstmörder beweisen, dass der Selbsterhaltungstrieb überwindbar ist.

LG
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Strictly
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:01.09.13 18:25 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

ich möchte dieses Thema nochmal kurz ausgraben..

Falls ich es überlesen habe, kann dieser Beitrag ignoriert werden.
Also: Angenommen, ich setze keinen "Vertrag" an sich auf, sondern unterschreibe eine Einverständniserklärung.
In dieser sind da eben die gewünschten Tätigkeiten usw. geregelt.

Würde dies die Situation ändern, oder sind hier Verträge und Einverständniserklärungen als gleich anzusehen?

Danke und freundliche Grüße,
Jendrik
Kein Schwanz ist so hart wie das Leben.
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:01.09.13 18:57 IP: gespeichert Moderator melden


Vertrag muss ja zwei Seiten berücksichtigen. Wer bekommt was ?? Wenn es "sittenwidrige" Dinge sind, dann ist jedes Schriftstück für den Allerwertesten ?
Problem s. auch bei den " Blackmails".
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:03.09.13 23:00 IP: gespeichert Moderator melden


@Jendrik

Es wurde ohnehin irgendwo schon angeraten, dass die Domme alle Dokumente sicher unter Verschluss hält, um im Streitfalle dem Sub kein Material an die Hand zu geben, sein Anliegen zu beweisen. Folglich ist egal, ob ihre Unterschrift drauf steht, denn Sub hat eh keine Kopie. Somit sollte eine einseitig unterzeichnete Einverständniserklärung vollkommen genügen. Die Domme kann dann auswählen, ob sie den Zettel aus dem Giftschrank holt, ob es ihrem Anliegen dienlich ist, oder ob der genaue Wortlaut nur mehr Zündstoff birgt und sie den Streit mangels konkretem Papier lieber auf einer mündlichen Absprache austrägt.

Wo ich mir nun gerade den ganzen Zusammenhang noch mal erlesen habe: Etwas fehlt in der Diskussion noch: Ich hatte zuvor schon ausgeführt, dass es mMn für einen Vertrag an der legislativen Kraft fehlt, weil einzig der Sub zum Zeitpunkt des "Vertragsschlusses" das ganze forciert. Ohne es konkret beim Namen zu nennen, schwebte mir wohl damals schon eine arg einseitige Einverständniserklärung oder vielleicht gar eine "Rechtsverzichtserklärung mit Bevollmächtigung" vor. Die Unterschrift der Domme ist dabei gar nicht mehr notwendig, wie mir jetzt klar wird. Allenfalls als Zeuge oder Bestätigung "Ja, ich nehme die Schenkung an!".

Oder in anderen Worten: Wieso sollte eine Domme einen echten Vertrag unterzeichnen, der ihr Pflichten auferlegt und sie in ihrer totalen Macht über den Sub einschränkt? Ist das nicht Topping-from-the-bottom? Welcher Sub hätte den Schneid, im Angesicht der Gerte seiner Domme den Vertrag unter die Nase zu halten und noch kurz um die zu schlagenden Körperpartien zu feilschen?

Nichts ist unmöglich, folglich gehe ich davon aus, dass da draußen sehr wohl Verträge existieren, die der Domme so einiges abverlangen. Da hat sich bestimmt so mancher Sub eine sexuelle Dauerbespaßung zusichern lassen, mit garantierten Orgasmen in regelmäßigen Intervallen. Aber das scheint mir geprägt von der Angst, dem Partner nicht zu vertrauen und sich nicht völlig fallen lassen zu können.

Die am weitesten verbreitete Konstellation scheint jedoch zu sein, dass männliche Subs ihre Vanilla-Frauen zur Domina weiterentwickeln wollen. Da kann ein Papier tatsächlich helfen, ihr das Selbstvertrauen zu geben, sich nicht jedes mal bei ihm Rückversichern zu müssen, sondern diesen Metakonsens und seine generelle Zustimmung schwarz auf weiß in Händen zu halten. Trotzdem sie oft eine Anfängerin ist, verlangt die Rolle von ihr absolute Souveränität. Anstatt andauernd aus der Rolle zu fallen und ihn obendrein auch noch aus der Sub-Rolle zu holen, damit er soufflieren kann, dient der Vertrag respektive die Einverständniserklärung quasi als Spickzettel.

LG
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zur Sicherheit besser verschlossen, zur Zeit im Neosteel TV-Masterpiece...

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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:03.09.13 23:37 IP: gespeichert Moderator melden


Hi zusammen,

also ich habe den Thread leider auch nicht voll gelesen, nur diesen letzten Abschnitt hier - aber ich gehe mit private_lock´s letztem Beitrag hier sehr konform, denn ähnliche Gedanken sind mir spontan zu dem Thema auch gekommen. Versklavt ein Vertrag nicht am Ende beide Parteien, sich daran auch zu halten? Und wieso sollte insbesondere die dominante Partei sich derart einschränken lassen, notwendiges Vertrauen zwischen beiden vorausgesetzt, und auch das nötige Selbstbewußtsein des dominanten Parts natürlich - ganz so, wie private_lock es beschreibt.

Allerdings muß ich auch sagen, daß die Ausarbeitung eines (nicht notwendigerweise für alle Zeit in Stein gemeißelten) Regelwerks oder Vertrags auch einen positiven Effekt haben kann: Die Beteiligten beschäftigen sich sehr intensiv damit, was man miteinander tun will, was man erwartet, und wo mögliche Grenzen liegen. Insbesondere am Anfang einer wie auch immer gelagerten Beziehung kann das hilfreich sein - aber ist auch kein Muß, besonders, wenn sich das auch anders herausfinden läßt.

Einklagbar oder legal wird so ein Vertrag wahrscheinlich nie sein vor irgendeinem offiziellen Gericht, zumindest hier in D - auch wenn Abmachungen in Vertragsform zwischen einwilligenden Personen für diese selbst eine Bedeutung haben mögen, die für beide positiv ist und sie weiter bringt - was ich für alle daran Beteiligten hoffe und wünsche.

Keusche Grüße
Keuschling
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risotto
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  RE: Legaler sklavenvertrag? Datum:20.10.13 17:06 IP: gespeichert Moderator melden


Meine Gedanken dazu. (Kopfkino, mit der Hoffnung, dass es gesellschaftlich irgendwann möglich ist.)

Das Eingehen eines Sklavenverhältnisses (oder wodurch auch immer man den Begriff "Sklave" ersetzt) sollte jedem Bürger in engen Grenzen möglich sein. Es sollte, zum Schutze des Sklaven, staatlich geregelt sein. Nennen wird die zuständige Behörde mal Sklavenamt (gibt bestimmt besseres).

Idee: Ehemann möchte Sklave seiner Eheherrin werden (geht natürlich auch mit anderen Geschlechterrollen). Der zukünftige Sklave beantragt beim Sklavenamt seine (zeitlich befristete) Entmündigung und eine amtliche Betreuerin (Beamtin des Sklavenamtes). Gleichzeitig beantragt die Eheherrin beim Amt die stellvertretende Betreuung des Sklaven.

Das Amt überprüft die Voraussetzungen, sagen wir
+ mind. 1 Jahr bestehende Ehe
+ geistige Reife und Gesundheit des Sklaven, Alter mind. 21
+ die Fähigkeit der Eheherrin, Erziehung und Fürsorge des Sklaven übernehmen zu können, u.s.w.

Zunächst können dann kürzere Zeiträume zur Probe bewilligt werden. Das Amt prüft häufig Wohlergehen des Sklaven und seine Bereitschaft das Verhältnis fortzusetzen. Danach können dann Verhältnisse für 1 oder 2 Jahre, später noch länger, bewilligt werden.

Im Falle der Bewilligung wird der Sklave für die jeweiligen Zeiträume richterlich entmündigt, die Vormundschaft einer festen amtlichen Betreuerin übergeben. Evtl. Besitztümer des Sklaven werden amtlich eingefroren. (Varianten sind denkbar.) Das Amt schliesst sogleich einen Vertrag mit der Eheherrin ab. In diesem werden die Rechte der Herrin gegenüber ihrem Sklaven geregelt (z. B. Bestrafung und Restriktion als erzieherische Maßnahmen), aber auch ihre Pflichten (Fürsorge etc., wozu auch die Pflicht zur Erziehung gehört.) Das Amt prüft die Einhaltung des Vertrages regelmäßig und gewehrt dem Sklaven auch Anhörungen.

Vor Ablauf der bewilligten Laufzeit ist dem Sklaven nicht möglich, aus diesem Verhältnis auszutreten. Auch die Herrin ist vertraglich gebunden. Eine vorherige Kündigung ihrerseits hat hohe Vertragsstrafen zur Folge. Der Normalfall ist, dass kurz vor Ablauf einer Vertragszeit über eine Verlängerung (um weitere 1, 2, 5... Jahre) entschieden wird. Gibt es keine Einwände von Sklave, Herrin und Betreuerin, so ist dies quasi ein Automatismus. Sollte Herrin oder Sklave gegen eine Verlängerung stimmen, wird das Amt mit Ende der Laufzeit das Verhältnis für beendet erklären. Dies zieht automatisch die Ehescheidung nach sich. Der Sklave beantragt beim Amt die Beendigung seiner Vormundschaft, die nach Anhörung des Sklaven i.d.R. bewilligt wird. Ähnliches gilt, sollte die Herrin vorzeitig (vertragswidrig) ausscheiden.

Das mal so als Grundlage einer Idee...

lg, ris
R.I.S. -- Rest in Security
Bondage -- Erziehung -- Windeln
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